- Nachweis der Berufszulassung oder andere vergleichbare Nachweise der beruflichen Befähigung des Bewerbers.
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Handels-/Berufsregister.
- Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angaben über die vergleichbar ausgeführten Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz/Liquidation befindet bzw. ein solches Verfahren beantragt oder mangels Masse abgelehnt wurde.
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 2 Mio. und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 100.000 bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr
- Eigenerklärung zu Referenzen
Bei Angebotsabgabe genügen die vorgenannten Eigenerklärungen. Der erstplatzierte Bieter muss folgende Nachweise ohne weitere Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung einreichen:
- Versicherungsnachweis
- Nachweis über die Abführung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48 b Abs. 1 EStG des Finanzamtes
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.