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Beschaffung digitaler Tafeln Heinrich Böll Gymnasium
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bewerberfrage 3 Datum: 16.05.2025 - 11:03 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen gemäß den bestehenden vergaberechtlichen Erfordernissen in neutralisierter Form die Antworten der Vergabestelle auf von Bewerbern gestellte Fragen mit.

Bewerberfrage 3:
Sehr geehrte Vergabestelle,
müssen wir eine Demontage und Entsorgung einplanen ?
Wenn ja, was und wie viel ?
Falls Medientechnik vorliegt, was soll damit passieren? Einlagerung oder ebenfalls Entsorgung?
In welchem Stockwerk befinden sich die Räume die mit den Displays ausgestattet werden ?
Befinden sich die Montageorte für die Endgeräte in einem oder in mehreren Gebäuden?
Gibt es einen Aufzug, den man für sperrige Waren, z.B. 85-Zoll-Displays, nutzen kann?
Bitte teilen Sie uns mit um welche Wandbeschaffenheit es sich vor Ort handelt (z.B. Massivbau-, Trockenbau-, Leichtbauwände)?
Um den Bieterkreis zu erweitern und die Angebotsvielfalt sicherzustellen, bitten wir um die Klärung folgender Punkte:
1. Wandbeschaffenheit: Bitte bestätigen Sie, ob die Wandbeschaffenheit in den Räumen für die Anbringung der Systeme geeignet ist. Gegeben falls sind ähnliche Systeme bereits vor Ort verbaut, sodass die Tragfähigkeit der Wände gegeben ist.
2. Leichtbauwände: Wir bitten um konkrete Angabe, in wie vielen Räumen Leichtbauwände vorliegen. So können wir entsprechendes Zusatzmaterial (z. B. Dübel, Lastverteilerplatten) sowie zusätzliche zeitliche Aufwände präzise kalkulieren.
Diese Informationen helfen dabei, potenzielle Nachträge aufgrund fehlender Angaben zu vermeiden und die Kalkulation zu optimieren.
Sind Asbestbefunde im Mauerwerk bekannt bzw. vorhanden?
Gehen wir recht in der Annahme, dass die Ausführungsfrist nach der Verfügbarkeit der Ware terminiert wird , da die Bindefrist sich mit der Ausführungsfrist überschneidet?
Sind Strom- und Netzzuleitungen bereits in den Räumen vorhanden und befinden sich in unmittelbarer Nähe des Systems?
Gehen wir recht in der Annahme, dass in den Räumen, in denen die Systeme installiert werden, keine Fußbodenheizung vorhanden ist?
Gehen wir recht in der Annahme, dass an der Stelle, an der die Systeme installiert werden, keine Wasser-, Gas- oder Stromleitungen verlaufen?
Bitte teilen Sie uns mit, welche Art von Schulung Sie wünschen - soll sie pädagogisch oder technisch ausgerichtet sein?
Soll die Schulung digital oder vor Ort stattfinden?
Falls sie vor Ort stattfinden soll, teilen Sie uns bitte die Adresse mit.

Antwort Bewerberfrage 3:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Demontage und Entsorgung der alten Tafeln ist nicht Bestandteil des Auftrages.
Die Montageorte befinden sich im Keller-, Erd-, 1. Ober-, 2. Ober- und 3. Obergeschoss.
Die Montageorte befinden sich an einem Standort, verteilen sich aber auf mehrere Gebäudeteile.
Die Maße des Aufzugs finden Sie im Anhang.

Bitte gehen Sie für die Kostenberechnung von flächendeckend Massivbauwänden. Nach Auftragserteilung kann eine Begehung der Räume stattfinden, wo Abweichungen notiert werden können.

Es sind keine Asbestbefunde bekannt und werden auch nicht erwartet.
Bezüglich der Bindefrist wird auf die Antwort auf die Bewerberfrage 1 und 2 verwiesen. Die Ausführungsfrist wurde entsprechend angepasst, vom 26.07.2025 bis 23.08.2025 (s. "25042 Besondere Vertragsbedingungen_NEU_16.05.2025").
Strom und Netzwerkanschlüsse sind an den Montagestandorten vorhanden.

Es sind keine Fußbodenheizungen vorhanden, es ist nicht zu erwarten, dass Leitungen an den Montagestellen vorhanden sind.

Die Schulungen sollen vor Ort stattfinden. Die .Adresse lautet Heinrich-Böll-Gymnasium - Edith-Stein-Straße 15 - 53844 Troisdorf

Es soll sich um eine pädagogische Schulung handeln, welche mindestens die im LV angegebenen Inhalte umfasst. Bitte beachten Sie die beigefügte Anlage.

Für die Kalkulation bzw. Ausführung sind diese Angaben zu berücksichtigen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, bitten wir um Überprüfung, ob dieses auch unter Berücksichtigung der beigefügten, von uns beantworteten Bewerberfrage weiterhin gültig ist oder ggf. zurückgezogen und neu abgegeben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr Kaya
Zentrale Vergabestelle

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
25042 Anlage_Bewerberfrage 3.pdf 16.05.2025 7,4 MB
Betreff: Bewerberfrage 1 +2; Austausch des LV u. Verlängerung der Angebotsfrist Datum: 16.05.2025 - 10:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen gemäß den bestehenden vergaberechtlichen Erfordernissen in neutralisierter Form die Antworten der Vergabestelle auf von Bewerbern gestellte Fragen mit.

Bewerberfrage 1:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Durchsicht Ihres Leistungsverzeichnisses stellten wir fest, dass es sich bei den von Ihnen beschriebenen Displays durch die Gesamtsumme Ihrer Anforderungen um ein Alleinstellungsmerkmal eines Produktes eines einzelnen Herstellers handelt.
Daraus lässt sich vermuten, dass vor Veröffentlichung bereits eine Entscheidung für diesen Hersteller gefallen sein könnte.
Wir möchten darauf hinweisen, dass dies einen Verstoß gegen § 31; Absatz 6 der Vergabeverordnung bedeuten würde. Ihre Ausschreibung würde somit nicht dem Grundsatz der Produktneutralität entsprechen.
Ebenfalls bleibt Ihnen durch Aufrechterhaltung dieser Alleinstellungsmerkmale der Zugang von weiteren, wirtschaftlich attraktiven Angeboten - also dem Ziel einer erfolgreichen Ausschreibung - verwehrt.
Daher bitten wir Sie um Anpassung folgender Punkte, um eine künstliche Markteinschränkung auszuschließen und etwaige Rügen der Bieter zu vermeiden.
Wäre es Möglich bei Einhaltung aller Mindestanforderungen auch ein Andern Displayhersteller anbieten zu können.
Da auch unser Display sich in das gleiche MDM einbinden lässt?

Bewerberfrage 2:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn der öffentliche Auftraggeber im Ausgangspunkt in seiner
Beschaffungsentscheidung grundsätzlich frei ist, ist seine Definitionsmacht aber
keineswegs schrankenlos. Sie wird begrenzt durch die Verpflichtung, den
vergaberechtlichen Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der
Gleichbehandlung Rechnung zu tragen. Das Vergaberecht legt der öffentlichen Hand
zwecks Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte und zur effektiven Durchsetzung der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit gewisse Beschränkungen auf. Hierzu gehört insbesondere der sog. Grundsatz der Produktneutralität, der verhindern soll, dass der Auftraggeber den Wettbewerb durch eine Vorfestlegung auf bestimmte Produkte, Herkunftsorte, Bezugsquellen o. ä. einschränkt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19, juris Rn. 39 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2014,VII-Verg 17/14).
Der öffentliche Auftraggeber hat daher gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 VgV die
Leistungsbeschreibung in einer Weise zu fassen, dass sie allen Unternehmen den
gleichen Zugang zum Vergabeverfahren gewährt. In der Leistungsbeschreibung darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind nur zulässig, wenn sie durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind (§ 31 Abs. 6 Satz 1 letzter HS VgV) oder wenn der Auftragsgegenstand andernfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann (§ 31 Abs. 6 Satz 2, 1. HS VgV) (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19, juris Rn. 40).

Antwort Bewerberfrage 1 +2
Aufgrund dieser Bewerberfrage werden die Vergabeunterlagen entsprechend angepasst.
Bei diesen Unterlagen handelt es sich um das neue Leistungsverzeichnis als PDF, dass Formular 321 Anfrage Angebot sowie die besonderen Vertragsbedingungen.
Nach § 31 Abs. 6 VgV hat eine Ausschreibung grundsätzlich produktneutral zu erfolgen. In bestimmten Fällen darf der öffentliche Auftraggeber jedoch von der Produktneutralität abweichen und ein bestimmtes Produkt bzw. einen Hersteller im Leistungsverzeichnis benennen.
Für dieses Vorgehen liegen nachfolgende Gründe vor:
In den Schulen sind bereits digitale Tafeln des vorgegebenen Herstellers im Einsatz. Gespeicherte Lehrinhalte können ausschließlich über die Software dieses Herstellers wiedergeben werden. Die Zulassung verschiedener Hersteller würde zwangsläufig die Verwendung einer anderen Software bedeuten, wodurch der Zugriff auf bestehende Inhalte auf den vorhandenen Tafeln nicht mehr möglich wäre. Im Übrigen sieht das pädagogische Konzept der Schule die Nutzung des I3Whiteboards als "Tafelsoftware" vor.
Zudem müssen die Geräte nicht nur in das MDM Relution, sondern auch, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben, in das I3 RDM eingebunden werden können, wo die bereits vorhandenen digitalen Tafeln ebenfalls verwaltet werden. Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass der administrative Aufwand für den Support der digitalen Tafeln verhältnismäßig bleibt: Bei Zulassung verschiedener Hersteller müsste jedes Konfigurationsprofil für die bereits vorhandenen digitalen Tafeln auch für die Tafeln des neuen Herstellers getestet und angepasst werden. Auch würde die Störungslenkung für den Support erschwert, da bei jeder Störung ein anderer Hersteller kontaktiert werden müsste.
Insgesamt würde für den Auftraggeber mit der Einbindung eines weiteren Herstellers eine immense Preissteigerung für den IT-Support entstehen.
Die angebotenen digitalen Tafeln müssen sämtlichen Anforderungen genügen.
Die Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des Angebots nachzuweisen.


Die Unterlagen sind dem Anhang beigefügt und werden entsprechend in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

Aufgrund des Austausches des Leistungsverzeichnisses wurde entschieden, die Angebotsfrist vom 10.06.2025, 09:00 Uhr auf den 17.06.2025, 09:00 Uhr, zu verlängern. Dadurch ergibt sich ebenfalls eine Anpassung der Bindefrist.

Für die Kalkulation bzw. Ausführung ist das neue Leistungsverzeichnis, das Formular 321 "Anfrage Angebot" sowie die "besonderen Vertragsbedingungen" zu berücksichtigen.
Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Beachtung.

Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern Sie bereits ein Angebot auf dem Vergabemarktplatz hochgeladen haben, dieses aufgrund des geänderten Leistungsverzeichnisses zurückziehen und neu abgeben müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr Kaya
Zentrale Vergabestelle

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
25042 321_EU_Anfrage_Angebot_NEU 16.05.2025.pdf 16.05.2025 153,1 KB
25042 Besondere Vertragsbedingungen_Neu 16.05.2025.pdf 16.05.2025 234,4 KB
25042 Leistungsverzeichnis_ NEU 16.05.2025.pdf 16.05.2025 611,7 KB
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