- Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben bestehen (nicht älter als 12 Monate, ausgehend vom Datum der Bekanntmachung)
-Bescheinigung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Unbedenklichkeitsbescheinigung), nicht älter als 12 Monate (ausgehend vom Datum der Bekanntmachung)
- die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
- das für die Leitung und Aufsicht für diesen Auftrag konkret vorge-sehene technische Personal
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gemeint ist die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedsbescheinigung der jeweiligen Industrie- und
Handelskammer)