Für die ausgeschriebenen Leistungen wurden Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt und mittels Zuwendungsbescheid bewilligt.
Der Auftraggeber behält sich für den Fall, dass die Angebotssumme des Bestbieters die dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden zuwendungsfähigen Baukosten für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von 200.000 Euro netto überschreiten sollte, vor, die Ausschreibung insgesamt aufzuheben.
Mit Blick auf die förderrechtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen werden folgende Fristen/Bedingungen festgelegt:
Baubeginn und Baufortschritt:
in Abstimmung mit dem Auftraggeber, wobei so rechtzeitig zu beginnen und das Vorhaben derart voranzutreiben ist, dass der Endfertigstellungstermin eingehalten wird;
Bauende:
spätestens am 28.11.2025 (Endfertigstellungstermin);
Übergabe/Bauabnahme:
spätestens am 28.11.2025;
Eingang der Schlussrechnung beim Auftraggeber:
spätestens bis zum 01.12.2025; Zahlungsziel: sofortige Fälligkeit ohne Abzug von Skonto.