1. Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
2. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal zu führen.
3. Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt 3 abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen.
4. Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß Formblatt 3 der Angebotsunterlagen aus. Sie legen eine gemeinsame Referenzliste gemäß Formblatt 2 vor, wobei sie bei jedem Referenzprojekt den Namen des Bietergemeinschaftsmitglieds anzugeben haben. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied in jedem Fall die Formblätter 1, 4 und 6 und sowie - soweit einschlägig - die Formblätter 5, 7, 8 +11 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen.
5. Will der Bieter für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt 7 der Angebotsunterlagen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt 8 einzureichen.
6. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern folgende Nachweise und Unterlagen im weiteren Verfahrensverlauf vorzulegen: handelsrechtliche Jahresabschlüsse bzw. steuerliche Gewinnermittlungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Versicherungsbestätigungen des Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherers, Berufsausübungs- bzw. Qualifizierungsnachweise (bspw. Diplom, Zeugnisse, Kammereintrag, Zertifikat).
7. Beabsichtigt ein Bieter, im Rahmen der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung gemäß Formblatt 9 der Angebotsunterlagen auszufüllen.
8. Sofern zwischen dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts 11 der Angebotsunterlagen zu erläutern.
9. Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erbeten.
10. Erläuterung zu Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung Textform - es ist keine Schriftform (eigenhändige Unterschrift) erforderlich - es reicht die Textform (lesbarer Text). Es muss erkennbar sein, wer mit dem Dokument eine Erklärung abgibt (Nennung des vollständigen Namens).
11. Hinweis auf Abfrage des Wettbewerbsregisters: Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Im Falle der Unterschreitung der vorgenannten Wertgrenze behält der Auftraggeber sich dies im Ermessen vor.
12. Nebenangebote sind in Form von kaufmännischen Nebenangeboten als reine Pauschalpreisangebote unter Umsetzung des Leistungsverzeichnisses zuglassen (Einhaltung aller fachlichen, technischen und wirtschaftlichen Eignungskriterien, Einhaltung der Vertragsfristen,
vollständig angebotener Leistungsumfang). Unter folgenden Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot.
13. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
14. Der Auftraggeber kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende weitere Nachweise fordern:
a) Konzept für die zeitliche und räumliche Abwicklung des Bausolls mittels Kalkulationsterminlan
b) Großgeräteliste mit der für den geplanten Totalabbruch zur Verfügung stehenden Gerätetechnik des AN
c) die Zulassung gem. g § 11a Abs. 3 Satz 1 Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
d) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu verfügen (EfbV)
e) Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflicht- und Umweltschadenversicherung (Personen- Sach- und Vermögens- und Umweltschäden) mit Abdeckung von Asbestschäden
f) Nachweis über die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der IHK
g) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
h) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzsamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
i) Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48b EstG
j) Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO
k) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
l) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (VHB 221) oder alternativ
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB)
m) Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt 223 VHB)
15. Nach Zuschlagserteilung und vor Ausführungsbeginn hat der Bieter folgende Unterlagen zwingend einzureichen:
a) Der Bieter hat die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen im Leistungsverzeichnis aufgeführten Abfallarten die Verwertungs- und Beseitigungsanlagen in einer separaten Aufstellung schriftlich zu benennen, gegliedert nach Einzelpositionen. Das Entsorgungskonzept ist nach Zuschlagserteilung verbindlich aufzustellen und in Abstimmung mit dem AG bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve einzureichen.
b) Der Bieter hat die Nachweise der gültigen Vorsorgeuntersuchungen G1.2, G40 und G 26 einzureichen.