Erstellung einer Artenschutzprüfung der Stufen I und II, einer FFH (Flora Fauna Habitate) Vorprüfung sowie Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans an der Burgruine Windeck.
Der Rhein-Sieg-Kreis plant die Errichtung von baulichen Anlagen auf der Burgruine Windeck, die im Landschaftsschutzgebiet liegt.
Wertung nur nach Preis
Für die erforderlichen Leistungen wurde zunächst ein Offenes Verfahren durchgeführt. Da hier kein wertbares Angebot einging, wurde das Verfahren aufgehoben und die Leistungen im Nachgang als Verhandlungsverfahren vergeben.
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.