Die RSAG AöR hat zum 01.01.2026 die Altholzmengen aus der Vorsortierung von Sperrmüll (inkl. Mengen aus der getrennten Altholzannahme) aus dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn neu zu vergeben. Für diese Leistungen ist die RSAG AöR aufgrund aktuell bestehender Vereinbarungen zuständig.
Die Gesamtleistung wird in vier gleichen Mengenlosen vergeben.Es sind je Los die folgenden Mengen zu übernehmen und Leistungen zu erbringen:Mengenlos 1: Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/IIIMengenlos 2: Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/IIIMengenlos 3: Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/IIIMengenlos 4: Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III
Rahmenbedingungen (Mengenlose 1 bis 4):- Übernahme der Mengen erfolgt in allen Losen am Standort der Sortieranlage der RSAG in Troisdorf. Der Abholplan ist jeweils für die Folgewoche abzustimmen.- Die Übernahme kann mit "Walking-Floor" Fahrzeugen oder mit Containerfahrzeugen erfolgen. Die Zuladung der Fahrzeuge beträgt im Jahresdurchschnitt:- ca. 20 Mg "Walking-Floor"-Fahrzeuge (mit rund 90 m³ Ladevolumen)- ca. 17,5 Mg für Containerzüge (mit rund 72 m³ Ladevolumen)- Verwiegung der Abfälle - Stoffliche bzw. thermische Verwertung der übernommenen Altholzmengen A II/III (ggf. nach weiterer Aufbereitung) in einer zugelassenen Anlage (inkl. Entsorgung anfallender Sortierreste)
Angebotslimitierung:Damit die Entsorgung auch im Fall eines Ausfalls eines Auftragnehmers gesichert ist, wird eine Angebotslimitierung auf max. zwei Lose je Bieter vorgegeben. Ein Bieter darf somit max. fürzwei Lose ein Angebot abgeben.
Siehe Ziff. 2.1.
Der jeweilige Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2027. Der jeweilige Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2028), falls dieser nicht von einem der Vertragspartner bis spätestens zum 31.12.2026 gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlagkann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Siehe Vergabeunterlagen.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von jährlich insgesamt mindestens 4.000 Mg/a Altholz in jedem der Kalenderjahre 2022 bis 2024. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referen-zen).
Hinweis: Bei einem Angebot zu zwei Losen ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
- Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für das Altholz
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I enthalten).
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III