Innere Erschließung des Wirtschaftsparks Erftstadt Lechenich BP 210 - Vergabe der Planungsleistungen
Bestandteil der Ausschreibung sind dreiunterschiedliche Ordnungszahlen, die nicht einzeln,sondern als ein Gesamtauftrag an ein qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden sollen.Jede der drei Ordnungszahlen gliedert sich weiter in unterschiedliche Titel.Die drei Ordnungszahlen werden in den beiliegenden Unterlagen (Leistungsbeschreibungund Leistungsverzeichnis) erläutert: Ordnungszahl 1: Ingenieurleistung Verkehrsanlagenplanung Ordnungszahl 2: Ingenieurleistung Kanalbau Ordnungszahl 3: Ingenieurleistung Wasserleitung
Berufserfahrung Projektleitung Gesamtprojekt
Berufserfahrung Verkehrsanlagenplaner:in
Berufserfahrung Kanalnetzplaner:in und Wasserleitungsplaner:in
Berufserfahrung Bauleiter:in Verkehrsanlagenplanung, Kanalplanung, Wasserleitungsplanung
Referenzplanungen und-projekte Straßenplanung bzw. Verkehrsanlagenplanung
Referenzplanungen und-projekte Kanalnetzplanung
Referenzplanungen und-projekte Wasserleitungsplanung
Bürostruktur
Honorarangebot gesamt über die drei Ordnungszahlen
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Zentrale Vergabestelle EG StadtkasseRathaus Erftstadt
Bieter und Ihre Bevollmächtigten dürfen nicht anwesend sein.
Es werden ausschließlich Unterlagen zur Eignungsprüfung und Produktdatenblätter nachgefordert. Unterlagen, die Preise enthalten, werden nicht nachgefordert.
§ 123 Abs. 1 Ziffer 1 GWB mi. V. m. § 129 STGB
Eigenerklärung 124 zur Eignung
§ 123 Abs. 1 Ziffer 1 GWB i. V. m. § 129a STGB
Eigenerklärung 124
§ 123 Abs. 1 Ziffer 8 GWB mi. V. m. §§ 333, 334 STGB
§ 123 Abs. 4 Ziffer 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Ziffer GWB
Eigenerklärung zur Eignung
§ 124 Abs. 1 Ziffer 8 GWB
§ 124 Ziffer 1 GWB
§ 124 Abs. 1 Ziffer 5 GWB
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1 Mio. EUR.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregisters oder auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.