Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über aktuelle und umfassende, der anzubietenden Dienstleistung entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt. Die Fachkunde ist auf Grundlage der im "Angebotsteil I" vorgelegten Referenz/-en (Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht, siehe A 1.3) nachzuweisen.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbarer Dienstleistungen aus den letzten 8 Jahren.
- Vom Bieter sind 3 Referenzen zu priorisieren, d.h. in einer Tabelle aufzuführen unter erstens Benennung des Auftraggebers, zweitens des Auftragsvolumens, drittens der genauen Art der Leistung inklusive der Benennung der Anzahl der zu betreuenden Kinder und viertens des Ansprechpartners mit Kontaktdaten.
- Die Referenzen dürfen nicht älter als 8 Jahre sein, rückgerechnet von dem Angebotsschlusstermin 27.05.2025. Dabei genügt es, wenn der Auftrag zum Beispiel bis zum 31.05.2017 gedauert hat, so dass eine Überschneidung von 4 Tagen vorliegt.
- Die Referenzen müssen weiterhin mindestens seit einem halben Jahr seit faktischer Inkraftsetzung des gelebten Vertrages (Realbetrieb) bestehen, d.h. auch hier bezogen auf den 27.05.2025 als Schlusstermin für die Abgabe der Angebote.
Der Bieter ist als leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die personellen, kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. Auch die Leistungsfähigkeit ist auf Grundlage der im "Angebotsteil I" vorgelegten Referenz/-en (Nachweis der wirtschaftlichen/ finanziellen Leistungsfähigkeit, siehe A 1.3) nachzuweisen.