/
Durch den Fachbereich Immobilienmanagement Neubau der Stadt Erkrath und durch das Amt23 für Hoch- und Tiefbau des Kreises Mettmann wird im Stadtteil Hochdahl gemeinsam derNeubau zweier Schulen samt weiterer Gebäude und den dazugehörigen Außenflächen für denSchul- und Quartiersbedarf geplant. Das Bauprojekt besteht aus einer dreizügigenGrundschule (zwei Gebäuden GS 1, GS 2), einem Gemeinschaftshaus (GH), einer Förderschule(zwei Gebäude FZ 1 und FZ 2), vier Verbindungsbauten (VG 1-4), einer Zweifachsporthalle (SH)sowie den dazugehörigen Schulhöfen, Stellplätzen und einem Außenbereich (Campuspfad),der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird.
Diese Ausschreibung "Freianlagen" bezieht sich auf das gesamte Gelände, einschl. der angrenzenden Parkplatzanlage.
Die Leistung umfasst sämtliche Leistungen welche zur Erstellung der Freianlagen nötig sind. Lediglich die Kanalbauarbeiten(Tiefbau) wurde bereits vorgezogen, hier sind nur die entsprechenden Anschlüsse vorzusehen. Im Rahmen dieser Maßnahme werden unter anderem folgende Arbeiten grob beschrieben:- Betonsteinpflaster ca. 4.300 m² aufgeteilt in Baufelder und Abschnitten- Asphalt ca. 740 m² aufgeteilt in Baufelder und Abschnitten- Grünflächen ca. 5.600 m² aufgeteilt in Baufelder und Abschnitten- Mobiliar
Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Preis
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es gilt § 16a EU VOB/A.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung oder ein sonstiger Ausschlussgrund nach § 6 VOB/A EU vorliegt, die/der die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung),- Eigenerklärung über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).
Sowohl präqualifizierte Unternehmen als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen:- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt 523 EU VHB NRW)- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Formblatt 522 EU VHB NRW)
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse)
Sowohl präqualifizierte Unternehmen als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen:- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 2.000.000 EURfür Sachschäden und mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden pro Schadensfall, 2-fach maximiert (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
- Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. - Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- undVergabegesetz NRW, siehe hierzu die Ausführungen in den Vergabeunterlagen.