Gerüstkonstruktion zur Herstellung von Dacharbeitsplätzen am Standort Hennef
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH
Steinstraße 31
53844
Troisdorf-Sieglar
Deutschland
post@rsvg.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Im Rahmen der hiesigen Bauausschreibung wird die Lieferung, Montage vor Ort, Einrichtung und Dokumentation betreffend eine Gerüstkonstruktion zur Herstellung von Dacharbeitsplätzen am Standort der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH in Hennef vergeben.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis, verwiesen.

Haupterfüllungsort

Werkstatthalle auf dem Betriebsgelände der RSVG mbH in Hennef
Reutherstraße 1
53773
Hennef (Sieg)

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Baubeginn und Baufortschritt:
in Abstimmung mit dem Auftraggeber, wobei so rechtzeitig zu beginnen und das Vorhaben derart voranzutreiben ist, dass der Endfertigstellungstermin eingehalten wird;

Bauende:
spätestens am 28.11.2025 (Endfertigstellungstermin);

Übergabe/Bauabnahme:
spätestens am 28.11.2025;

Eingang der Schlussrechnung beim Auftraggeber:
spätestens bis zum 01.12.2025; Zahlungsziel: sofortige Fälligkeit ohne Abzug von Skonto.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Beschränkte Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Euroline GmbH Friedrich Schlichte
31812
Bad Pymont
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Für die ausgeschriebenen Leistungen wurden Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt und mittels Zuwendungsbescheid bewilligt.

Der Auftraggeber behält sich für den Fall, dass die Angebotssumme des Bestbieters die dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden zuwendungsfähigen Baukosten für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von 200.000 Euro netto überschreiten sollte, vor, die Ausschreibung insgesamt aufzuheben.

Mit Blick auf die förderrechtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen werden folgende Fristen/Bedingungen festgelegt:

Baubeginn und Baufortschritt:
in Abstimmung mit dem Auftraggeber, wobei so rechtzeitig zu beginnen und das Vorhaben derart voranzutreiben ist, dass der Endfertigstellungstermin eingehalten wird;

Bauende:
spätestens am 28.11.2025 (Endfertigstellungstermin);

Übergabe/Bauabnahme:
spätestens am 28.11.2025;

Eingang der Schlussrechnung beim Auftraggeber:
spätestens bis zum 01.12.2025; Zahlungsziel: sofortige Fälligkeit ohne Abzug von Skonto.

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