Kanalsanierung Verbandssammler 2019 und 2020-1 Nord
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Erftverband
Am Erftverband 6
50126
Bergheim
Deutschland
DE 228801678
Zentrale Vergabestelle
+49 227188-1478
+49 227188-1914
zentrale_vergabestelle@erftverband.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDMDZEF

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDMDZEF/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Kanalsanierung Verbandssammler 2019 und 2020-1 Nord

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung!

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Erftverband
Am Erftverband 6
50126
Bergheim

Erfüllungsort ist das EV Einzugsgebiet vornehmlich in den Einzugsgebieten folgender Kläranlagen:

KA Grevenbroich, KA Wevelinghoven,
KA Glessen, GKW Kessenich, KA Obergartzem-Enzen , KA Nörvenich, KA Embken, KA Elsdorf und KA Norkanal

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß Formblatt 216 zu machen:

Unternehmensbezogene Unterlagen (mit dem Angebot vorzulegen):
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung / Nachweis gem. Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
-Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung, mind. 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 200.000 EUR für Vermögensschäden 2-fach maximiert inkl. Basisdeckung Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensdeckung oder eine unwiderrufliche Zusicherung der Haftpflichtversicherung über die Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall auf diesen Betrag.

(Weitere Details siehe Formblatt 216 unter Punkt 1.2 "unternehmensbezogene Unterlagen").

Leistungsbezogene Unterlagen (mit dem Angebot vorzulegen):
- Leistungsverzeichnis mit den Preisen

Qualifikationsnachweise, wie (mit dem Angebot vorzulegen):
- Güteschutz gem. RAL-Gütesicherung
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
I, R, D, S-Systeme S 10.1 ; S15.1 ; S16.1 ; S27..3

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben in den in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.

Anforderung an die Nachunternehmer (mit Angebot vorzulegen):
Nachunternehmer für die Durchführung von Tätigkeiten, die unter die oben angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) oder eine andere Beurteilungsgruppe fallen, müssen die zugehörigen Anforderungen entsprechend erfüllen und vor Beauftragung durch den Bieter/durch den AN gegenüber dem AG nachweisen.

(Weitere Details siehe Formblatt 216 unter Punkt 1.3 "Leistungsbezogene Unterlagen").

Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigung der Eigenerklärung) (auf gesondertes Verlangen):
- Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

(Weitere Details siehe Formblatt 216 unter Punkt 2.2 "Unternehmensbezogene Unterlagen")

Sonstige Unterlagen
- Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise in Anwesenheit der Bieter/Auftragnehmer geöffnet und im Anschluss wieder verschlossen)

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Formular 214 - Besondere Vertragsbedingungen - gem. VOB/B

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist die Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 % Vertragserfüllungsbürgschaft der Auftragssumme
3 % Mängelansprüche Bürgschaft der Schlussrechnungssumme

(Weitere Details siehe Formblatt 214 Punkt 4 "Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)" und Punkt 5 "Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)")

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Einzeln gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.06.2025 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

14.07.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.06.2025 10:00 Uhr

Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim

Hinweis:
Es werden für dieses Vergabeverfahren ausschließlich elektronische Angebote gem. § 14 VOB/A zugelassen
Bieter, deren Angebote form- und fristgerecht eingereicht wurden, erhalten umgehend nach Durchführung der Submission das Submissionsergebnis über die Kommunikation des Vergabemarktplatz Rheinland durch die Zentrale Vergabestelle.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Zur Wahrung der Frist zur Beantwortung von Bieterfragen (z. B. gem. § 20 Abs. 1 VgV, bzw. § 10 EU VOB/A max. 6 Tage vor Submission) sollten Bieterfragen bis max. 10 Tage vor Ablauf der o. g. Angebotsfrist (auch bei Teilnahmeanträgen) gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen gelten daher als nicht mehr rechtzeitig gestellt und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung bzw. zur Beantwortungspflicht (gem. §20 Abs. 3 S. 3 VgV, bzw. § 10a EU Abs. 6 S. 3 VOB/A und § 10b EU Abs. 6 S. 3 VOB/A).
Die UVgO und die VOB/A enthalten keine konkreten Regelungen zu Bieterfragen, setzen diese aber in § 13 Abs. 4 (siehe Rn. 11 und 12 mit Verweis auf § 20 VgV Rn. 22) und § 12a Abs. 4 VOB/A (siehe Rn. 14 mit Verweis auf § 20 VgV Rn 14 und 15) voraus.
Bieterfragen und jegliche Kommunikation sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikation des Projektraumes der Ausschreibung über den Vergabemarktplatz Rheinland einzureichen und werden auch nur über diesen Weg beantwortet.

Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die Preisnachlässe mit Bedingungen enthalten.
Nebenangebote, die die gesamte ausgeschriebene Leistung beinhalten, werden zugelassen (siehe Formblatt 211 Nr. 6.2.)

Die Urkalkulation ist bei Aufforderung mit dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Aufkleber postalisch/schriftlich frist- und formgerecht einzureichen.

Die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote ist ausschließlich auf elektronischem Wege über den Vergabemarktplatz Rheinland zugelassen. Hierbei ist NICHT der Reiter "Kommunikation" gemeint! Die Datenintegrität und die Vertraulichkeit bei elektronisch übermittelten Teilnahmeanträgen/Angeboten ist durch entsprechende technische Lösungen nach den Anforderungen des Auftraggebers und durch Verschlüsselung sicherzustellen. Die Verschlüsselung und die Verhinderung eines Zugriffs auf die Angebotsinhalte VOR dem Submissionstermin müssen bis zur Öffnung des ersten Teilnahmeantrages/Angebots aufrechterhalten bleiben (gem. §42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO; gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV; gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A; gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 S 3 und 4 VOB/A EU).

Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.

Submissionsergebnis:
Wir weisen Sie - die Bieter - darauf hin, dass die Inhalte der Niederschrift / des Submissionsergebnisses gem. § 14 Abs. 7 VOB/A nicht veröffentlicht werden dürfen. Gem. § 14 Abs. 8 VOB/A sind die Angebote und deren Inhalte geheim zu halten.

Sollten wir feststellen, dass eine Veröffentlichung / Weitergabe über die Inhalte der Niederschrift / des Submissionsergebnisses einem Bieter zuzurechnen ist, behalten wir uns die Einleitung von rechtlichen Schritten - wegen Verstoßes gegen die gesetzlichen Vorgaben - vor.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Justitiariat des Erftverbandes
Am Erftverband 6
50126
Bergheim
Deutschland
+49 227188-0
per.seeliger@erftverband.de
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