Die RSAG AöR hat zum 01.01.2026 die ihr überlassenen Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen aus dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises neu zu vergeben. Die Entsorgung dieser Gewerbeabfälle (= gemischte Siedlungsabfälle mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Leistung wird im gegenständlichen Verfahren in zwei Losen (mit gleichen Mengen) vergeben. Die genutzte (Erst-)Behandlungsanlage bzw. Entsorgungsanlage muss in NRW liegen (vgl. Abfallwirtschaftsplan NRW).
Im Wesentlichen sind hierbei je Los folgende Einzelleistungen zu erbringen:- Übernahme der Abfälle (Abfallschlüsselnummer 20 03 01) an den Umschlagstellen des Auftraggebers in Troisdorf und Swisttal-Miel und Transport der Abfälle zur Behandlungs- /Entsorgungsanlage.- Entsorgung der Abfälle (ggf. nach vorheriger Aufbereitung) unter Berücksichtigung der vorgegebenen Entsorgungskonzepte.- Mengenspanne insgesamt: 17.000 - 23.000 Mg/a.- Mengenspanne je Los: 8.500- 11.500 Mg/a.
Siehe Ziff. 2.1.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlagkann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Beseitigungund/oder Verwertung) von jährlich insgesamt mindestens 5.000 Mg gemischtem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) im Zeitraum von 2022 bis 2024. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis: Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenzanforderung nur einmal zu erfüllen.
- Nutzungsnachweis der vorgesehenen Entsorgungsanlagen (z. B. MVA) sowie ggf. genutzter Behandlungsanlagen (inkl. nachgeschalteter Entsorgungsanlagen wie MVA, Deponie oder thermische Verwertungsanlagen) für die gesamte Vertragslaufzeit. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des in Anlage B der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes ("Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit") beinhalten und für die ausgeschriebenen Maximalmengen pro Jahr und Los gelten.
- Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist bei ggf. anfallenden Sortierresten (nach einer Vorbehandlung) zusätzlich nachzuweisen, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (für 2024 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen und Sachschäden.
Hinweis:Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Siehe Vergabeunterlagen.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Mengenspannbreite Mengenlos 1: 8.500 - 11.500 Mg/a
- Übernahme der Abfälle (Abfallschlüsselnummer 20 03 01) an den Umschlagstellen des Auftraggebers in Troisdorf und Swisttal-Miel und Transport der Abfälle zur Behandlungs- /Entsorgungsanlage
- Entsorgung der Abfälle (ggf. nach vorheriger Aufbereitung) unter Berücksichtigung der vorgegebenen Entsorgungskonzepte.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 31.12.2029), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Mengenspannbreite Mengenlos 2: 8.500- 11.500 Mg/a
- Übernahme der Abfälle (Abfallschlüsselnummer 20 03 01) an den Umschlagstellen des Auftraggebers in Troisdorf und Swisttal-Miel und Transport der Abfälle zur Behandlungs- /Entsorgungsanlage.