Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel von ca. 42.000 Stück
Die Standorte der Prüfungen liegen im gesamten Stadtgebiet von Bergisch Gladbach.
Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
GWB § 135 Unwirksamkeit(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 verstoßen hat oder2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen.
Konrad-Adenauer-Platz 951465 Bergisch Gladbach
Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir diese Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte auf Verlangen der Vergabestelle, gegliedert nach Lohn- gruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, angeben.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:3 Referenzleistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zur Vergleichbarkeit von Referenzen oder weitergehende Definitionen zu den Anforderungen an die Referenzen:Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir in Ergänzung der vorstehend genannten Referenzen auf Verlangen je eine schriftliche Bestätigung des/ der Auftraggebers/in vorlegen, dass ich/ wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe(n).
Bei einem Teilnahmeantrag sind die Referenzbescheinigungen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten sowie die eingereichten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Die Geräte- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 und Vorschrift 4 darf nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte durchführen. Die Qualifikation zur befähigten Elektrofachkraft ist mit Angebotseinreichung schriftlich nachzuweisen. -> Ausschlusskriterium
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis;Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts;Eintragung in sonstiges Berufsregister;Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer;Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer;Gewerbeanmeldung;Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir zur Bestätigung meiner/ unserer vorstehenden Angaben/ Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle die hierauf zutreffenden Nachweise vorlegen:
- Handelsregisterauszug - Nachweis Eintragung in ein sonstiges Berufsregister- Ggf. Negativbescheinigung/en in Bezug auf die vorstehenden Nachweise zur Berufsausübung- Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer - Nachweis Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer - Gewerbeanmeldung - Bescheinigung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:- Angaben über Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren- Angaben über Unternehmensliquidation- Angaben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt- Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben- Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir bei bestehender Abgaben- und/ oder Beitragspflicht auf Verlangen der Vergabestelle in Bezug auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen folgende Nachweise vorlegen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Präqualifikation erbracht wurden:
hinsichtlich der Steuern und sonstigen Abgaben: - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) oder - bei Unternehmen, deren Bauleistungen zwar der VOB unterfallen, steuerrechtlich jedoch nicht der Bauabzugssteuer unterliegen - eine die Unbedenklichkeit nachweisende allgemeine sog. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ggf. der tarifvertraglichen Sozialkassen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Einzugsstelle(n) zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (in der Regel Gesamtsozialversicherungsnachweis(e) der Krankenkassen, ersatzweise Einzelnachweise der zuständigen Stelle(n) in den zutreffenden Versicherungszweigen), ferner - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/en oder sonstige Unfallkassen) in qualifizierter Form unter Angabe der Lohnsummen sowie - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen tarifvertraglichen Sozialkasse(n) ( z. B. Sozialkasse(n) für das Baugewerbe oder sonstige zuständige Sozialkasse(n) oder alternativ - bei Beschäftigungsverhältnissen mit gewerblichen Arbeitnehmern, die dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) unterfallen - eine sog. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse (SOKA-Bau) im Sinne des § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
Für den Fall der rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises werde(n) ich/ wir dies der Vergabestelle anzeigen und uns ggf. unter deren Mitwirkung um den/ die entsprechenden Nachweise bemühen. Für den Fall einer Abgaben- oder Beitragsfreiheit werden ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle nötigenfalls auch eine Negativbescheinigung mit der Maßgabe beibringen, dass eine Abführungspflicht nicht besteht.
Wesentliche Zahlungsbedingungen:Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.