Die Stadt Frechen beabsichtigt, den Neubau einer 5- zügigen Clusterschule als sog. Rotationsgebäude (künftig unterschiedliche Nutzung durch unterschiedliche Schulformen und -zwecke) inklusive zugehöriger Außenanlagen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß VOB /A - EU zu vergeben. Die Vergabe erfolgt als Totalunternehmerleistung (Planung und schlüsselfertige Errichtung).
Die schlüsselfertige Errichtung der fünfzügigen Sekundarschule I inklusive Ganztagsbereichen in serielle Bauweise / Modulbauweise beträgt ca. 10.500m² BGF.
Die Realisierung des Bauvorhabens erfolgt in mehreren, durch das Raumprogramm definierten Bauabschnitten - insgesamt in bis zu maximal vier Bauabschnitten.
Der 1. Bauabschnitt ist zwingend so zu planen und auszuführen, dass die entsprechenden Flächen und Funktionen zum Schuljahresbeginn 2027/28, d.h. im Juli 2027, fertiggestellt, abgenommen und betriebsbereit übergeben werden können.
Die Bewerber müssen ihre technische undfachliche Eignung anhand geeigneter Unterlagen und Eigenerklärungen nachweisen.
Leistungsort: Zum Kuckental 7,50226 Frechen
Die Bewerber müssen ihre technische undfachliche Eignung anhand der geforderten Unterlagen und Eigenerklärungen nachweisen.
Zum Kuckental 7 in 50226 Frechen
Die abschließenden Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Grundlage einer Bewertungsmatrix
Von den Bietern, die nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsaufforderung zugelassen wurden und die sich mit einem Angebot beteiligt haben, erhalten die nicht bezuschlagten Bieter jeweils eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15.000 EUR für ihre Aufwendungen im Rahmen der Angebotserstellung.
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahme ist die Verabschiedung einer Verpflichtungserklärung vorgesehen. Die Bieter werden im Hinblick auf die abschließende Sicherstellung der Finanzierung mit Beginn der Angebotsphase näher informiert.
Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOB/A EU. Nach § 3 a EU Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/A ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlung vergeben werden. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber/Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein.3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Es ist daher durch den Auftragnehmer von jedem Teilnehmer an dem Vergabeverfahren eine entsprechende Einwilligung einzuholen.4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. In den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Projektinformationen mitgeteilt. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDEDA1A
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die besten 3-5 Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes, entsprechend Ziff. 13 der Teilnahmeaufforderung, aufgefordert.
Es gilt § 16a EU VOB/A.
Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1)Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern in Textform unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 5)Sofern der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist, ist das ausgefüllte Formblatt 5 mit Angabe der entsprechenden Leistungsbereiche einzureichen.
Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formblatt 7)Mindestanforderung: Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz in Höhe von 15 Mio. Euro netto im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Im Folgenden sind Referenzprojekte betreffend GU, GÜ oder TU-Leistungen im Hochbau für Gebäude mit serieller Bauweise anzugeben.Mindestens erforderlich sind zwei Referenzprojekte, im Rahmen derer der Bewerber als GU, GÜ oder TU einen Hochbau (Neubau oder Erweiterung, keine reine Sanierung) mit einem Bauvolumen von mindestens 3 Mio. Euro netto gebaut hat. Die Referenzen müssen Gebäude mit serieller Bauweise (Fertigteile, Modulbau, Holz-Hybridbau oder vergleichbar) zum Gegenstand gehabt haben, mindestens der Honorarzone III nach der HOAI zuzuordnen sein und aus den letzten fünf Jahren stammen, d.h. in diesem Zeitraum abgeschlossen und abgenommen worden sein.Darüber hinaus werden für die Referenzen entsprechend der Beschreibung in der Auftragsbekanntmachung zum Zwecke der Bewerberauswahl Punkte vergeben.
Mindestens gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils 5.000.000 Euro für Personenschäden einerseits und Sach- und Vermögensschäden andererseits, die in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung steht. (Formblatt 8)
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keineAusschlussgründe nach § 6e VOB/A EU vorliegen (Formblatt 2). ImFalle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedesMitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbstauch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärungabgeben. Alternativ: Gültige Präqualifikation
Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keineAusschlussgründe nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Formblatt 3), sowie eine eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Formblatt 4).
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieterselbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solcheEigenerklärung abgeben.