Wartungsarbeiten am 01.09.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr
IDBT in Bus und Bahn
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.09.2025
23.09.2025 10:00 Uhr
06.10.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

SWK MOBIL GmbH
DE120147585
St. Töniser Str. 124
47804
Krefeld
Deutschland
DEA14
Tim Krüger, Facheinkäufer IT/Medien und Beratung SWK-Gruppe/NGN
tim.krueger@swk.de
0492151982713

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
keine Angabe
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42933000-5
32235000-9
48810000-9
48480000-6
72250000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die SWK MOBIL GmbH (SWK) beschafft ein ID-Based Ticketingsystem (IDBT) in Bus und Bahn.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Folgende Leistungen sind von dem ausgeschriebenen Auftrag umfasst:
1. Open Loop Ticketing mit
- Hintergrundsystem
- Fahrpreisberechnungsmodul
- Schnittstellen

2. Transit-PSP Backend mit
- Acquirerschnittstelle
- Schnittstelle zum zentralen anbieterunabhängigen Interoperabilitätsdienstleister
- Transaktionsgebühren Transit-PSP und Interoperabilitätsdienstleister für 10 Jahre

3. Closed Loop EMV Ticketing mit
- Hintergrundsystem
- Kartenkontoverwaltungssystem
- System für Verkaufsstellen
- 5.000 Closed Loop EMV Karten

4. Fahrzeugausrüstung für 111 Busse und 36 Straßenbahnen
- 350 Validatoren mit 4G, cEMV UPOS Terminal, QR-Code-Leser, Halteplatte
- Validatorsoftware
- Kabel (CAT-5, CAT-7, Spannung, IBIS)

Für die Montage stehen voraussichtlich folgende Fahrzeuge pro Tag zur Verfügung:
- Straßenbahn 1 Fahrzeug
- Solobus 1 Fahrzeug
- Gelenkbus außerhalb der Ferien 2-3 Fahrzeuge
- Gelenkbus innerhalb der Ferien 4-10 Fahrzeuge

5. Dienstleistungen
- Projektmanagement
- Tarifintegration
- Einrichtung und Inbetriebnahme
- Mustereinbauten Testflotte
- Fahrzeuginstallation und Verkabelung Gesamtflotte
- Schulung
- Dokumentation
- Softwarewartung für 10 Jahre

6. Betrieb als cloudbasierte Lösung für 10 Jahre

Fahrzeuginstallation und Verkabelung:
- Für die Verkabelung der Gesamtflotte stehen werktäglich 1 Standardlinienbus, 1 Gelenkbus und 1 Straßenbahn zur Verfügung. Insgesamt ist für die Installationsarbeiten ein Zeitraum von 11 Wochen vorgesehen.
- Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die über das Bewertungsverfahren des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Teilnehmer verbindlich aufgefordert, einen Vor-Ort-Termin für die Begutachtung der Fahrzeugtypen und der Örtlichkeiten mit dem AG zu vereinbaren.
- Weitere Einzelheiten zum Auftragsumfang sowie zum Vor-Ort-Termin enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.

Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Insbesondere wird die Vergabestelle den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Unternehmen im Zuge der Angebotsphase weitere Detaillierungen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.

Der Auftraggeber behält sich eine Konkretisierung und Vertiefung der Vergabeunterlagen im Zuge des Vergabeverfahrens daher ausdrücklich vor. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
St. Töniser Str. 124
47804
Krefeld
Deutschland
DEA14

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben

Zusätzliche Angaben

Folgende Optionen können von der SWK MOBIL GmbH gezogen werden:
1. Schnittstelle eezy.NRW (Produktmodul)
2. Closed Loop EMV Ticketing mit
- Kartenkontoverwaltungssystem HGS und Verkaufsstellen
- Closed Loop EMV Karten
- Einrichtung in den Verkaufsstellen

Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Weitere Einzelheiten zu den Optionen enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.

1. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
2. Mehrere Hauptangebote werden nicht zugelassen.
3. Mit dem Zuschlag schließt SWK MOBIL GmbH mit dem obsiegenden Bieter einen EVB-IT Systemvertrag. Der Vertragsentwurf liegt als Teil der Vergabedokumente vor, ist verbindliche Grundlage für das Erstangebot, kann Gegenstand der Verhandlungsgespräche sein und wird sodann für das finale Angebot in der dann gültigen Fassung verbindlich vorgegeben.
4. Das Projekt wird mit Zuwendungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gefördert. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2026. Voraussetzung für die Förderung ist die erfolgreiche Inbetriebnahme des IDBT-Gesamtsystems in allen Fahrzeugen der SWK MOBIL GmbH. Geht die Förderung durch Projektverzug, der vom Auftragnehmer zu verantworten ist, ganz oder teilweise verloren, behält sich der Auftraggeber unabhängig von der Vertragsstrafe aus Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems Schadensersatzansprüche vor.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDVDJLJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der SWK MOBIL GmbH erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 15.09.2025, 12:00 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Die SWK MOBIL GmbH behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die SWK MOBIL GmbH keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. Dies gilt im weiteren Verfahren auch für die Angebote.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die SWK MOBIL GmbH kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6. Die SWK MOBIL GmbH behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs verbindlich ausgegeben. Insofern dienen die jetzt verfügbaren Dokumente zunächst der Vorinformation.
8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden in Krefeld oder als Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die SWK MOBIL GmbH ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Vergabeverfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der SWK MOBIL GmbH zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11. Die SWK MOBIL GmbH behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen bzw. die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

- Die SWK MOBIL GmbH weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
- Die SWK MOBIL GmbH kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
- Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
- Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief vorgesehen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.

MINDESTANFORDERUNGEN (Ausschlusskriterien)
- Der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Vorlage geeigneter Referenzen (Formblatt T.05), die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
- Bewerber bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zusammen, haben durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren (2015 - 2025) vergleichbare Leistungen erfolgreich erbracht haben.

Allgemeine Anforderungen an alle Referenzen:
- Zwei unterschiedliche Referenzen (unterschiedliche Auftraggeber).
- Beauftragte Leistungen müssen vollständig erbracht.
- Abnahme durch den Auftraggeber nachgewiesen.

Teilbereichsbezogene Mindestanforderungen:
Die nachfolgenden teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen können in zwei (2) geeigneten Referenzen zusammengefasst werden, z.B. wurden in einer Referenz mobile bargeldlose Ticketautomaten und elektronische Einstiegskontrollsysteme geliefert.

Mobile bargeldlose Ticketautomaten
- Zwei (2) Referenzen mit je mindestens 135 ausgerüsteten Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene)
- Davon mindestens eine (1) Referenz mit mindestens 35 Fahrzeugen im SPNV

Elektronisches Einstiegskontrollsystem
- Mindestens eine (1) Referenz mit mindestens 135 Fahrzeugen des ÖPNV
(Straße oder Schiene) Elektronische Fahrtberechtigungskontrolle mit VDV-KA
- Mindestens eine (1) Referenz mit mindestens 100 Fahrzeugen des ÖPNV
(Straße oder Schiene)

Hinweis: Bewerber, die die genannten Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

BEWERTUNG DER REFERENZEN zur Auswahl der Bewerber (Punktebewertung):
- Bis zu acht (8) Referenzen (Formblatt T.05) können mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
- Erfüllen mehr als fünf (5) Bewerber die genannten Eignungskriterien, erfolgt eine Auswahl der fünf (5) geeignetsten Bewerber auf Basis einer qualitativen Bewertung der eingereichten Referenzen, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular.
- Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben des Bewerbers durch Rücksprache mit dem Auftraggeber des betreffenden Referenzprojektes zu überprüfen.
- Die qualitative Bewertung mit einer Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erfolgt nach folgendem Punkteschema. Die Mindestanforderungen selbst werden nicht punktetauglich angerechnet.

Kriterium:
Anzahl geeigneter Referenzen über Mindestanzahl hinaus (max. 20 Punkte)
Erläuterung:
Je weitere geeignete Referenz (max. 4) werden 5 Punkte vergeben. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mindestens die teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen erfüllt. Eine Referenz kann mehrere geeignete teilbereichsbezogene Mindestanforderungen umfassen, z. B. bekommt eine Referenz mit mobilen bargeldlosen Ticketautomaten und elektronischer Fahrtberechtigungskontrolle mit VDV-KA 10 Punkte, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Kriterium:
Anzahl ausgerüsteter Fahrzeuge über Mindestanzahl hinaus (max. 20 Punkte)
Erläuterung:
Linearer Punkteansatz, 5 Punkte je 50 zusätzliche Fahrzeuge (max. 200 Fahrzeuge über Mindestmaß).

Kriterium:
Innovationsgrad der Lösung im Kontext des Vergabeinhalts (max. 20 Punkte)
Erläuterung:
Bewertung der technologischen Reife (z. B. ID-based Ticketing/Account-based-Ticketing, Check-In/Check-Out, Elektronisches Fahrgeldmanagement, kontaktloses Ticketing). Je Referenz (max. 2) werden 10 Punkte vergeben.

GESAMTAUSWAHLENTSCHEIDUNG
- Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die im Formblatt T.05 -Referenzen- genannten Punkte nicht relevant.
- Wird für mehr als fünf (5) Bewerber die Eignung festgestellt, wird die erreichte Punktzahl von bis zu acht (8) Referenzen ermittelt. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den erreichten Punktzahlen in der qualitativen Bewertung.
- Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf (5) Bewerber zugelassen sind.
- Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, werden diese punktgleichen Bewerber alle zugelassen.

Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
60,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von der SWK MOBIL GmbH bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

Formblatt T.01 Teilnahmeantrag und Nachweis der Eignung
- Präqualifizierung
- Bewerbergemeinschaft
- Umsatz des Unternehmens
- Nachunternehmer
- Betriebshaftpflichtversicherung über 5 Mio. EURO für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB)
- Eintragung im Handelsregister
- Angaben zur Berufsgenossenschaft
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben über Ausschlussgründe
- Angaben zur Zahlung von Steuern sowie Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozial-versicherung
- Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Antikorruptionserklärung
- EU-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
- Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitserklärung der SWK MOBIL GmbH
- Lieferantenkodex der SWK AG
Weitere Unterlagen:
- Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
- Formblatt T.02 - Teilnahmeunterlagen für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) -falls zutreffend-
- Formblatt T.03 - Teilnahmeunterlagen für Nachunternehmer
- Formblatt T.04 - Teilnahmeunterlagen für Eignungsleiher
- Formblatt T.05 - Referenzen (bis zu acht (8) Referenzen)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von der SWK MOBIL GmbH bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Die notwendigen Angaben sind in den Formblättern aufgelistet:
- Formblatt T.01- Teilnahmeantrag und Nachweis der Eignung
- Formblatt T.02 - Teilnahmeunterlagen für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
- Formblatt T.03 - Teilnahmeunterlagen für Nachunternehmer
- Formblatt T.04 - Teilnahmeunterlagen für Eignungsleiher

Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.

Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die SWK MOBIL GmbH für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.

Die SWK MOBIL GmbH behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von der SWK MOBIL GmbH bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Formblatt T.05 - Referenzen (bis zu acht (8) Referenzen) mit folgenden Angaben:
- Name Auftraggeber
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer)
- Beschreibung der erbrachten Leistung
- Anzahl Fahrzeuge (Straße/Schiene)
- Leistungszeitraum Beginn / Ende (Abnahme) mit einer Beauftragung ab 01.01.2016
- Abnahme durch den Auftraggeber (Bestätigung der Abnahme ist beizufügen)
- Leistungserbringer (Bewerber, Nachunternehmer oder Dritte)

Mindestanforderungen:
Teilbereich 1: Mobile bargeldlose Ticketautomaten
- Zwei (2) Ref. mit je min. 135 ausgerüsteten Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene)
- Davon mindestens eine (1) Referenz mit mind. 35 Fahrzeugen im SPNV (Schiene)
Teilbereich 2: Elektronisches Kontrollsystem
- Mindestens eine (1) Referenz mit mind. 135 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene)
Teilbereich 3: Elektronische Fahrtberechtigungskontrolle mit VDV-KA
- Mindestens eine (1) Referenz mit mind. 100 Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
60,00

Finanzierung

Weitere Einzelheiten zur Finanzierung enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere der EVB-IT Systemvertrag, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.

- EVB-IT Systemvertrag - Anlage VHB Bund_423_Abschlags-Vorauszahlungsbürgschaft
- EVB-IT Systemvertrag - Anlage VHB Bund_421_Vertragserfüllungsbürgschaft
- EVB-IT Systemvertrag - Anlage VHB Bund_422_Mängelansprüchebürgschaft

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bei der Auftragsdurchführung dürfen gegenüber der SWK Mobil GmbH nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden die Mindestens über Kenntnisse der Stufe B2 der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung