Die RSAG Anstalt des öffentlichen Rechts (RSAG AöR) hat ab dem 01.01.2026 die Verwertung des Siebüberlaufs der Kompostwerke Sankt Augustin und Gut Müttinghoven neu zu vergeben.
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben. Es sind je Los die folgenden Mengen zu übernehmen und Leistungen zu erbringen:Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von 1.000 - 2.500 Mg/a Siebüberlauf am Standort Gut Müttinghoven(Auswertungsgröße: 1.750 Mg/a)
Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von 2.500 - 4.500 Mg/a Siebüberlauf am Standort Sankt Augustin (Auswertungsgröße: 3.500 Mg/a)
Leistungen in den Losen 1 und 2:- Übernahme und Verwiegung des Siebüberlaufs an der jeweiligen vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (= Kompostierungsanlage).- Transport des übernommenen Siebüberlaufs zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n inkl. der notwendigen Verwiegungen.- Verwertung des übernommenen Siebüberlaufs (ASN 19 12 07).- Entsorgung der im Siebüberlauf enthaltenen Störstoffe.
Weitere Rahmenbedingung:- Technikoffene Ausschreibung, es wird keine bestimmte Behandlungstechnik vorgegeben.
Die Bieter können Angebote zu einem oder allen Losen abgeben.
Siehe Ziff. 2.1.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlagkann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von jährlich insgesamt mindestens 1.500 Mg/a Bioabfall/Grüngut/Siebüberlauf aus biogenen Fraktionen oder Altholz in mindestens zwei Jahren (Zeitraum 2022 bis 2024).
Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Behandlungs-Verwertungsanlage/-n. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Hinweis:Die in den Nutzungsnachweisen angegebenen Mengen müssen der Gesamtmenge der angebotenen Lose entsprechen, damit tatsächlich ein Zuschlag auf beide angebotenen Lose möglich wäre. Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Die Anlagen, für welche entsprechende Nutzungsnachweise vorgelegt werden, müssen sich zum Zeitpunktder Angebotsabgabe im Regelbetrieb befinden und für die Abfälle genehmigt sein.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (für 2024 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Übernahme, Transport und Verwertung des Siebüberlaufs vom Standort Gut Müttinghoven.Jährliche Mengenspanne: 1.000 - 2.500 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2028), sofern er nicht spätestens neun Monate vor Auftragsende vomAuftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Verwertung des Siebüberlaufs vom Standort Sankt Augustin.Jährliche Mengenspanne: 2.500 - 4.500 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2028), sofern er nicht spätestens neun Monate vor Auftragsende vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).