Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß dieser EU-Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
MINDESTANFORDERUNGEN (Ausschlusskriterien)
- Der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt durch Vorlage geeigneter Referenzen (Formblatt T.05), die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
- Bewerber bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zusammen, haben durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren (2015 - 2025) vergleichbare Leistungen erfolgreich erbracht haben.
Allgemeine Anforderungen an alle Referenzen:
- Zwei unterschiedliche Referenzen (unterschiedliche Auftraggeber).
- Beauftragte Leistungen müssen vollständig erbracht.
- Abnahme durch den Auftraggeber nachgewiesen.
Teilbereichsbezogene Mindestanforderungen:
Die nachfolgenden teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen können in zwei (2) geeigneten Referenzen zusammengefasst werden, z.B. wurden in einer Referenz mobile bargeldlose Ticketautomaten und elektronische Einstiegskontrollsysteme geliefert.
Mobile bargeldlose Ticketautomaten
- Zwei (2) Referenzen mit je mindestens 135 ausgerüsteten Fahrzeugen des ÖPNV (Straße oder Schiene)
- Davon mindestens eine (1) Referenz mit mindestens 35 Fahrzeugen im SPNV
Elektronisches Einstiegskontrollsystem
- Mindestens eine (1) Referenz mit mindestens 135 Fahrzeugen des ÖPNV
(Straße oder Schiene) Elektronische Fahrtberechtigungskontrolle mit VDV-KA
- Mindestens eine (1) Referenz mit mindestens 100 Fahrzeugen des ÖPNV
(Straße oder Schiene)
Hinweis: Bewerber, die die genannten Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
BEWERTUNG DER REFERENZEN zur Auswahl der Bewerber (Punktebewertung):
- Bis zu acht (8) Referenzen (Formblatt T.05) können mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
- Erfüllen mehr als fünf (5) Bewerber die genannten Eignungskriterien, erfolgt eine Auswahl der fünf (5) geeignetsten Bewerber auf Basis einer qualitativen Bewertung der eingereichten Referenzen, prüft also die inhaltliche Übereinstimmung der Bieterreferenz mit den Anforderungen aus dem beabsichtigten Projekt anhand der Eingaben im Formular.
- Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben des Bewerbers durch Rücksprache mit dem Auftraggeber des betreffenden Referenzprojektes zu überprüfen.
- Die qualitative Bewertung mit einer Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erfolgt nach folgendem Punkteschema. Die Mindestanforderungen selbst werden nicht punktetauglich angerechnet.
Kriterium:
Anzahl geeigneter Referenzen über Mindestanzahl hinaus (max. 20 Punkte)
Erläuterung:
Je weitere geeignete Referenz (max. 4) werden 5 Punkte vergeben. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mindestens die teilbereichsbezogenen Mindestanforderungen erfüllt. Eine Referenz kann mehrere geeignete teilbereichsbezogene Mindestanforderungen umfassen, z. B. bekommt eine Referenz mit mobilen bargeldlosen Ticketautomaten und elektronischer Fahrtberechtigungskontrolle mit VDV-KA 10 Punkte, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Kriterium:
Anzahl ausgerüsteter Fahrzeuge über Mindestanzahl hinaus (max. 20 Punkte)
Erläuterung:
Linearer Punkteansatz, 5 Punkte je 50 zusätzliche Fahrzeuge (max. 200 Fahrzeuge über Mindestmaß).
Kriterium:
Innovationsgrad der Lösung im Kontext des Vergabeinhalts (max. 20 Punkte)
Erläuterung:
Bewertung der technologischen Reife (z. B. ID-based Ticketing/Account-based-Ticketing, Check-In/Check-Out, Elektronisches Fahrgeldmanagement, kontaktloses Ticketing). Je Referenz (max. 2) werden 10 Punkte vergeben.
GESAMTAUSWAHLENTSCHEIDUNG
- Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die im Formblatt T.05 -Referenzen- genannten Punkte nicht relevant.
- Wird für mehr als fünf (5) Bewerber die Eignung festgestellt, wird die erreichte Punktzahl von bis zu acht (8) Referenzen ermittelt. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den erreichten Punktzahlen in der qualitativen Bewertung.
- Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal fünf (5) Bewerber zugelassen sind.
- Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als fünf (5) Bewerber zuzulassen, werden diese punktgleichen Bewerber alle zugelassen.
Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.