Schadstoffsanierung, Entkernung und Rückbauarbeiten von Wand-, Decken und Gründungsbauteilen, Böden- und Wandaufbauten, verschiedener Bauteilschichten sowie diverser Rohre, Leitungen und unterschiedlicher Einbauten im Rahmen der Grundsanierung von zwei denkmalgeschützten Bestandsgebäuden sowie der Rückbau von zwei, nicht denkmalgeschützten Anbauten in den Hinterhöfen der Häuser. Die Arbeiten sind gemäß den Auflagen und Maßgaben des Rückbau- und Entsorgungskonzeptes sowie des denkmalpflegerischen Bindungsplanes fach- und sachgemäß durchzuführen.
Desweiteren gehört zum Leistungsumfang das Liefern, Aufstellen sowie Vorhalten von Baustellen- und Sicherungseinrichtungen. Weitere auszuführende Arbeiten sind die sach- und fachgemäße Demontage, das Vertragen und Lagern vor Ort diverser denkmalgeschützter Bauteile, wie beispielsweise Türen und Fenster.
Niedrigster Preis
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse.
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mevissenstraße 6547803 KrefeldZimmer 213
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden gemäß §16a EU nachgefordert.
Auf die Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen einzureichen:- alle Angaben gemäß Ziffer 2 und 3 des Angebotsvordrucks (werden automatisch mit Unterschrift unter dem Angebotsvordruck erklärt).- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (s. Ziffer 2.1 des Angebotes)- dass in den letzten zwei Jahren kein Verstoß begangen wurde, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (siehe Ziffer 2.2 des Angebotsvordrucks. Die Erklärung erfolgt automatisch mit der Unterschrift auf dem Angebotsvordruck). Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.- Eigenerklärung über die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (siehe Ziffer 2.3 des Angebotsvordrucks. Die Erklärung erfolgt automatisch mit der Unterschrift auf dem Angebotsvordruck).- Eigenerklärung Ausschlussgründe EU (Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)- Eigenerklärung Sanktionen EU (Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)- Eigenerklärungen Subventionen EU (Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
Vor Zuschlagserteilung werden folgende Nachweise von den Bietern, die in der engeren Wahl sind, innerhalb einer angemessenen Frist angefordert: - aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen- Im Zweifelsfall kann vom Unternehmen ein Auszug aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5 BZRG gefordert werden.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über- über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzeseinzureichen.
Vor Zuschlagserteilung werden folgende Nachweise von den Bietern, die in der engeren Wahl sind, innerhalb einer angemessenen Frist angefordert:- gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK - dass das Unternehmen im Berufsregister- oder Handelsregister des Firmensitzes/ oder Wohnsitzes eingetragen ist, sofern das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung einzureichen, über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Vor Zuschlagserteilung werden folgende Nachweise von den Bietern, die in der engeren Wahl sind, innerhalb einer angemessenen Frist angefordert: - Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenen Leistung betrifft, die mit der Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über- die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens zwei Referenzen im denkmalgeschütztem Teilabbruch inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer einzureichen.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung einzureichen, über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung einzureichen, zu technischen Fachkräften oder technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und denjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung darüber einzureichen, dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.3 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Krefeld) spätestens ab Zuschlagserteilung besteht und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Nach Zuschlagserteilung ist auf Verlangen zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen (siehe Ziffer 2.4 des Angebotsvordrucks. Die Erklärung erfolgt automatisch mit der Unterschrift auf dem Angebotsvordruck.)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung darüber einzureichen, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- siehe Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Ein Sicherheitseinbehalt bei sämtlichen Zahlungen mit Ausnahme der Schlusszahlung gemäß § 17 Abs. 6 VOB/B ist in Höhe von 10 v.H. (max. 10 v.H.) vereinbart.