Die Stadt Erkrath beabsichtigt, ein neues Schulgebäude für das Gymnasium am Neandertal zu errichten. Das Schulgebäude wird als Bauwerk mit 5 Geschossen realisiert und weist im Grundriss eine Fläche von ca. 4.300 m² auf. Es besteht aus einem teilweise in den Hang geschobenen Untergeschoss sowie einem nördlichen, 4-geschossigen Bauteil darüber. Der im Süden liegende zweigeschossige Baukörper wird aufgeständert. Beide Bereiche sind mit einem Zwischenbauteil miteinander verbunden, hier sind die zentrale Erschließung sowie Sondernutzungen wie Aula und Schüler-Café untergebracht. DieBaumaßnahme wird aufgeteilt in zwei Generalunternehmerpakete und diverse Einzelgewerke. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Generalunternehmerpaket 2 (Innenausbau/TGA/Geothermie) auf Basis einer vollständigen, auftraggeberseitig beigestellten Ausführungsplanung nebst detaillierter Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Generalunternehmerpaket 2 (Innenausbau/TGA/Geothermie), welches insbesondere folgende Gewerke/ Leistungen umfasst: Innenputz, Trockenbau, Maler; Schlosserarbeiten; Estricharbeiten; Bodenbelagsarbeiten; Fliesen-, Platten- und Betonwerksteinarbeiten; Rohrrahmentüren; Tischlerarbeiten, WC-Trennwände; Heizung, Lüftung, Sanitär, Gebäudeautomation; Elektro; Medien- und Veranstaltungstechnik Aula; Trockenlöschleitung. Einzelheiten ergeben sich aus der imProjektraum bereitgestellten Leistungsbeschreibung. Die Leistungen des Generalunternehmerpakets 2 sind im Zeitraum vom 02.03.2026 bis 01.06.2027 auszuführen.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Rheinland.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Rheinland eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber /Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (siehe zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz brutto bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Mindestanforderung: Es ist ein Gesamtumsatz von 20 Mio. EUR brutto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen.
Mit dem Angebot sind eine Eigenerklärung zur Bereitschaft zum Abschluss einer objektbezogenen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie eine Eigenerklärung zum Bestehen oder zur Bereitschaft zum Abschluss einer Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 10 Mio. EUR vorzulegen.
Mit dem Angebot sind von dem Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft Angaben zu in den letzten 5 Jahren (seit 7/2020) fertiggestellten Bauleistungen vergleichbarer Art mit Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner, des Leistungszeitraums/des Fertigstellungstermins, der Baukosten sowie näherer Beschreibung vorzulegen. Mindestanforderungen: Für den Zeitraum der letzten fünf Jahre (seit 07/2020) sind drei Referenzprojekte nachzuweisen, die jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen: a) Fertigstellung und Abnahme nach 01.07.2020, b) Bauwerkskosten (KG 300 und 400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 15 Mio. EUR, c) Referenz betrifft schlüsselfertige Errichtung eines Hochbaus als (Teil-)General- oder Totalunternehmer.
Auf gesondertes Verlangen ist von dem Bieter/ einer Bietergemeinschaft für das Unternehmen, welches im Auftragsfall die Geothermiebohrungen ausführen soll, der Nachweis eines Zertifikats nach DVGW W 120-2 vorzulegen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus dem TVgG NRW sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.