VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Bieterfrage:
Bei den Auszufüllenden Dokumenten lässt sich die Datei "Eigenerklärung Nachunternehmer" im Bietertool nicht vollständig ausfüllen.
Es ist nicht möglich die Angabe "Es ist beabsichtigt zur Auftragsdurchführung/ Leistungserbringung Nachunternehmer einzusetzen." anzukreuzen.
Wir bitten um Prüfung und Berichtigung der Dokumente.
Antwort:
Das Dokument muss vor Bearbeitung freigeschaltet werden. Dafür oben rechts in der gelben Leiste ´Bearbeitung aktivieren` anklicken (s. Dokument anbei). Das Kreuz bei ´es ist beabsichtigt ...` lässt sich tatsächlich nicht setzen aber die Nachunternehmer können in der Tabelle eingesetzt werden. Sobald dort etwas steht, akzeptieren wir das dann auch ohne Kreuz.
Dateianhänge:
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2024-09-05 Dokument bearb.pdf | 05.09.2024 | 92,2 KB |
Nachricht:
Bieterfrage:
In der FLB steht auf Seite 35, dass die Urkalkulation zur Angebotsabgabe einzureichen
ist. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe und im Angebotsformblatt ist die
Urkalkulation jedoch nicht gefordert. Gehen wir Recht in der Annahme, dass die
Urkalkulation erst zur Auftragserteilung in einem verschlossenen Umschlag
einzureichen ist?
Antwort:
Ja, das ist richtig. Die Urkalkulation soll zur Auftragserteilung in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfrage:
Bei Beantwortung der Bieterfrage vom 13.08.2024 um 12:57 Uhr ist bei Frage 4 nicht eindeutig erkennbar, wer für die Leistung der Schließanlage zuständig ist, der AG oder der AN?
Da wir Information über 2-Jahres-Verträge der digitalen Schließanlage für die städtischen Gebäude haben, bitten wir um entsprechende Information.
Antwort:
Die Sicherung der Gebäudehülle erfolgt digital und ist durch den AN (Auftragnehmer) anzubieten.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfrage:
wir haben eine Bieterfrage zum Vordach.
Unter 3.6.13 ist folgender Text zum Vordach beschrieben.
"Am Eingang ist ein Vordach als Wetterschutz vorzusehen. Abmessungen (Breite x Tiefe): ca. 2,45 m (Eingangs-Nische) x 1,30 m Inkl. Entwässerungszubehör.
Sollte als Material Glas zum Einsatz kommen, ist Verbundsicherheitsglas (VSG) einzukalkulieren."
Genügt die Eingangsnische in einer Tiefe von 1,30m als Vordach vor dem rückspringenden Eingang. Oder soll vor der Eingangsnische (vor der Außenwandkante des aufgehenden Obergeschosses) ein 2,45m x 1,30m großes Vordach vorgehangen werden, so dass dann vor dem Eingang eine Fläche von ca. 2,45m x 2,60m überdacht ist. Ein vorgehangenes Vordach vor der Außenwandkante des aufgehenden Obergeschosses ist in den Plänen nicht dargestellt.
Antwort:
Es ist leider ein Zeichenfehler, dass das Vordach in den Plänen (außer EG) nicht eingezeichnet ist.
Das Vordach soll vor die Fassade gehängt werden in der Breite der Nische (2,45 m) und ca. 1,30 m auskragen. Die gesamte überdachte Fläche im Eingang beträgt demnach (ca. 1,20 m Nische + 1,30 m Auskragung) x 2,45 m.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfrage:
Hinsichtlich der Nachhallzeit von max. 0,6 Sekunden stellt sich uns folgende Frage.
Wie soll die Nachhallzeit eingehalten werden, wenn die vorgesehene Akustikdecke mit aw 1,00 nicht ausreicht?
Wie soll die Nachhallzeit nachgewiesen werden?
Antwort: Wenn die Akustikdecke nicht ausreicht, müssen zusätzliche Akustikplatten im Raum angebracht werden. Das kann z.B. im oberen Wandbereich erfolgen.
Die Ermittlung und Bewertung der Nachhallzeit in ausgewählten Nutzungszonen und Räumen erfolgt durch Berechnung (s. Anlage 05.03 ZGM Anlage 1 Standards f. Nachhaltiges Bauen, Pkt. 2.3.3 Raumakustik auf S. 14).
Dateianhänge:
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Nachricht:
Die FLB wurde auf Seite 30 mit blauen Korrekturen und Anmerkungen versehen und bleibt ansonsten unverändert. Diese Seite 30 ersetzt die ursprünliche Seite 30 der FLB.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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04_01 GIE FLB TU_aktualisiert S.30.pdf | 27.08.2024 | 102,8 KB |
Nachricht:
Bieterfrage 1. "Der Trinkwasser-Hausanschluss ist vom AN an eine an der Westseite unter dem, Gebäude verlaufenden stadtinternen erdverlegte PE-Leitung DN 50 anzuschließen und ins Gebäude zu führen. Der Anschluss an diese Leitung ist im Auftragsumfang des AN enthalten."
- Wir gehen davon aus, dass die Leitung nicht wie in Ihrer FLB beschrieben überbaut
werden darf. Es ist außerdem zu erwarten, dass wir mit der Gründung bzw. dem
Unterbau in den Bereich der Wasserleitung kommen werden. Wir empfehlen die
Leitung zu verlegen, sodass diese westlich des neu zu errichtenden Gebäudes
verläuft. Soll das so kalkuliert werden?
Antwort zu 1: Die Leitung wird vor der Baumaßnahme vom ZGM ohne Formstücke neu verlegt. Die Leitung darf daher überbaut werden. Der Anschluss an diese Leitung soll außerhalb des Gebäudegrundrisses erfolgen. Die Höhenlage der Leitung ist bei der Fundamentplanung zu beachten.
Bieterfrage 2. Wir verstehen es so, dass an dieser Leitung im Grundstück abgezweigt werden soll. Ist das richtig?
Antwort zu 2: Ja, das ist richtig (siehe vor).
Bieterfrage 3. "Der Elektro- und Telekommunikationsanschluss sowie die Brandmeldeleitung und LWL werden in Leerrohren vom AG bis zum Gebäude geführt. Ab dem Übergabepunkt obliegen alle zu erbringenden Leistungen dem AN."
- Wir verstehen es so, dass kein Hausanschlusskasten für Stromzuleitung und
Telekommunikation von Seiten der Versorger gesetzt werden sollen. Ist das korrekt?
Antwort zu 3:
Unser Energieversorger stellt eine Zuleitung mit ausreichendem Querschnitt bis zum Gebäude bereit. Sämtliche nachgelagerten Leistungen, einschließlich der Installation des Hausanschlusskastens (HAK), der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) sowie der Unterverteiler, obliegen dem Auftragnehmer (AN). Der Auftragnehmer ist verantwortlich dafür, dass das Gebäude in einem betriebsbereiten Zustand an den Auftraggeber (AG) übergeben wird.
Der Datenserver befindet sich im naheliegenden Bestandsgebäude, und die LWL-Leitung wird mit ausreichender Überlänge bis auf einen Meter zum Neubau geführt. Ab diesem Punkt ist der Auftragnehmer (AN) dafür verantwortlich, ein Datennetzwerk sowie die Infrastruktur aufzubauen und betriebsfertig zu installieren.
Für die Brandmeldeanlage dienen die Leerrohre der geforderten Vorbereitung der Anzeigemöglichkeit in den Bestandsgebäuden. Die Leerrohre werden vom AG bis an den Neubau geführt. Die Leitung für die Brandmeldeanlage wird bis zum definierten Übergabepunkt (hier Aufstellungsraum der BMA Zentrale im Neubau) durch den AN verlegt. (Hierzu wird noch mit gesonderter Nachricht über die Vergabeplattform an alle Bieter eine Korrektur der FLB veröffentlicht.)
Der Anschluss und die Komponenten für die Anzeige sind durch den AN zu erbringen.
Eine Weiterleitung von Störungen und Alarmen erfolgt über das Datennetz.
Bieterfrage 4. Wir gehen davon aus, dass dies mit den Versorgern AG seitig abgestimmt wurde und definieren die Schnittstelle wie folgt: Der AN übernimmt eine entsprechende Überlänge 1m vor Gebäudeaußenkante direkt vor dem jeweiligen
Hausanschlussraum und führt die Zuleitung über eine vorbereitete Hauseinführung
durch die Bodenplatte ein und dichtet die eingeführten Leitungen mittels einer
Hauseinführungsdichtung ab. Wir gehen davon aus, dass die Zuleitung erst im Zuge
der Außenanlagen durch den AG erbracht wird. Hier ist entsprechend die Zeitschiene
für die Inbetriebnahme zu beachten. Für die Inbetriebnahme der Haustechnik
müssen die Versorgungsleitungen vorliegen (AG seitige Zuleitungen müssen früh
genug zum Gebäude geführt werden.)
Antwort zu 4: Die Zuleitung vom Energieversorger, die Brandmeldezuleitung sowie die LWL-Leitung werden vor Baubeginn zum Gebäude geführt. Diese Arbeiten fallen in die Verantwortung des AG und sind von ihm sicherzustellen, damit der AN seine Arbeiten ordnungsgemäß ausführen kann.
Bieterfrage 5. In der Schnittstellenliste wird geschrieben, dass AG-seitig Fördermittel beantragt werden. Um welche Fördermittel handelt es sich? Wir bitten um Information, damit ein entsprechend förderfähiges Gebäude kalkuliert werden kann.
Antwort zu 5: Es werden Fördermittel gemäß ´Förderrichtlinie zum Ganztagesausbau` (§§ 1 und 3 GaFinHG) beantragt. Darin enthalten ist u.a. die Baubiologische Beratung (Beauftragt durch AG) zum nachhaltigen Bauen.
Bieterfrage 6. Mit Beantwortung der Bieterfragen vom 09.08.2024 schreiben Sie, dass ein Lambris ausgeführt werden soll. Wie hoch soll das Lambris ausgeführt werden?
Antwort zu 6: Der Lambris soll 1,50 m hoch sein (s. auch Raumbuch Hochbau).
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfrage: Im Lageplan zum Entwässerungsgesuch ist im südlichen Bereich des zu erstellenden Gebäudes eine bestehende Rigole vermerkt. Wie soll mit der bestehenden Rigole umgegangen werden?
Antwort: Die Bestandsrigole kann zurückgebaut werden, da die komplette Entwässerung des Grundstücks neu aufgebaut wird.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Es ist erforderlich, eine Genehmigung nach Wasserschutzgebietsverordnung einzuholen.
Hierfür soll dieser link genutzt werden: https://service.krefeld.de/wasserschutzgebiete.
Anbei übersenden wir auch die frisch erteilte Entwässerungsgenehmigung zur Information.
Dateianhänge:
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2024-08-05 Entwässerungsgenehmigung GIE.pdf | 15.08.2024 | 3 MB |
Nachricht:
Betreffend die Antwort der Bieterfrage vom 09.08.2024 um 11:24 Uhr bzgl. Raumbuch Hochbau:
Bei der Erstellung des Raumbuchs fiel ein Fehler im Küchenplan im Bereich der TK- und NK-Zelle auf. Bitte beachten Sie das beigefügte Deckblatt (2024-08-14 Deckblatt Ausschnitt EG Küche) zum Grundrissplan EG (Anlage 04_06_1 GIE ARC_2_GR_0_133).
Dateianhänge:
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2024-08-14 Deckblatt Ausschnitt EG Küche.pdf | 14.08.2024 | 383 KB |
Nachricht:
Bieterfrage 1:
Die in der FLB geschriebenen Angaben zu den Wandfliesen z.B. (h: 1,20m) stimmen nicht mit dem Raumbuch Hochbau überein. Wir bitten um genaue Angabe, welche Räume Wandfliesen mit entsprechender Höhe erhalten sollen.
Antwort: Während der Ausschreibung haben wir entschieden, überwiegend die betreffenden Räume raumhoch zu fliesen. Bitte daher gemäß Raumbuch Hochbau, das wir am 9.8.24 um 11:24 Uhr in der Kommunikation veröffentlicht haben, Ihr Angebot erstellen. Ein Fliesenspiegel von 2 m Höhe erfolgt gem. Raumbuch in den folgenden Räumen: Lager F.0.14, Lager Leergut F.0.17a, Müllraum F.0.19.
Bieterfrage 2: In der FLB wird der Oberboden als Linoleum oder Kautschuk beschrieben. Bitte geben Sie an, welcher angeboten werden soll, da sich diese Preislich sehr unterscheiden. Gerne auch mit Leitfabrikat.
Antwort: Grundsätzlich ist dem AN freigestellt, ob er Linoleum oder Kautschuk anbietet. Es sind die Nachhaltigkeitskriterien gem. der Standards der Stadt Krefeld ZGM (Anlage Planungsanweisungen für Nachhaltiges Bauen) zu beachten.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Präzisierung der Antwort zur Bieterfrage 18 vom 13.08.2024 um 16:32 Uhr zu
Fliesenboden Bodenabdichtung, Betonwerkstein in Mensen
Antwort präzisiert:
Nur der Betonwerksteinboden in der Mensa erhält eine Bodenabdichtung, nicht die Beläge in Treppenhaus und im Eingang. Da die Räume nicht so belastet sind wie der Mensaboden, ist die Abdichtung hier nicht notwendig.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfragen 1-3: zur Ausstattung der Sanitärräume
Frage 1:
Unter 3.8 Ausstattung schreiben Sie folgendes:
"In den Sanitärräumen werden die vom AG benannten Produkte aus dem Rahmenvertrag der Stadt Krefeld durch den AN in erforderlicher Anzahl montiert und eingebaut. Lieferung erfolgt bauseits."
In dem Raumbuch HLS sind in gelb markiert die Anzahl der Rollenpapierspender, Ersatzpapierspender, Seifenspender, Papierspender, WC-Papierkörbe und Hygiene-Spender angegeben. Verstehen wir es richtig, dass der AG diese Artikel liefert und der AN, diese montieren soll? Oder ist die Lieferung dieser Komponenten Teil der Leistung des AN?
Antwort: Das Bestellen und der Einbau der Sanitärausstattung erfolgt durch den AN. Die Anzahl und gewünschten Qualitäten entnehmen Sie bitte der beigefügten Sanitärausstattungs-Liste sowie den Produktblättern. Die darin aufgeführten Katrin Produkte können beispielsweise bei Bäumer Betriebshygiene in Tönisvorst bestellt werden.
Frage 2:
Unter 3.8 Ausstattung schreiben Sie folgendes:
"In den Sanitärräumen werden die vom AG benannten Produkte aus dem Rahmenvertrag der Stadt Krefeld durch den AN in erforderlicher Anzahl montiert und eingebaut. Lieferung erfolgt bauseits."
Wer liefert beispielsweise WC-Bürste incl. Halter? Der AG zur Montage durch den AN? Oder liefert und montiert der AN?
Antwort: Die WC-Bürsten werden durch den AG geliefert. Sie stehen lose auf dem Boden, werden nicht eingebaut.
Frage 3:
Unter 3.8 Ausstattung schreiben Sie folgendes:
"In den Sanitärräumen werden die vom AG benannten Produkte aus dem Rahmenvertrag der Stadt Krefeld durch den AN in erforderlicher Anzahl montiert und eingebaut. Lieferung erfolgt bauseits."
Welche "Produkte aus dem Rahmenvertrag der Stadt Krefeld" sind noch gemeint? Wo finden wir eine Auflistung?
Antwort: Die gewünschte Auflistung liegt diesen Antworten bei (Sanitärausstattungs-Liste und Produktblätter, s. auch Frage 1).
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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2024-08-13 Sanitärausstattung.pdf | 13.08.2024 | 34,3 KB | ||
3-fach Toilettenpapierspender 984503.pdf | 13.08.2024 | 1,3 MB | ||
Abfallbehälter 50l 91912.pdf | 13.08.2024 | 150,6 KB | ||
Handtuchspender M 90168.pdf | 13.08.2024 | 213 KB | ||
Hygiene-Abfallbehälter 8l 91851.pdf | 13.08.2024 | 148,9 KB | ||
Seifenspender 1000 ml 90229.pdf | 13.08.2024 | 207,5 KB |
Nachricht:
Bieterfrage:
Wir haben Bieterfragen zu den Fliesen- und Feinsteinzeug-Bodenbelägen und der Bodenabdichtung?
Sie schreiben in der Beantwortung der Bieterfragen vom 09.08.2024 11:24, dass die Mensa nicht gefliest wird, und daher keine Bodenabdichtung erhält.
Im Raumbuch wird Feinsteinzeug, Betonwerkstein angegeben.
Unter Feinsteinzeug sind üblicherweise Fliesen zu verstehen.
Soll die Mensa tatsächlich einen Feinsteinzeugbelag erhalten (also auch eine Art von Fliesen)? Aber keine Abdichtung? Gilt dies für alle Räume im Raumbuch, in denen Feinsteinzeig angegeben ist?
Soll die Bodenabdichtung nur in den Räumen eingebaut werden, die im Raumbuch mit Fliesen gekennzeichnet sind?
Antwort: Die Mensen erhalten Betonwerkstein-Boden wie auch Eingang und Treppenhaus. Hier soll auch eine Bodenabdichtung vorgesehen werden.
Wie schon in einer vorherigen Antwort zu einer Bieterfrage gesagt, sollen alle gefliesten Bereiche mit einer Bodenabdichtung versehen werden.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Frage 4-6: Bieterfragen zur digitalen Schließanlage. (Fragen 1-3 betreffend Ausstattung Sanitärräume werden später beantwortet.)
Frage 4:
Verstehen wir es richtig, dass die digitale Schließanlage Teil der Leistung des AGs ist?
Antwort: Ja das ist richtig. Die Sicherung der Gebäudehülle erfolgt digital und ist durch den AN anzubieten.
Frage 5:
Wie viele Transponder für die digitale Schließanlage sollen insgesamt angeboten werden?
Antwort: 120 Transponder sollen angeboten werden.
Frage 6:
Wie viele Zentralpanels der digitalen Schließanlage sollen installiert werden?
Antwort: Bitte richten Sie sich bei Ihrem Angebot an die Standards zur digitalen Schließanlage (Anlage 4 Systemanforderung digitale Schließanlage). Der AG sieht keine Verwendung für ein Zentralpanel.
Dateianhänge:
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Bieterfrage:
Laut FLB, S. 12 Nr. 3.6.8 sollen die Fenster im EG in RC2 ausgeführt werden. Weiterhin steht auf der S. 14, Nr. 3.6.11, dass die Außentüren in Anlehnung an RC2 N eingebaut werden sollen.
Unserer Meinung nach macht es Sinn, alle Elemente, sprich Fenster und Türen, einheitlich auszuführen.
Wie sollen nun die Elemente im Erdgeschoss ausgeführt werden?
Antwort: Die Außentüren sollen ´RC2 ähnlich` ausgeführt werden, d.h. Glasqualität wie bei den Fenstern, aber ohne Schwelle ausgeführt.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfrage:
Unter 3.2 ist angegeben, dass diese bauseits aufgestellt werden.
Unter 3.8 sind die Feuerlöscher gemäß Brandschutzkonzept u. E. als Leistung des AN beschrieben. Zumal im Preisblatt TU auf Seite 2 die Wartung der Feuerlöscher angefragt ist.
Sollen die Feuerlöscher also vom AN geliefert und montiert werden oder ist dies bauseitige Leistung.
Antwort: Die Feuerlöscher sollen seitens des AN geliefert und aufgestellt werden.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfrage:
Im neu zugesandten Raumbuch Hochbau geben Sie Abhangdeckenhöhen von 35cm an. Müssen diese zwingend eingehalten werden, wenn die Konstruktion und Haustechnik technisch mit geringerer Abhangdeckenhöhe funktioniert?
Antwort: Nein, die Höhe der Abhangdecke muss nicht zwingend eingehalten werden, solange Konstruktion, Architektur und Haustechnik funktionieren.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfrage:
Unter 3.4 schreiben Sie für die Türanforderungen für den Wert im eingebauten Zustand und den Prüfwert einen Wert von 37 dB aus. Nach den entsprechenden Normen ist derzeit 32 dB im eingebauten und 37 dB im Prüfwert (5 dB besser) für Klassenräume ausreichend. Sollen die Türen der Multi-Räume mit 32 dB im eingebauten Zustand und damit 5 dB besser also 37 dB im Prüfwert angeboten werden.
Oder wünschen Sie für die Multi-Räume höhere Anforderungen als die vorgenannten Werte? Welche Werte sollen angeboten werden?
Antwort: Die Multifunktionsräume sind wie Klassenräume zu betrachten. Die Türanforderungen sind gemäß FLB: "R"w, R,erf. = 37 dB (aufgrund des Vorhaltemaßes von 5 dB nach DIN müssen die Türen ein Prüfzeugnis mit R"w ? 37 dB aufweisen)" zu sehen und die Türen auch so anzubieten.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfrage:
Zu den WC-Trennwänden haben wir eine Frage.
Sie beschreiben eine mit HPL beschichtete Verbundplatte, die flächenbündig ausgeführt werden soll. Weiterhin soll ein umlaufender Aluminiumrahmen vorgesehen werden.
In den Ausführungsvarianten des Marktführers Kemmlit ist die beschriebene Ausführung nicht lieferbar.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
Eine 42mm starke Verbundplatte mit 3mm HPL-Beplankung und Alurahmen an den Längsseiten, flächenbündig ausgeführt. Dies stellt seine sehr hochpreisige Variante dar.
Alternativ ist hier eine 30mm starke Verbundplatte mit 3mm HPL-Beplankung und Kunststoffrahmen im Sortiment. In Punkto Stabilität und Langlebigkeit ist hier kein Nachteil gegenüber der 42mm Variante gegeben. Diese Variante ist erheblich kostengünstiger. Sie wurde schon in diversen vergleichbaren Projekten umgesetzt.
Nachteil bei den beiden vorgenannten Varianten ist, dass die 3mm Beplankung keinen großen Vandalismusschutz bietet.
Wenn auf den Vandalismusschutz, die Robustheit und Dauerhaftigkeit wert gelegt wurde, wurde an diesen Bauvorhaben eine Ausführung mit 13mm HPL Vollkernplatte gewählt. Diese hat auch keinen Alu-Rahmen, da es ja eine komplette 13mm HPL-Vollplatte ist, und ein Rahmen nicht erforderlich ist. Hierbei ist allerdings keine flächenbündige Ausführung möglich, da vertikale Alu-Profile als Anschlag der 13mm Platte, die keine Fälzung hat, erforderlich sind.
Preislich liegt die 13mm Vollkernplatte zwischen der 30mm Verbundplatte mit Kunststoffrahmen und der 42mm Verbundplatte mit Alurahmen an den Längsseiten.
Wir bitten um Angabe, welche Ausführung gewünscht ist. Vielen Dank vorab.
Antwort: Wichtig ist hier Stabilität und Haltbarkeit. Daher ist die Stärke der WC-Trennwände von mind. 3 mm mit umlaufendem Alu-Rahmen gewünscht. Zur optimalen Reinigung sollen die Elemente möglichst fugenlos ausgebildet werden, was bei anderen Herstellern auch möglich ist. Die Trennwände sollen 2 m hoch sein mit Abstand zum Boden von max. 8,9 cm.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfrage:
Sollen die Leistungen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators gemäß Baustellenverordnung mit angeboten werden?
Antwort: Nein. Der SiGeKo wird seitens des AG beauftragt.
Dateianhänge:
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Nachricht:
Bieterfragen:
1. Unter 3.6.18 ist angegeben, dass alle gefliesten Flächen eine Bodenabdichtung erhalten sollen. Verstehen wir das richtig, dass dies z. B. auch die Mensa und die Flure betrifft, bei denen weder ein Bodenablauf noch ein besonderer Feuchtigkeitsanfall vorliegt?
Antwort: Alle gefliesten Flächen (gem. Anlage Raumbuch) sollen eine Bodenabdichtung erhalten, auch wenn kein Bodeneinlauf vorgesehen ist. Die Mensa wird nicht gefliest und erhält demzufolge keine Bodenabdichtung.
2. Für die "technischen " Nebenräume, wie Müll, HLR, HLS, Getränke, Vorrat, Leergut, Ausgaben und ähnliches ist nicht näher definiert, ob dort auch Fliesen eingebaut werden sollen, was aus unserer Sicht für die Nutzung sinnvoll ist. Können Sie für die einzelnen Räume im EG eine Liste anfertigen, in der klar definiert ist, wo Fliesen und wo Linoleum bzw. Fliesen vorgesehen sind. Und in Verbindung mit unserer vorstehenden Frage, wo eine Bodenabdichtung angeordnet werden soll.
Antwort: Als Anlage erhalten Sie das Raumbuch KG 300, in dem die gewünschten Anlagen enthalten sind.
3. Wer ist für die Wandbepflanzung zuständig? Geschieht dies bauseitig im Zuge der Außenanlagen?
Antwort: Der AN liefert und baut die Rankdrähte ein. Die Bepflanzung erfolgt durch den AG im Rahmen der Außenanlagen.
4. In der Fabrikatsliste wird ein Lambris erwähnt, ebenfalls unter 3.6.19 Bodenbeläge. Das Lambris ist jedoch nirgendwo beschrieben. Wo ist dieses geplant, oder ist dieses irrtümlich in den vorstehenden Punkten angegeben?
Antwort: Das Lambris wird u.a. in den Fluren OG, im Eingang und im Treppenhaus benötigt (gem. Anlage Raumbuch). Es ist aus Kunststoff, PVC frei, Plattenstärke ca. 1,0 mm, Die Platten werden verdeckt befestigt. Horizontales Abschlussprofil. Keine Eckabschlussprofile. Platten werden auf Stoß montiert.
5. In den Bieterfragen vom 05.08.2023 um 17: 23 Uhr schreiben Sie unter Frage 7, dass nur das Gebäude incl. Fundamente vom AN auszuführen ist und das Anarbeiten des Außengeländes bauseits erfolgt. Werden im Zuge der bauseitigen Arbeiten dann auch die Regenentwässerungsleitungen und eine evtl. erforderliche Rigole bauseits erstellt? So dass unsere Leistung mit den Standrohren endet?
Antwort: Das ist korrekt, wobei eine Detailabstimmung über Lage und Höhenlage während der Planungsphase erfolgen muss.
Dateianhänge:
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2024-08-08 Raumbuch Hochb.pdf | 09.08.2024 | 63,4 KB |
Nachricht:
Bieterfrage 1
Mit der Beantwortung der Bieterfragen vom 05.08.2024 um 17:23 Uhr haben Sie uns das Entwässerungsgesuch und den Versickerungsantrag zugesandt. Gleichzeitig ist auf Seite 3 der Leistungsbeschreibung unter 2.1.1 das Entwässerungsgesuch als Leistung des AN gekennzeichnet. Ebenso ist in der Schnittstellenliste das Entwässerungsgesuch neben dem Versickerungsgesuch und dem Überflutungsantrag als Leistung des AN gekennzeichnet. Ist dies korrekt, oder sind Entwässerungs- und Versickerungsgesuch bauseitige Leistung (AG)? Wer erbringt den Überflutungsnachweis (dieser hängt ja eng mit den beiden anderen Gesuchen zusammen)? Ist dies auch Leistung des AG?
Antwort: Entwässerungsgesuch, Überflutungsnachweis und Versickerungsantrag wurden durch den AG bereits gestellt. Der AN hat als Schnittstelle die Übergabepunkte der Entwässerung gemäß Entwässerungsgesuch in 1 m Abstand außerhalb des Gebäudebereichs für Schmutzwasser bzw. den Standrohren für Regenwasser, sowie eine Detailabstimmung über diese Punkte mit dem Tiefbauplaner zu berücksichtigen
Bieterfrage 2
Mit der Beantwortung der Bieterfragen vom 05.08.2024 um 17:23 Uhr geben Sie unter Punkt 8 an, dass die Materialauswahl entsprechend genehmigtem Brandschutzkonzept erfolgen kann. Liegt ein genehmigtes Brandschutzkonzept bereits vor? Oder ist dies Leistung des AN?
Antwort: Das Brandschutzgutachten ist Leistung des AN.
Bieterfrage 3 Zu den Fluchttreppen:
3.1 Sie schreiben unter 3.8, bei Bedarf muss ein Unterlaufschutz ausgeführt werden. Wird hier seitens der bauseitigen Außenanlagen ein Unterlaufen beispielsweise mittels Pflanztrögen verhindert? Oder soll ein Unterlaufschutz angeboten werden? Wie soll dieser gestaltet werden. Bei anderen Projekten waren die Forderungen hier vielfältig. Von einfachen Konstruktionen mit Handläufen, die relativ kostengünstig herzustellen sind, bis hin zu kompletten Einhausungen wurden hierfür schon die verschiedensten Varianten realisiert. Um eine fachgerechte Kalkulation erstellen zu können, bitten wir um Info, wie der Unterlaufschutz im Erdgeschoss ausgebildet werden soll.
Antwort: Für die Fluchttreppe auf der Rückseite des Gebäudes in Richtung Park soll ein zusätzlicher Unterlaufschutz mit eingeplant werden.
3.2 Ist bei der Treppe von Decke über EG auf Dach über OG auch ein Unterlaufschutz gewünscht? Da das Flachdach über EG planmäßig nicht durch Schüler betreten wird, ist dies u. E. nicht erforderlich.
Antwort: Ein Unterlaufschutz ist hier nicht erforderlich.
3.3 Soll an der Treppe vom EG zum OG am Antritt im EG eine Tür angeordnet werden, die im Fluchtfall von der Treppe aus zu öffnen ist, jedoch von der Freifläche geschlossen ist. Soll an der Treppe über EG ein Überkletterungsschutz angeordnet werden am Fußpunkt der Treppe, damit Schüler nicht unberechtigt auf das Flachdach gelangen? Falls ja, wie soll dieser gestaltet werden (z. B. Höhe)? In den Zeichnungen ist hierzu nichts erkennbar.
Antwort: Von EG zu OG soll eine solche Fluchttür geplant werden. Es soll ein Überkletterschutz im EG vorgesehen werden. Der Überkletterschutz soll im Material wie das Treppengeländer geplant werden, Höhe mind. 2 m.
3.4 Gleiches, wie 3.3 gilt theoretisch auch für die Treppe vom OG zum Dach über OG. Hier wird jedoch, dass das Flachdach über EG ja planmäßig nicht von Schülern betreten, so dass diese Maßnahmen u. E. nicht erforderlich sind.
Antwort: Bei der Treppe vom OG zum Dach ist kein Überkletterschutz notwendig.
3.5 Türwächter: Soll an der Fluchttür im OG zum Flachdach ein Türwächter angeordnet werden? Genügt dies als Absturzsicherung, falls Kinder trotz Alarm durch den Türwächter auf das Flachdach gelangen?
Antwort: Ja, ein Türwächter soll eingebaut werden. Eine Absturzsicherung muss aber trotzdem auf dem Flachdach entlang des Fluchtweges zur Fluchttreppe vorgesehen werden. Die Ausführung erfolgt nach Notwendigkeit der Entwurfsplanung des AN.
Bieterfrage 4
Mit der Beantwortung der Bieterfragen vom 05.08.2024 um 17:23 Uhr geben Sie unter Punkt 7 an, dass das Gebäude incl. Fundamente durch den AN auszuführen und zu planen ist. Dies beantwortet für uns nicht die gestellte Frage, wer das Schotterplanum unter dem Gebäude ausführt. Als Fundamente verstehen wir die Rohbauarbeiten / Betonarbeiten, nicht Tiefbau-/Schotterarbeiten. Wir bitten um Aufklärung, ob das Schotterpolster unter dem Gebäude (unter der Bodenplatte) incl. Planum durch den AG ausgeführt wird.
Antwort: Alle notwendigen Tiefbauarbeiten, die für die Errichtung des Gebäudes notwendig sind, sind Leistung des AN.
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Nachricht:
Bieterfrage:
Gemäß Punkt 3.3 ist die Mindestanforderung an den Wärmeschutz die Einhaltung des GEG.
Gehen wir recht in der Annahme, dass ein Angebot, welches zum Wärmeschutz nur diese Mindestanforderung erfüllt, bei der Bewertung des Punktes "Unterschreitung der GEG-Anforderung" mit null Punkten bewertet wird?
Antwort:
Ja, das ist richtig. Die Mindestanforderung gem. Wertungsmatrix muss erfüllt werden, sonst entspricht das Angebot nicht den Vergaberichtlinien. Erst ab Erfüllung der Anforderungen Effizienzgebäude Stufe 40 erfolgt eine Bepunktung. Ein Angebot, was also die Mindestanforderung erfüllt aber nicht die Anforderung an Effizienz Stufe 40, ist wertbar, erhält jedoch keine Punkte.
Dateianhänge:
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Bieterfrage:
Sollen außer dem Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher und dem Aufstellen einer Gewerke übergreifenden Brandschutzmatrix noch weitere Leistungen gemäß HOAI für den Bereich technische Anlagen, LPH 1, 2, 3, und 4 angeboten werden? Wenn ja, welche?
Antwort: Es sollen die in der FLB abgefragten Leistungen angeboten werden.
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1. Die Ausschreibungsunterlagen und die damit verbundenen Planungstiefen, insbesondere einer TGA LP2, sind nicht ausreichend für eine wirtschaftliche Konzepterarbeitung und Angebotsabgabe bis zum 12.09.2024. Aufgrund der Ferienzeit stehen aktuell nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung. Ich bitte deshalb um Aufschub für die Angebotsabgabe um 4 Wochen.
Antwort: Da das Gebäude dringend benötigt wird, kann leider kein Aufschub gegeben werden.
2. Der Parkplatz inkl. einer notwendigen Baustraße durch den Park wird als BE-Platz erforderlich sein. Können wir davon ausgehen, dass die Flächen zur Verfügung stehen und bauseits ertüchtigt werden? Bauseitige Pflanzen- + Baumrückschnitte sehen wir im gesamten Zuwegungsbereich im Zuständigkeitsbereich des AG. Ist diese Annahme so richtig?
Antwort: Der markierte Parkplatz nordwestlich des Baugrundstücks kann eventuell in Teilen genutzt werden. Das Grundstück gehört dem AG. Die Überlassung müsste aber noch mit dem Nutzer abgesprochen werden. Eine Baustraße durch den Park ist nicht gewünscht. Das Grundstück gehört nicht dem AG außerdem würde eine Befahrung durch Baustellenfahrzeuge die Naturflächen nachhaltig schädigen (Bäume, Wurzelwerk, Grünflächen). Ggf. notwendige Baumrückschnitte können durch den AG ausgeführt werden. Pflanzenrückschnitte (Sträucher, Hecke) im Baubereich, falls notwendig, durch AN.
3. Wie ist der Weiterbetrieb der Sporthallen in Bezug auf den notwendigen Arbeitsraum angedacht? Gibt es dazu ein Konzept?
Antwort: Die obere Turnhalle hat einen seitlichen Zugang (Ost) und kann daher weiter genutzt werden. Die untere Turnhalle sollte vorsorglich durch den der bestehenden Schule zugewandten Zugang weiter begangen werden können. Abstand zum geplanten Gebäude ca. 7,50 m. Es reicht ein 1,20 m breiter Weg ca. 3m entlang der Turnhallenmauer.
4. Das beschriebene Raumbuch Ausstattung (Räume mit san. Ausstattung: siehe Raumbuch Excel-Liste) fehlt. Ich bitte um Übermittlung.
Antwort: Es gibt kein Raumbuch zur Kostengruppe 300.
5. Im Baufeld befinden sich Fernwärmeleitungen der Bestandsgebäude. Ich bitte um
Übermittlung aussagekräftiger Pläne zu den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die aktuellen Entwässerungspläne der Bestandgebäude.
Antwort: Die Nahwärme- und die Trinkwasserleitungen zwischen der oberen und unteren Turnhalle werden neu gezogen. Beide Leitungen werden im Abstand von ca. 2 m von der linken (der schulabgewandten Seite) Gebäudekante auf direktem Weg zwischen den Turnhallen gezogen werden. Im Entwässerungsgesuch sind informativ die alten Leitungen eingetragen. Die Tiefe wird ca. 80 cm betragen.
Das eigentliche Baufeld ist frei von Entwässerungsleitungen bzw. falls etwas vorhanden ist, braucht darauf keine Rücksicht genommen zu werden.
6. Wie wird in Bezug auf die Planung mit dem anfallenden Wasser bei Starkregenereignissen umgegangen? Wie wird eine Überflutung der südlichen Bereiche verhindert? Ich bitte um die Übermittlung der Planungsidee für die Außenanlagen und der zukünftigen Entwässerungsstrategie.
Antwort: Entwässerungsgesuch und Versickerungsantrag sind dieser Antwort beigelegt.
7. Bedingt durch die umfangreichen Erdarbeiten resultierend aus den Punkten zuvor, stellt sich die Frage, warum die Erdarbeiten im Baufeld nicht bauseits ausgeführt werden? Kann diese Leistungsgrenze angepasst werden und eine Übergabeschnittstelle Schotterplanum definiert werden?
Antwort: Gebäude inkl. Fundamente sind vom AN zu planen und auszuführen. Das spätere Anarbeiten des Außengeländes wird vom AG übernommen.
8. In der FLB beschreiben Sie Folgendes:
Anforderungen an Baustoffe und Bauteile: "Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen: nicht brennbare Baustoffe. Notwendige Flure: nichtbrennbar" Reicht es aus, wenn wir ein genehmigungsfähiges, betriebsbereites Gebäude liefern?
Antwort: Es ist aus Brandschutztechnischen bzw. baulichen Gründen ausdrücklich erwünscht, in den Lernbereichen keine notwendigen Flure zu planen. Hierauf muss unbedingt Rücksicht genommen werden. Die Materialauswahl kann gemäß genehmigtem Brandschutzkonzept erfolgen.
9. In der FLB auf Seite 3, 1.4, definieren Sie Nachweise die zur Angebotsabgabe vorliegen müssen. Das ist so nicht möglich. Reicht es aus, wenn diese Nachweise rechtzeitig innerhalb des Planungs- und Bauprozesses nach Auftragsvergabe geliefert werden?
In Ihrer Konkretisierung vom 26.07.2024, 16:09 Uhr, antworten Sie auf eine ähnliche Frage mit einem Verweis auf das Dokument 01_01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots` Punkt 3.1. Verstehe ich es richtig, dass nur die dort beschriebenen Dokumente zur Angebotsabgabe erforderlich sind?
Antwort: Ja, das ist richtig.
10. In der FLB auf Seite 4f, 2.1.1, definieren Sie Leistungen nach HOAI, die spätestens 30 Werktage nach Auftragserteilung vorzulegen sind. Die weitere Prüf- und Nacharbeitungszeiten sind viel zu kurz. Die vom AN zugestandenen Zeitfenster sind unpraktikabel, insbesondere, da bis auf einen Küchenansatz keinerlei TGA-Planung vorliegt und damit auch nicht mit einer LP3 gestartet werden kann. Die zur Verfügung stehende tatsächliche Bauzeit ist nicht ausreichend. Deshalb bitten wir um eine Überarbeitung des verbindlichen Fertigstellungstermins ohne jegliche Vertragszwischentermine um mindestens 4 Monate.
Antwort: wie zuvor in Pkt. 1 gesagt, wird das Gebäude dringend benötigt. Es kann leider kein Aufschub gegeben werden.
11. Wie ist die Lüftungsanlage angedacht? Zentral oder dezentral? Wenn die Installationshöhen nicht ausreichen, kann das Gebäude höher werden?
Antwort: Die Lüftungsanlage ist als zentrale Anlage angedacht, wobei die Küchenabluft separat abgeführt werden muss. Küchenzuluft kann über die zentrale Anlage bzw. auch durch ein eigenes Gerät bereitgestellt werden.
Das Gebäude kann grundsätzlich höher werden. Es gibt hier keine Restriktionen.
12. Ist die im Schnitt angedachte FFB-Höhe fix? Kann davon abgewichen werden?
Antwort: Es kann davon abgewichen werden.
13. In der FLB auf Seite 7, 3.4, definieren Sie Mindestanforderungen, die vor Auftragserteilung nachzuweisen sind. Das ist so nicht praktikabel. Reicht es aus, wenn wir die Nachweise rechtzeitig passend zum Planungs- und Bauprozess nachweisen?
Antwort: Ja, das ist ausreichend.
14. Sie wünschen eine teure, wenig nachhaltige und mit hohem Energieaufwand herzustellende Alu-Fassade. Diese widerspricht den gesetzten Nachhaltigkeitszielen. Zudem wird eine Vorfertigung fertiger Fassadenelemente damit verhindert. Kann eine alternative, energetisch bessere Fassade, die den Ansprüchen an Robustheit, Wartungsfreundlichkeit und Graffitischutz entspricht, angeboten werden?
Antwort: Nein. Eine Alu-Fassade wurde reflektiert und bewusst geplant. Sie entspricht durch die Wiederverwendbarkeit des Aluminiums auch noch nach langer Zeit dem Cradle to Cradle Prinzip, das ebenso in unser Nachhaltigkeitskonzept passt. Durch die Fassadenbegrünung entfällt außerdem die Möglichkeit, eine Holzfassade zu bauen, da das Holz durch die Pflanzen schnell verfault. Faserzementplatten als Fassade sind hier aus architektonischen und städtebaulichen Gründen nicht erwünscht. Eine Alu-Fassade ist an diesem Standort die ideale Lösung.
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2354 Entwässerungsgesuch Gießerpfad_Optimized.pdf | 05.08.2024 | 7,1 MB | ||
2354 Versickerungsantrag Gießerpfad_Optimized.pdf | 05.08.2024 | 12,9 MB |
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1. Die unter 2.1.1 angegebene Frist von 30 Werktagen nach Auftragserteilung für die Vorlage aller unter 2.1.1 genannten Unterlagen ist erfahrungsgemäß zu kurz. Die genannten Unterlagen werden sukzessive nacheinander für das vorgesehene Gebäude individuelle geplant, beginnend mit LP 3 Architektur über das Einreichen des Bauantrags (LP 4 Architektur in Abstimmung mit LP 3 der Tragwerksplanung, Bauphysik und TGA), die anschließenden statischen und bauphysikalischen Berechnungen bis hin zur fertigen Ausführungsplanung. Da für das Projekt ja eine Gesamtterminplanung vorgelegt werden muss, genügt es, die Bauantragsplanungen des Architekten innerhalb der genannten 30 Werktage nach Auftragserteilung vorzusehen?
Antwort: Die 30 Tage-Frist nach Auftragserteilung ist hinfällig. Die im Rahmenterminplan gesetzten Zwischenfristen (Abgabe Bauantrag 31.01.25 und LP 5-Abgabe bis 15.5.25) sind mindestens einzuhalten.
2. Unter 3.4 werden Angaben zum Schallschutz verlangt. In der Antwort zu Bieterfrage 06 verweisen Sie auf Punkt 3.1 der Anlage 01_01. Verstehen wir es richtig, dass der Nachweis des Schallschutzes also nicht zum Angebot vorzulegen ist?
Antwort: Doch, der Schallschutznachweis gehört zu den Aufgaben des AN, muss aber nicht zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.
3. In Bieterfrage 06 antworten Sie wie folgt "Folgende Präzisierung zum Thema Nachhaltigkeit: Die markierten Projektziele in der Anlage ´05_14 GIE Zielvereinbarungstabelle Nachhaltiges Bauen` sind zwingend zu erfüllen. Die geforderten Dokumente zu Punkt 2.1.1 - Ökobilanzierung, 2.2.1- Lebenszykluskosten und 2.4.1 -Recyclingkonzept sind in Übereinstimmung mit dem angebotenen System zu erstellen. Eine Untersuchung und Abgleich von Varianten ist hier nicht erforderlich." Wann sind die Dokumente vorzulegen zu Lebenszykluskosten und Recyclingkonzept? Wir verstehen Punkt 3.1 der Anlage 01_01 so, dass lediglich der Nachweis der Unterschreitung des GEGs mit dem Angebot vorzulegen ist (siehe auch 05 01 GIE Wertungsmatrix)
Antwort: Das ist richtig. Die mit Angebot vorzulegenden Dokumente sind gemäß Anlage ´01_01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots` Punkt 3.1 einzureichen.
4. Unter 3.6.3 ist angegeben, dass der Bodenaushub ins Eigentum des AN übergeht. Gleichzeit wird angegeben, dass der Aushub zur weiteren Verwertung vorrangig seitlich zu lagern ist. Da wir nicht die weiteren Außenanlagenarbeiten planen und ausführen, bitten wir um Mitteilung, welcher Aushub auf dem Grundstück gelagert werden soll oder kann. Nur der Oberboden oder der gesamte Aushub? Oder eine gewisse Menge?
Antwort: Es soll der gesamte Aushub abgefahren werden.
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Folgende Leistung verbleibt beim AN:
- stichprobenartige Kontrolle und Schlussbericht (Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz) inkl. weiterer von der Bauaufsicht geforderter Unterlagen oder Gutachten gemäß Vorgaben in der Baugenehmigung.
Lediglich für einen Sachverständigen (u.a. Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung) erfolgt der Auftrag durch AG und Koordinierung durch AN.
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Bieterfrage 1:
Wir bitten um Mitteilung der Belegungszahlen für die zwei Mensen.
Antwort: große Mensa 320 Kinder, kleine Mensa 160 Kinder; beide jeweils in 3 Schichten. Demnach 480 Kinder in 3 Schichten, also 160 Essen gleichzeitig.
Bieterfrage 2:
Gehen wir recht in der Annahme, dass die Kühlzelle inkl. Einbau bauseitig erfolgt?
Antwort: ja, sowie die gesamte Küchenausstattung (KG 471). Lediglich die Anschlüsse sind seitens AN zu erstellen.
Bieterfrage 3:
Gehen wir recht in der Annahme, dass bei der Leistung der Photovoltaikanlage (S. 27 FLB) mit 46 kWh kW Peak gemeint sind?
Antwort: Ja.
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Bieterfrage:
In der FLB auf Seite 3 unter Punkt 1.4 beschreiben Sie zusätzliche mit dem Angebot einzureichende Unterlagen. Jedoch können einige Nachweise erst mit Fertigstellung des Gebäudes eingereicht werden oder werden gemäß Ihrer FLB an anderer Stelle erst zu einem späteren Zeitpunkt abgefordert (z.B. Fabrikatsliste Seite 8, 4 Wochen nach Beauftragung). Gehen wir recht in der Annahme, dass diese Dokumente nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden müssen ?
Antwort:
Die Dokumente sind gemäß Anlage ´01_01 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots` Punkt 3.1 einzureichen.
Folgende Präzisierung zum Thema Nachhaltigkeit:
Die markierten Projektziele in der Anlage ´05_14 GIE Zielvereinbarungstabelle Nachhaltiges Bauen` sind zwingend zu erfüllen. Die geforderten Dokumente zu Punkt 2.1.1 - Ökobilanzierung, 2.2.1- Lebenszykluskosten und 2.4.1 -Recyclingkonzept sind in Übereinstimmung mit dem angebotenen System zu erstellen. Eine Untersuchung und Abgleich von Varianten ist hier nicht erforderlich.
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Bieterfrage 1:
In der FLB auf Seite 33 beschreiben Sie die zu liefernden Garderoben. Auf Seite 6 beschreiben Sie die Herstellung und Lieferung der Garderoben als bauseitige Leistung und den Einbau als Leistung des AN. Gehen wir recht in der Annahme, dass die Garderoben vollumfänglich durch den AN einzukalkulieren und zu liefern sind?
Antwort: Die Lieferung und der Ein-/ Aufbau der Garderoben erfolgt bauseits (AG).
Bieterfrage 2:
In der FLB werden einige Leistungen sowohl unter Punkt 2.1.1 (Seite 3+4) als Leistung des AN als auch unter Punkt 2.1.2 (Seite 6) als bauseitige Leistung aufgeführt. Gehen wir recht in der Annahme, dass diese Leistungen bauseits erfolgen und nicht einkalkuliert werden müssen?
Antwort: siehe beigefügtes Dokument.
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2024-07-26 Antw Bieterfrage 4.2 fu.pdf | 26.07.2024 | 53,4 KB |
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Bieterfragen
1. In der Vorlage Eigenerklärung Versicherungen lassen sich die auszufüllenden Textbereiche nicht bearbeiten. Wir bitten um Zusendung als Word-Datei.
Antwort: Die Datei ´02_07_GIE Eigenerklärung Versicherungen` wird ausgetauscht, das pdf gelöscht und als Word-Dokument eingesetzt.
2. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe schreiben Sie unter Punkt 7, dass das Angebot schriftlich mit dem Angebotskennzettel abzugeben ist. Jedoch fehlt der Angebotskennzettel und es liegen zudem auch die Hinweise zur elektronischen Abgabe ab. Gehen wir recht in der Annahme, dass die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig ist ?
Antwort: Ja, es ist sogar verpflichtend, das Angebot elektronisch abzugeben.
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Frage:
Zur besseren Einschätzung des Bauumfeldes würden wir gerne einen Besichtigungstermin der Bauörtlichkeit durchführen. Inwieweit müssen wir uns dazu anmelden? Gibt es einen Ansprechpartner vor Ort?
Antwort:
Das Baugrundstück ist frei zugänglich und kann ohne Anmeldung jederzeit besichtigt werden, fußläufig über Freizeitanger/ am Kinderhort. Für das angrenzende Schulgelände gilt das nicht, ist aber für das Bauvorhaben auch ohne Relevanz.
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Bieterfrage:
1. Meinen Sie mit "Vermesserplan mit Höhenangaben" die Datei "04_06_7 GIE Lageplan"? 2. Einen Bestandsplan gäbe es dann nicht. 3. Ist davon auszugehen, dass das Grundstück bei Auftragsbeginn freigemacht ist?
Antwort:
zu 1: Nein. Der Vermesserplan mit Höhenangaben wurde mit Beantwortung der ersten Frage am 18.7.24 um 11:40 hochgeladen.
zu 2: Der v.g. Lageplan ist ein Vermesserlageplan des Bestandes vor Gebäudeplanung.
zu 3: Ja, wie in der FLB unter 1.1 Allgemeine Beschreibung und 3.6.3 Erdarbeiten beschrieben. Im Lageplan Anlage 04_06_7 ist der geplante Neubau in Rot dargestellt.
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Wir bitten um die Zusendung von maßstäblichen Planunterlagen insbesondere einem Bestandslageplan mit Geländehöhen sowie der Gebäudeplanung im DWG- / DXF-Format.
Antwort:
Die Planunterlagen sind maßstäblich. Maßstab und Blattgröße stehen auf dem jeweiligen Plan (pdf). Dxf- bzw. dwg-Pläne werden in der Angebotsphase nicht zur Verfügung gestellt sondern erst nach Beauftragung. Der Vermesserplan mit Höhenangaben ist als pdf beigefügt.
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21-A-007_Lindenschule_2021-03-03 Layout2.pdf | 18.07.2024 | 10,3 MB |