Die Gemeinde Marienheide beabsichtigt die Ersatzbeschaffung einer Drehleiter DLAK 23-12 nach DIN EN 14043 für die Freiwillige Feuerwehr Marienheide, Löschzug Marienheide. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2).
Die einschlägigen Normen, gängigen Regelwerke der Technik und die Unfallverhütungssvorschriften des Landes des Auftraggebers müssen jeweils in der neuesten Fassung, neben der nachstehenden Fahrzeugbeschreibung, eingehalten werden. Insbesondere müssen neben der DIN EN 14043 die Normen DIN EN 1846 Teil 2 und 3 sowie E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 eingehalten werden.Das Fahrzeug wird zur Menschenrettung, Brandbekämpfung und einfachen Technischen Hilfeleistungen eingesetzt und transportiert hierzu Werkzeug und Spezialgerät.Vor Produktionsbeginn erfolgt ein Detailabstimmungsgespräch zwischen dem Lieferanten und dem Auftraggeber. Das Ergebnis wird in einem, von beiden Seiten zu unterzeichnenden, Protokoll festgehalten. Vereinbarungen hinsichtlich Fahrzeugabstimmung und Fertigungsterminen dürfen nur unter Beteiligung des Auftraggebers erfolgen und müssen schriftlich festgehalten werden.Vor bzw. bei Übergabe des Fahrzeuges hat eine ausführliche Unterweisung und Schulung für ca. fünf Feuerwehrangehörige des Löschzugs Marienheide zu erfolgen.
s. Besondere Vertragsbedingungen
Zuschlagskriterien (siehe Besondere Vertragsbedingungen):Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach den nachfolgend aufgeführten gewichteten Zuschlagskriterien:
- 85 % werden durch den Preis bestimmtDie Punktzahl wird nach der Verhältnismethode wie folgt ermittelt:P Preis = (Referenzpreis/Preis Bieter) * 100Der Referenzpreis ist der günstigste angebotene und wertbare Preis
- 15 % werden durch die Lieferzeit (LZ) bestimmtDie Punktezahl wird wie folgt vergeben:100 Punkte wenn LZ < oder = 18 Monate,80 Punkte wenn LZ 18 bis 22 Monate,50 Punkte wenn LZ 23 bis 24 Monate,0 Punkte wenn LZ > 24 Monate
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der Punkte für den Preis und der Punkte für die Lieferzeit und berechnet sich unter Berücksichtigung der Gewichtung nach der nachstehenden Formel:
P Gesamt = 0,85 * P Preis + 0,15 * P LZ
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Es wird mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Die Öffnung der elektronischen Angebote findet im Rathaus der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 3. Etage, Zimmer 331, 51643 Gummersbach statt.
Alle geforderten Unterlagen sind dem eingereichten Angebot beizufügen (s. Angebotsaufforderung).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - mit dem Angebot - vorzulegen:- Angebotsschreiben- Leistungsbeschreibungen Los 1 und / oder Los 2- Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124 LD)- Neutralitätserklärung (Formular 234 EU)- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)- Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG - Formular 522)- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular 523 EU)- Eigenerklärung Subventionen (Formular 524 EU)- Eintragung in die Handwerksrolle, Berufsregister oder Register der Industrie- und Handwerkskammer
s. Vergabeunterlagen