Wartungsarbeiten am 15.06.25 von 07:00-14:30 Uhr
Rückbauarbeiten - Schadstoffentfrachtung und Abbruch
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.07.2025
14.07.2025 12:00 Uhr
14.07.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gelderner Bau Gesellschaft mbH
HRB 15549
Glockengasse 5
47608
Geldern
Deutschland
DEA1B
Frau Silvia Küsters
vergabe@geldern-bau.de
+49 2831913040
+49 28319130199

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
50606
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147-3045
+49 221 147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45110000-1
45110000-8
45262660-5
45111100-9
45111000-8
45453100-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Komplettabbruch Bestandsgebäude Friedrich-Spee-Gymnasium;
Rückbauarbeiten inklusive Schadstoffentfrachtung und Abbruch

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Komplettabbruch Bestandsgebäude Friedrich-Spee-Gymnasium;
Rückbauarbeiten inklusive Schadstoffentfrachtung und Abbruch;
Bauliches Volumen: BGF gesamt ca. 9.170 m², BRI ca. 35.610 m³.
Schadstoffentfrachtung (Asbestprodukte, KMF / Mineralwolle alter Bauart, PCB, PAK und Schwermetalle); Schadstoffbeseitigung Freianlagen (Bettungssande, befestigte Flächen); ca. 1.600 m2 Rückbau und Entsorgung Bettungssande schadstoffbelastet (schwermetallhaltige Pflasterbettung), ca. 1.100 m2 Fassadenbekleidung asbesthaltig, ca. 1.600 m2 Rückbau und Entsorgung Dampfsperre PAK-belastet. ca. 2.175 m2 Rückbau und Entsorgung Dachdämmung HBCD-haltig, ca. 1.100 m2 WDVS HBCD-haltig, ca. 1.200 m2 Dämmung KMF, ca. 860 m2 Rückbau und Entsorgung Bodenbelag asbesthaltig, ca. 3.400 m2 Rückbau und Entsorgung AHD Mineralfaserplatten, Rodungsmaßnahmen, Fällen von 20 Bäumen, ca. 3.000 m3 Einbau Füllstoffe Bodenmaterial, Entkernung der Gebäude von technischen Anlagen und nichttragenden Bauteilen;
Vollständiger Abbruch oberirdisch inkl. erdgeschossiger Gründungsbauteile; Teilrückbau der Unterkellerungen; bereichsweiser Rückbau erdverlegter Leitungen; Rückbau von Außenanlagen (befestigte Flächen, Pflaster, Ausstattung etc.); Entsorgungsleistungen inkl. elektronisches Nachweisverfahren; Sicherung der Nachbarbebauung; mit dem Teilrückbau unterirdischer Bauteile, der Sicherung des Straßenraums und der Nachbarbebauung verbundene Erd- und ggfs. Betonarbeiten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Tagen
182
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Friedrich-Spee-Straße 25
47608
Geldern
Deutschland
DEA1B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
2. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal zu führen.
3. Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt 3 abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen.
4. Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß Formblatt 3 der Angebotsunterlagen aus. Sie legen eine gemeinsame Referenzliste gemäß Formblatt 2 vor, wobei sie bei jedem Referenzprojekt den Namen des Bietergemeinschaftsmitglieds anzugeben haben. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied in jedem Fall die Formblätter 1, 4 und 6 und sowie - soweit einschlägig - die Formblätter 5, 7, 8 +11 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
5. Will der Bieter für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt 7 der Angebotsunterlagen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt 8 einzureichen.
6. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern folgende Nachweise und Unterlagen im weiteren Verfahrensverlauf vorzulegen: handelsrechtliche Jahresabschlüsse bzw. steuerliche Gewinnermittlungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Versicherungsbestätigungen des Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherers, Berufsausübungs- bzw. Qualifizierungsnachweise (bspw. Diplom, Zeugnisse, Kammereintrag, Zertifikat).
7. Beabsichtigt ein Bieter, im Rahmen der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung gemäß Formblatt 9 der Angebotsunterlagen auszufüllen.
8. Sofern zwischen dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts 11 der Angebotsunterlagen zu erläutern.
9. Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten.
10. Erläuterung zu Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung Textform - es ist keine Schriftform (eigenhändige Unterschrift) erforderlich - es reicht die Textform (lesbarer Text). Es muss erkennbar sein, wer mit dem Dokument eine Erklärung abgibt (Nennung des vollständigen Namens).
11. Hinweis auf Abfrage des Wettbewerbsregisters: Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Im Falle der Unterschreitung der vorgenannten Wertgrenze behält der Auftraggeber sich dies im Ermessen vor.
12. Nebenangebote sind in Form von kaufmännischen Nebenangeboten als reine Pauschalpreisangebote unter Umsetzung des Leistungsverzeichnisses zuglassen (Einhaltung aller fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Eignungskriterien, Einhaltung der Vertragsfristen,
vollständig angebotener Leistungsumfang). Unter folgenden Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot.
13. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
14. Der Auftraggeber kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende weitere Nachweise fordern:
a) Konzept für die zeitliche und räumliche Abwicklung des Bausolls mittels Kalkulationsterminlan
b) Großgeräteliste mit der für den geplanten Totalabbruch zur Verfügung stehenden Gerätetechnik des AN
c) die Zulassung gem. g § 11a Abs. 3 Satz 1 Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
d) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu verfügen (EfbV)
e) Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Umweltschadenversicherung (Personen- Sach- und Vermögens- und Umweltschäden) mit Abdeckung von Asbestschäden
f) Nachweis über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der IHK
g) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
h) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
i) Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48b EstG
j) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO
k) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
l) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (VHB 221) oder alternativ
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB)
m) Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt 223 VHB)
15. Nach Zuschlagserteilung und vor Ausführungsbeginn hat der Bieter folgende Unterlagen zwingend einzureichen:
a) Der Bieter hat die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abfallarten die Verwertungs- und Beseitigungsanlagen in einer separaten Aufstellung schriftlich zu benennen, gegliedert nach Einzelpositionen. Das Entsorgungskonzept ist nach Zuschlagserteilung verbindlich aufzustellen und in Abstimmung mit dem AG bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve einzureichen.
b) Der Bieter hat die Nachweise der gültigen Vorsorgeuntersuchungen G1.2, G40 und G 26 einzureichen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTY65DKTS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Absatz 1
GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135
Absatz 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.

Elektronische Angebotseröffnung auf Vergabeplattform. Nur Vertreter des AG.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt gem. §16a VOB/A EU.

Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und ist das Angebot nicht ohnehin auszuschließen,weil es entweder bei Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegen hat, weil es nicht formgerecht
eingereicht wurde oder weil Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen
oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Vor diesem Hintergrund müssen die Bieter erklären, dass sie keinen Bezug zu Russland in diesem Sinne aufweisen. Hierzu ist zwingend das in den Angebotsunterlagen enthaltene Formblatt 6 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland" zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Bildung krimineller Vereinigungen

Bildung terroristischer Vereinigungen

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung

Betrug oder Subventionsbetrug

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung

Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben

Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen

Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Zahlungsunfähigkeit

Insolvenz

Einstellung der beruflichen Tätigkeit

Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Schwere Verfehlung

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Interessenkonflikt

Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung

Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags

Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen:
Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt 2 (dort unter 2) der Angebotsunterlagen über das Bestehen einer Betriebshaftpflicht- / Umweltschadenversicherung mit Abdeckung von Asbestschäden. Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsaussauschluss:

Betriebshaftpflicht- / Umweltschadenversicherung mit Deckungssummen von jeweils mind. 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögens- sowie Umweltschäden mit Abdeckung von Asbestschäden von mind. 2 Mio. Euro. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mind. das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.

Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Betriebshaftpflicht- / Umweltschadenversicherung incl. Asbestschäden von nur einem Mitglied abgeschlossen wird, sofern sichergestellt ist, dass sich die Versicherung auf alle nach dem abzuschließenden Vertrag geschuldeten Leistungen der Bietergemeinschaft bezieht.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung
(Nachweis) zum durchschnittlichen "spezifischen" jährlichen Netto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre gemäß Formblatt 2 (dort unter 1) der
Angebotsunterlagen. Als "spezifischer" Netto-Jahresumsatz
gilt der Netto-Jahresumsatz des (Einzel-)Bieters bzw. des
Mitglieds einer Bietergemeinschaft die mit der zu vergebenden Leistung "Gefahrenstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten" vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
Der "spezifische" Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1 Mio. EUR betragen.
Bei Bietergemeinschaften werden die jeweiligen
Umsatzangaben der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder mit Blick auf die vorstehend genannte Mindestanforderung addiert.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit
dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) über mindestens 3 mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare (durchgeführte Schadstoffsanierungen) Referenzen jeweils aus den letzten 5 Jahren gemäß Formblatt 2 (dort unter 3) der Angebotsunterlagen. Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss: Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen (durchgeführte Schadstoffsanierung) erbracht wurden und der Auftragswert je Referenzprojekt mindestens 300.000 EUR (netto) betrug.
Maßgeblicher Anknüpfungszeitpunkt für die Berechnung des 5-jährigen Zeitkorridors ist der Monat Juni 2025. Im Falle einer Bietergemeinschaft werden die Referenzen addiert, so dass von dieser insgesamt drei Referenzen vorzulegen sind.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit
dem Angebot folgenden Eignungsnachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt 2 (dort unter 4) der Angebotsunterlagen über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahrenjahren jahresurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte unterteilt in Lohngruppen. Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte muss insgesamt mindestens 7 betragen.
Bei Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Zahlen der beschäftigten Arbeitskräfte der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder mit Blick auf die vorstehend genannte Mindestanforderung addiert.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit
dem Angebot folgende Zulassungen einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt 2 (dort unter 6) der Angebotsunterlagen.
Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
1) Zulassung gem. § 11a Abs. 3 Satz 1 Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)
Der Auftraggeber kann zur Bestätigung die Vorlage entsprechender Bestätigungen verlangen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit
dem Angebot folgenden Nachweis einzureichen: Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt 2 (dort unter 5) der Angebotsunterlagen.
Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:

Mitarbeiter mit Sachkundenachweis gem. TRGS 521 (KMF).

Der Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Geforderte Eignungskriterien: Eintragung in das Handelsregister

Mittel der Nachweisführung:
Der Nachweis kann durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Bescheinigungen zuständiger Stellen zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit
dem Angebot folgende Mindestbedingung zu erfüllen: Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt 2 (dort unter 7) der Angebotsunterlagen.
Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:

Namentliche Benennung des verantwortlichen aufsichtführenden Baustellenleiters, der über die Nachweise zu DGUV 101-104 (alt: BGR 128); TRGS 519 und TRGS 524 verfügt. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Jeder Bieter bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat mit
dem Angebot folgende Mindestbedingung zu erfüllen: Eigenerklärung (Nachweis) gemäß Formblatt 2 (dort unter 7) der Angebotsunterlagen.
Folgende Mindestanforderung ist zwingend zu erfüllen und führt im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:

Namentliche Benennung des verantwortlichen Projektleiters (Dipl.-Ing., Ing.-grad oder Meister), der über die Nachweise zu DGUV 101-104 (alt: BGR 128); TRGS 519 und TRGS 524 verfügt. Diese Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Geforderte Eignungskriterien:

a) Eintragung in das Berufsregister (IHK oder Handwerkskammer)
b) Eintragung in die Berufsgenossenschaft

Mittel der Nachweisführung:
Die Nachweise können durch von dem Auftraggeber direkt abrufbare Eintragungen in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Zudem akzeptiert der Auftraggeber neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 2 (Eigenerklärung zur Eignung) als Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Die Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Bescheinigungen zuständiger Stellen zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter, soweit die geforderten Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

Finanzierung

Die Abrechnung erfolgt nach § 13b UStG.

Hinsichtlich der wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen wird auf § 16 VOB/B verwiesen.

Abrechnung erfolgt in Euro.

a) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
b) Der Auftragnehmer hat Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme incl. Umsatzsteuer) zu leisten.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung