Die Grundschule Bornheim wird um einen dreigeschossigen Anbau erweitert, ein Bestandsgebäude wird kernsaniert und aufgestockt. Die Umbauarbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb.
Herstellung von Außenanlagen um den Schulanbau bestehend aus Pflasterflächen, Fallschutzflächen, Entwässerung (ohne Grundleitungen), Spielgeräten, Vegetationsflächen und einzelnen Einbauten, Herstellung eines taktilen Leitsystems in neuen und Bestandsflächen.
Die Baumaßnahme ist in Teilbereichen auszuführen. Während des Beginns der Baumaßnahme findet der Innenausbau des Gebäudes statt. Daher wird für die ersten Monate der Bereich vor dem Neubau entlang der Wallrafstraße für Lagerung und Anlieferung für den Hochbau verwendet. Als erstes, ab November (Abhängig von Fassade/Gerüst) soll der Bereich Zufahrt neue Mensa entlang der Burgstraße wieder hergestellt werden. Dieser wird während der späteren Bauphase als Zugang für den Schulhof und die Schule genutzt. Daher muss dieser zuerst komplett fertig gestellt werden. Im Anschluss können der östliche und südliche Teil des Schulhofs gebaut werden. Ebenfalls soll in diesem Zuge der neue Zugang zum Schulhof errichtet werden bis ca. April (Umzug angesetzt). Nach Abschluss der Hochbauarbeiten, dies kann eine zeitliche Pause von bis zu 6 Monaten bedeuten (je nach Fortschritt der Arbeiten des Hochbaus), werden die Bereiche um den Neubau und zwischen Neubau und Wallrafstraße errichtet. Besonders die zeitliche Verzögerung ist in den Baukosten zu berücksichtigen. Damit die Pflasterflächen einheitlich aussehen, soll alles Pflaster zeitgleich bestellt und zwischen gelagert werden.
Johann-Wallraf-Schule
Preis
Ausführungsfristen nach § 5 VOBDer Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen.
Die Fabrikate der Planung sind als Orientierung für die Bieter aufgeführt.Bitte alle angebotenen Fabrikate in den jeweiligen Positionen eintragen!!! Siehe Seite 40 und 41 im LV !!
Aufbau von Grünflächen
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform:Vergabemarktplatz Rheinland.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Rathaus BornheimZimmer 35753332 Bornheim
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 EU VOB/A von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Es werden keine Leistungsbezogenen Unterlagen nachgefordert.Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen.
siehe § 6e EU VOB/A (vergleiche § 123, 124 GWB); Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 6f EU VOB/A (vergleiche § 125 GWB); § 16 EU ff. VOB/A
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer aktuellen gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 2.500.000 EUR
- Angaben über die ausgeführten Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung bzw. Lieferung technisch VERGLEICHBAR sind (Referenzliste mit Angabe des Auftragswertes und der Leistungszeit sowie Bezeichnung des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer). Anzugeben sind mindestens drei Referenzen, bei denen der Bieter Hauptauftragnehmer gewesen ist.
- Angabe, welche Teile des Auftrages von Nachunternehmern übernommen werden sollen.
- Gültige Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes gem. § 48b EStG.
- 523 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben (falls vorhanden)
Einzureichende Unterlagen:
- das elektronische Angebotsschreiben ausgefüllt - Dokument VOB EU 07 !!!
- bei Unteraufträgen: ausgefüllte Nachunternehmererklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument VOB EU 07 -)
- bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument VOB EU 07 -)
- die Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis mit Preisangebot und ggf. Vertragsentwurf als PDF und/oder X84 GAEB-Datei
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB - Dokument VOB EU 12 -
- Eigenerklärung Russland Sanktionen - Dokument VOB EU 523 -
- Eigenerklärung zur Eignung - Dokument VOB EU 124 - (falls keine Präqualifikation vorliegt)
- Angabe zu den angebotenen gleichwertigen Fabrikaten - siehe Dokument LV Fabrikate.docx !!!
- VERGLEICHBARE Referenzliste mit Angabe des Auftragswertes und Leistungszeit