Kamerainspektion nach DIN EN 13508-2 (ISYBAU Austauschformat XML-2013) von Freispiegelkanälen gemäß Selbstüberwachungsverordnung und Sonderbefahrungen in Geldern für die Jahre 2026 bis 2029.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Kanalinspektion von ca. 12-30 km Freispiegelkanäle (pro Kalenderjahr, bis DN 1.600 mm), Düker- und Druckrohrleitungen (bis DN 600mm) sowie Schächte, Schachtbauwerke und Kunststoffschächte (bis DN 1000mm) gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.Des Weiteren ist ein Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses das Inspizieren von Kanalhaltungen im Rahmen von Sonderbefahrungen und Neubauabnahmen nach Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber (AG)
§ 160Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
KomLog GmbH, Marienstraße 10, Wachtendonk
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Nachforderung von wertungsrelevanten Unterlagen sowie Preisen ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
- Nachweis der Berufszulassung oder andere vergleichbare Nachweise der beruflichen Befähigung des Bewerbers.- Eigenerklärung zur Eintragung in das Handels-/Berufsregister.
- Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre- Eigenerklärung, zu Ausschlussgründen- Eigenerklärung, zu EU-Sanktionen- Eigenerklärung zum Mindestlohn- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit unbegrenzten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden.
Bei Angebotsabgabe genügen die vorgenannten Eigenerklärungen. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen folgende Nachweise vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die KomLog einreichen:- Versicherungsnachweis der Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Sozialkasse, Berufsgenossenschaft und Finanzamt- Fahrzeugdatenblätter und Fotos der einzusetzenden Fahrzeuge
Eigenerklärung zu Referenzen. Es müssen mindestens drei Referenzen zur Dienstleistung aus dem Bereich Kanal-TV-Inspektion für öffentliche Auftraggeber nachgewiesen werden. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner zu benennen - soweit dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, muss eine allgemeine Kontaktstelle benannt werden, die Auskünfte erteilt.
siehe Vergabeunterlagen