Das Gebäudemanagement Mönchengladbach (GMMG) beabsichtigt, für das Vorhaben "Schloss Rheydt, Ostflügel Vorburg: Sanierung der Holz-Zugbalken im Dachstuhl und Sanierung der Nord-West-Fassade" Bauleistungen zu beauftragen. Dies betrifft Vergaben mit dem zulässigen geschätzten Auftragsvolumen für freihändige Vergaben bzw. beschränkte Ausschreibungen gemäß der VOB/A in Verbindung mit den Kommunalen Vergabegrundsätzen NRW in der jeweils zurzeit gültigen Fassung.
Hierbei handelt es sich voraussichtlich um folgende Gewerke:
Mauer- und Naturwerksteinarbeiten
Zimmerarbeiten
Tischlerarbeiten
Maler- und Lackierarbeiten
Trockenbau-/Dämmarbeiten
Estricharbeiten
Elektroinstallationsarbeiten
Fliesenarbeiten
Interessierte Fachfirmen werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31.10.2025, 23:59 Uhr, an die
Stadt Mönchengladbach
Dezernat Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt - VI / V - Vergabestelle
Rathaus Rheydt, Eingang G, EG, Zi. 131
Markt 11
41236 Mönchengladbach
oder an die E-Mail-Anschrift
Zentrale-Vergabestelle-DezernatVI@moenchengladbach.de
zu übersenden. (Bitte bei Bewerbung die Vergabe-Nr. GMMG-2024-095 angeben.)
Sollten Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt in einem vergleichbaren Vergabeverfahren für Bauleistungen beworben haben, genügt ein Anschreiben mit Hinweis auf die Aufrechterhaltung der Bewerbung und ggfs. eine Aktualisierung der Referenzen und Mitarbeiterdaten.
Der Bewerbung ist beizufügen:
- Angabe der PQ-Nummer oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungs-trägers mit Angabe der Lohnsummen
Es wird darauf hingewiesen, dass spätestens im Falle einer konkreten Angebotsabgabe die o.g. Bedingungen zu erfüllen sind und von Seiten der Stadt Mönchengladbach abgefragt werden.
Ausführungsfristen:
Mit den Baumaßnahmen wird im Januar 2025 begonnen.