Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beabsichtigt der SBB die Vergabe des Auftrags zur Regelkontrolle gemäß der Baumkontrollrichtlinie für die Jahre 2025 bis 2027 auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Bornheim mit Fortführung des Baumkatasters im Programm "GisMe".
- Im Jahr 2025 ist die Regelkontrolle in der Zeit vom
01.05.2025 - 01.07.2025 durchzuführen.
- Im Jahr 2023 ist die Regelkontrolle in der Zeit vom
01.05.2026 - 01.07.2026 durchzuführen.
- Im Jahr 2024 ist die Regelkontrolle in der Zeit vom
01.05.2027 - 01.07.2027 durchzuführen.
Der Bieter übernimmt für den SBB die Verkehrssicherungspflicht für auftragsgegenständliche Bäume im Hinblick auf den nachstehenden Leistungskatalog. Werden bei der Überprüfung der Bäume Mängel bzw. Gefahrenquellen festgestellt, so dem SBB diese unverzüglich per Telefon, Fax und Mail anzuzeigen. Bei Gefahr im Verzug hat der Bieter geeignete Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren-quelle zu beseitigen bzw. als solche zu kennzeichnen (z. B. Absperrung), sofern eine Weisung des SBB hierzu nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
Bestandteil der Leistung ist ebenso die Einschätzung baumbezogener Kontrollzyklen und eine fortlaufende Kontrolle entsprechend der Notwendigkeit.
Mit Stand 24.03.2025 handelt es sich um 971 zu kontrollierende Bäume. Diese Anzahl kann sich über den Leistungszeitraum verändern!
Als fachliche Grundlage dienen die Baumkontrollrichtlinie (FLL 2020), für die Baumpflege- und Sicherungsmaßnahmen die ZTV-Baumpflege (2017 FLL).
Der SBB erwartet die Beurteilung und Kontrolle der Bäume nach einheitlichen Kriterien, welche vorgegeben sind. Dokumentation und Bereitstellung der Daten erfolgt digital (Programm Gis-ME).
Der Dienstleister bekommt vom SBB ein Tablet zur Verfügung gestellt, auf welchem das bestehende Kataster abruf- und bearbeitbar ist.