Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von zwei identischen, kompletten elektrisch betriebenen Lkw insbesondere zur Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Abfallsatzung und zur Durchführung des Behälterservice im Rhein-Sieg-Kreis.
Es handelt sich um Fahrzeuge mit einem jeweiligen zulässigen Gesamtgewicht von 16.000 kg und einem elektrischen Antriebsstrang mit einer (Nenn-)Batteriekapazität von jeweils mindestens 375 kWh. Die Fahrzeuge sind mit einem Kofferaufbau mit Seitentür, einer Ladebordwand sowie weiterer Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung auszustatten.
Die Vergabe erfolgt als Gesamtleistung ohne Losaufteilung.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:- Überführung der Komplettfahrzeuge zum Standort des Auftraggebers.- Übergabe und Abnahme der Komplettfahrzeuge am Standort des Auftraggebers.- TÜV/DEKRA-Abnahme.- Zulassung nach StVZO.- Bereitstellung der technischen Unterlagen.- Einweisung/Schulung (auch UVV) des Bedienpersonals des Auftraggebers am zukünftigen Standort der Fahrzeuge.- Durchführung der Wartungsleistungen (inkl. UVV-Prüfungen) für die Fahrgestelle ("Full-Service") gemäß beiliegendem Wartungsvertrag für die Dauer von 2 Jahren nach Schlussabnahme.- Durchführung der Wartungsleistungen (inkl. UVV-Prüfungen) für die Fahrgestelle ("Full-Service") gemäß beiliegendem Wartungsvertrag für die Dauer von bis zu dreimal jeweils 2 weiteren Jahren (Jahre 3 - 8) - Optionen mit Wertung.
Siehe 2.1
Durchführung der Wartungsleistungen (inkl. UVV-Prüfungen) für die Fahrgestelle ("Full-Service") gemäß beiliegendem Wartungsvertrag für die Dauer von bis zu dreimal jeweils 2 weiteren Jahren (Jahre 3 - 8) - Optionen mit Wertung.
Zu Ziffer 5.1.3:Bei der Laufzeit in Monaten handelt es sich um eine ca.-Angabe. Gemäß Liefervertrag sind die zwei Komplettfahrzeuge vom Auftragnehmer bis spätestens 31.05.2026 an den Auftraggeberzu übergeben.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Zertifizierungsnachweis des Fahrgestellherstellers gemäß DIN EN ISO 9001:2015 bzw. DIN ISO 45001:2018 oder gleichwertiger Nachweis für Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.Hinweis:Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens zwei baugleichen oder vergleichbaren Fahrzeugen in Deutschland in den Jahren 2022 bis 2024.
Hinweis: Die konkrete Anforderung der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Lieferzeitpunkte bleibt im Rahmen der Angebotsprüfung vorbehalten.