Das Terrassenfreibad in Frechen wird umfangreich saniert.Im Zuge dieser Sanierung sollen die Freianlagen überarbeitet sowie Maßnahmen aus dem Überflutungsnachweis abgearbeitet werden. Es werden die angrenzenden Pflasterflächen aller Becken komplett erneuert. ebenso wird eine Verschattungsanlage für das neu zu erstellende Kleinkindbecken installiert. Die vorhandene Liegewiesenfläche wird teils mit Rollrasen belegt, andere Bereiche werden klassisch neu eingesät. Im Bereich des Lagers vom Freibad werden Asphalt- und Pflasterarbeiten erforderlich. Einzäunung definierter Bereiche - einhergehend mit darin angeordneten Tür- und Toranlagen - sind ebenfalls zu installieren.
Das Terrassenfreibad in Frechen wird umfangreich saniert.Im Zuge dieser Sanierung sollen die Freianlagen überarbeitet sowie Maßnahmen aus dem Überflutungsnachweis abgearbeitet werden. Es werden die angrenzenden Pflasterflächen aller Becken komplett erneuert. ebenso wird eine Verschattungsanlage für das neu zu erstellende Kleinkindbecken installiert. Die vorhandene Liegewiesenfläche wird teils mit Rollrasen beleget, andere Bereiche werden klassisch neu eingesät. Im Bereich des Lagers vom Freibad werden Asphalt- und Pflasterarbeiten erforderlich. Einzäunung definierter Bereiche - einhergehend mit darin angeordneten Tür- und Toranlagen - sind ebenfalls zu installieren.
Achtung: Aufgrund der begrenzten Eingabemöglichkeiten wird auf die Angaben aus Formular 214 Besonderen Vertragsbedingungen und dem Terminplan TFB_Terminplanung_Auszug Freianlagen hingewiesen:
Ausgenommen hiervon sind die Vegetationsarbeiten gem. Terminplan vom 20.10.25 bis 27.11.25
Terrassenfreibad FrechenHans-Schaeven Weg50226 Frechen
Ergänzende Kriterien zur Wirtschaftlichkeitsermittlung des Angebotes werden für diese Leistung nicht als zielführend angesehen. Der günstigste Preis sowie die Attestierung des geforderten Mindestumsatzes als Zuschlagskriterium zur Beauftragung werden an dieser Stelle als ausreichend angesehen, da es sich hier um die Erbringung einer einfachen Bauleistung handelt.
Preis
Im Zuge dieser Sanierung sollen die Freianlagen überarbeitet sowie Maßnahmen aus dem Überflutungsnachweis abgearbeitet werden. Es werden die angrenzenden Pflasterflächen aller Becken komplett erneuert. ebenso wird eine Verschattungsanlage für das neu zu erstellendeKleinkindbecken installiert. Die vorhandene Liegewiesenfläche wird teils mit Rollrasen beleget, andere Bereiche werden klassisch neu eingesät. Im Bereich des Lagers vom Freibad werden Asphalt- und Pflasterarbeiten erforderlich. Einzäunung definierter Bereiche - einhergehend mit darin angeordneten Tür- und Toranlagen - sind ebenfalls zu installieren.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.