Erneuerung der Schrammborde an den Schwebebahnhaltestellen Adlerbrücke und Robert-Daum-Platz
Schwebebahnhaltestellen Adlerbrücke und Robert-Daum-Platz
Preis
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
1. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.2. Das gesamte Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt.3. Die geforderten Eignungsnachweise können (teilweise) auch über die Angabe einer PQ-Nummer des PQ-Vereins nachgewiesen werden.4. Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Federführer). Es ist ein Verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen und der Nachweis für dessen Bevollmächtigung durch sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Bieter wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, soweit davon auszugehen ist, dass der Bieter aufgrund seines Leistungsanteils oder aufgrund anderer Umstände bei dem anderen Bieter Kenntnis von dessen Angebotskalkulation erhält. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Nach Prüfung der Angebote werden fehlende Unterlagen vom Auftraggeber mit Fristsetzung nachgefordert.
Der Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
Der Bieter / die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine zwingenden sowie keine fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Der Bieter / die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, vorzulegen. Der Nettojahresgesamtumsatz muss mindestens 200.000,00 Euro/Jahr betragen.
Der Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Angebot die Anzahl der derzeit fest angestellten Mitarbeiter*innen anzugeben. Der Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft in der Summe muss/müssen aktuell über mind. 15 Mitarbeitende und davon mind. 2 Techniker/Ingenieure verfügen.
Der Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Angebot mindestens 2 realisierte Referenzangebote ( Erneuerung Schrammborde) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Angaben sind gefordert:- Umsatzhöhe- Zeitraum der Leistung- Auftraggeber inkl. Benennung der Ansprechpartner mit Kontaktdaten
Der Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Angebot einen Nachweis über die Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig einzureichen.
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. Art. 1 Ziff. 15 VO (EU) 2022/1269- Eigenerklärung Informationen zum Bieter