Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III, die individuell zugeschnittene arbeitsmarktliche Beratung, berufliche Orientierung sowie Begleitung und Qualifizierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit dem Ziel anbietet, ihre Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen und den Bezug von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende zu reduzieren oder zu beenden.
Siehe Vergabeunterlagen.