Generalsanierung Nicolaus-Cusanus-Gymnasium: Lieferung und Montage von Holzinnentüren mit Stahlumfassungszargen sowie Lieferung von Stahlblechinnentüren mit Stahlumfassungszargen.
Art und Umfang der Leistung: Lieferung und Montage von Holzinnentüren mit Stahlumfassungszargen sowie Lieferung von Stahlblechinnentüren mit Stahlumfassungszargen. Stahl- sowie Holztüren zum Teil mit Brandschutzanforderungen bis T90, sowie Schallschutzanforderungen R´w bis 37 dB.Schwerpunkte Arbeitsumfang
1. Lieferung und Montage von Holzinnentüren mit Stahlumfassungszargen:Gesamt ca. 141 Stück2. Lieferung von StahlblechinnentürenGesamt ca. 41 Stück
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium (NCG)
Vertragsbeginn: 12.11.2025, Vertragsende: 24.07.2026; Einzelfristen Bauausführung einschl. Aufmaß, erforderliche WM-Planungen und Abnahmen: Nordtrakt/ Zentrum: 21.11.2025-10.04.2026; Verwaltung/ Aula: 21.11.2025-01.04.2026; Mitteltrakt: 13.02.2026-24.07.2026 Planvorlagefristen für den Auftragnehmer: Angaben zur Baustelleneinrichtung (z.B.Anzahl geplanter Mannschafts-und Magazin-Container): 3 Wochen nach Auftragserteilung; Vorlage Detailterminplan: mit Angebotsabgabe, Vorlage Handmuster: 3 Wochen nach AuftragserteilungPrüffristen durch Auftraggeber: Plan-Prüfläufe des AG ab Zeitpunkt der Vorlage durch den AN betragen mindestens 2 KW. Sofern statische Freigaben durch den Prüfstatiker erforderlich werden, verlängert sich die v.g. Prüffrist um 2 KW auf mind. 5 KW (30 Werktage). Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig durch den AN zu prüfen und im Falle termin- und kostenrelevanter Einflüsse auf die Leistungen des AN mind.2 KW vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen. Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Bauwesenversicherung wird abgeschlossenWurde für das Bauvorhaben durch die Auftraggeberin eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, beteiligt sich der/die Auftragnehmer/in an deren Kosten im Verhältnis seiner Abrechnungssumme zu den Gesamtkosten des Bauwerks. Dieser Betrag ist von der Auftragnehmerin zu zahlen und wird mit 0,3% der Schlussrechnungssumme angesetzt. Er wird von der Schlussrechnung abgezogen. Schäden, die nicht durch die Bauwesenversicherung abgedeckt sind, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann in die Unterlagen einsehen.
Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
GWB § 135 Unwirksamkeit(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 verstoßen hat oder2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen.Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.
Konrad-Adenauer-Platz 951465 Bergisch Gladbach
Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:- Angaben über Insolvenzverfahren oder vergleichbare gesetzlich geregelte Verfahren- Angaben über Unternehmensliquidation- Angaben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt- Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben- Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir bei bestehender Abgaben- und/ oder Beitragspflicht auf Verlangen der Vergabestelle in Bezug auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen folgende Nachweise vorlegen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Präqualifikation erbracht wurden:
hinsichtlich der Steuern und sonstigen Abgaben: - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) oder - bei Unternehmen, deren Bauleistungen zwar der VOB unterfallen, steuerrechtlich jedoch nicht der Bauabzugssteuer unterliegen - eine die Unbedenklichkeit nachweisende allgemeine sog. Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ggf. der tarifvertraglichen Sozialkassen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Einzugsstelle(n) zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (in der Regel Gesamtsozialversicherungsnachweis(e) der Krankenkassen, ersatzweise Einzelnachweise der zuständigen Stelle(n) in den zutreffenden Versicherungszweigen), ferner - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/en oder sonstige Unfallkassen) in qualifizierter Form unter Angabe der Lohnsummen sowie - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der zuständigen tarifvertraglichen Sozialkasse(n) ( z. B. Sozialkasse(n) für das Baugewerbe oder sonstige zuständige Sozialkasse(n) oder alternativ - bei Beschäftigungsverhältnissen mit gewerblichen Arbeitnehmern, die dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) unterfallen - eine sog. Enthaftungsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse (SOKA-Bau) im Sinne des § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
Für den Fall der rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises werde(n) ich/ wir dies der Vergabestelle anzeigen und uns ggf. unter deren Mitwirkung um den/ die entsprechenden Nachweise bemühen. Für den Fall einer Abgaben- oder Beitragsfreiheit werden ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle nötigenfalls auch eine Negativbescheinigung mit der Maßgabe beibringen, dass eine Abführungspflicht nicht besteht.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir diese Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte auf Verlangen der Vergabestelle, gegliedert nach Lohn- gruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, angeben.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis;Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts;Eintragung in sonstiges Berufsregister;Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer;Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer;Gewerbeanmeldung;Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir zur Bestätigung meiner/ unserer vorstehenden Angaben/ Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle die hierauf zutreffenden Nachweise vorlegen:
- Handelsregisterauszug - Nachweis Eintragung in ein sonstiges Berufsregister- Ggf. Negativbescheinigung/en in Bezug auf die vorstehenden Nachweise zur Berufsausübung- Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer - Nachweis Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer - Gewerbeanmeldung - Bescheinigung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:3 Referenzleistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zur Vergleichbarkeit von Referenzen oder weitergehende Definitionen zu den Anforderungen an die Referenzen:Die Leistung muss in dem Bereich erbracht worden sein, der mit der zu vergebenden Leistung im technischen und im preislichen Bereich, einen gleich hohen und/oder höheren Schwierigkeitsgrad und Stellenwert aufweist und dahingehend vergleichbar ist.
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir in Ergänzung der vorstehend genannten Referenzen auf Verlangen je eine schriftliche Bestätigung des/ der Auftraggebers/in vorlegen, dass ich/ wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht habe(n).
Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten sowie die eingereichten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Wesentliche Zahlungsbedingungen:Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.