Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Anlage TNW 06 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) ist auch von präqualifizierten Unternehmen auszufüllen.
1. Durch die vorgelegten Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sein:
a) Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind Leistungen im Bereich der schlüsselfertigen Projektrealisierung als Generalunternehmer / Generalübernehmer bezogen auf vergleichbare Gebäude.
Als vergleichbare Gebäude werden insbesondere angesehen: Neubau von Büro- oder Verwaltungsgebäuden, Gebäude im Bereich von Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen), Betreuungseinrichtungen oder Krankenhäusern, jeweils mit einer Größe von mindestens 1000 m² Bruttogrundfläche (BGF). Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Lager- und Fabrikationsgebäude.
b) Durch die vorgelegten Referenzen ist hinsichtlich der Planungs- und Ingenieurleistungen jeweils die abgeschlossene Realisierung als Generalunternehmer / Generalübernehmer im Sinne der Referenzanforderungen mindestens der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 5 (Ausführungsplanung) vergleichbarer Gebäude mindestens hinsichtlich der Leistungsbilder
- Objektplanung (nach HOAI) und
- Technische Gebäudeausrüstung (TGA) (nach HOAI) und
- Tragwerksplanung (nach HOAI)
nachzuweisen.
c) Im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre) liegen nur solche Referenzprojekte, in denen durch den Generalunternehmer / Generalübernehmer die Phase der Bauausführung (Ausführungsleistungen) in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen, d.h. vom Referenzauftraggeber rechtsgeschäftlich abgenommen wurde.
d) Mindestens eine Referenz muss den Bau eines nachhaltigen Gebäudes (nach KfW 40 Standard) zum Gegenstand haben.
Der Nachweis kann jeweils durch eine oder mehrere Referenzen nachgewiesen werden. Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzliche Informationen in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen bei dem Bewerber anzufordern.
Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe des Formblatts "Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts;
- Ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen und Ausführungsleistungen mit Angaben zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Leistungsphasen;
- Referenz betrifft ein vergleichbares Gebäude;
- Referenz betrifft einen Neubau einer Kindertagesstätte;
- Referenz betrifft den Bau eines nachhaltigen Gebäudes nach KfW 40 Standard;
- Angabe zum Zeitpunkt der Abnahme;
- Projektvolumen (Bau- und Planungskosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276, KG 200-700);
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.