Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von zehn kompletten elektrisch betriebenen Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader).
Es handelt sich um dreiachsige Fahrzeuge mit einem jeweiligen zulässigen Gesamtgewicht von max. 26.000 kg (nach StVZO technisch möglich max. 28.000 kg) und einem elektrischen Antriebsstrang mit einer (Nenn-)Batteriekapazität von jeweils mindestens 400 kWh.
Die Fahrgestelle sind mit einem Pressplattenaufbau und einer Schüttung sowie weiterer Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung auszustatten.
Die Gesamtleistung wird in vier Losen ausgeschrieben.
Weiterer Leistungsgegenstand ist insbesondere wegen des Elektroantriebs jeweils ein Wartungsvertrag für das jeweilige Fahrgestell inkl. Antriebsbatterie und Fahrerhaus. Dieser beinhaltet die Durchführung von regelmäßigen Inspektionen/Fachwartungsarbeiten gemäß jeweiligen Wartungsplänen/Servicepass sowie die Durchführung aller Reparatur-/Instandsetzungsleistungen inkl. Lieferung und Einbau bzw. Montage von Ersatz- und Verschleißeilen. Der jeweilige Wartungsvertrag ist für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren zzgl. dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit durch den Auftraggeber um jeweils zwei weitere Jahre vorgesehen.
Siehe 2.1
Durchführung von Wartungsleistungen für die Fahrgestelle ("Full-Service") gemäß beiliegendem Wartungsvertrag für die Dauer von bis zu dreimal jeweils 2 weiteren Jahren (Jahre 3 - 8).
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.Hinweis:Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Zertifizierungsnachweis des Fahrgestell- und des Aufbauherstellers gemäß DIN EN ISO 9001:2015 bzw. DIN ISO 45001:2018 oder gleichwertiger Nachweis für Qualitätssicherungsmaßnahmen.
- Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens vier baugleichen oder vergleichbaren Elektro-Abfallsammelfahrzeugen innerhalb der europäischen Union in den Jahren 2022 bis 2024.
Hinweis: Bei einem Angebot zu den Losen 1 und 2 sowie 3 und 4 ist diese Referenzanforderung jeweils nur einmalig zu erfüllen. Die konkrete Anforderung der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Lieferzeitpunkte bleibt im Rahmen der Angebotsprüfung vorbehalten.
Lieferung von zwei kompletten, dreiachsigen Elektro-Abfallsammel- bzw. Heckladerfahrzeugen zur Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK mit jeweils- Flüssigkeitsdichtem Pressplattenaufbau - Automatik-Behälterschüttung (80 bis 1.100 Liter)- Elektrischer Antriebsstrang mit 4 Antriebsmotoren.
Die weitergehenden Anforderungen an das jeweilige Komplettfahrzeug sind in der Leistungsbeschreibung für dieses Los enthalten.
Weiterer Leistungsgegenstand ist insbesonderewegen des Elektroantriebs ein Wartungsvertrag für das jeweilige Fahrgestell inkl. Antriebsbatterie und Fahrerhaus. Der Wartungsvertrag ist für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren vorgesehen.
Zu Ziffer 5.1.3:Bei der Laufzeit in Monaten handelt es sich um eine ca.-Angabe. Gemäß Liefervertrag sind die Komplettfahrzeuge bis spätestens zum 30.09.2026 an den Auftraggeber auszuliefern.
Lieferung von drei kompletten, dreiachsigen Elektro-Abfallsammel- bzw. Heckladerfahrzeugen zur Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK mit jeweils- Flüssigkeitsdichtem Pressplattenaufbau Aufbau- Automatik-Behälterschüttung (80 bis 1.100 Liter)- Batterieart: Nickel-Mangan-Cobalt-Akkumulator (NMC) oder Nickel-Cobalt-Aluminiumoxid-Akkumulator (NCA).
Zu Ziffer 5.1.3:Bei der Laufzeit in Monaten handelt es sich um eine ca.-Angabe. Gemäß Liefervertrag ist ein Komplettfahrzeug in Los 3 bis spätestens zum 31.05.2026 an den Auftraggeber auszuliefern.Zwei Komplettfahrzeuge sind bis spätestens zum 30.09.2026 an den Auftraggeber auszuliefern.
Besonderheit: Für die Lose 3 und 4 gilt eine Angebotslimitierung. Dies bedeutet, dass ein Bieter nur für max. ein Los der Lose 3 und 4 ein Angebot abgeben darf. Etwas anderes gilt nur, wenn der Bieter in den Losen 3 und 4 jeweils Fahrgestelle unterschiedlicher Hersteller anbietet.
Lieferung je Los von drei kompletten, dreiachsigen Elektro- Abfallsammel- bzw. Heckladerfahrzeugen zur Sammlung von Restmüll, Biomüll und PPK mit jeweils- Flüssigkeitsdichtem Pressplattenaufbau Aufbau- Automatik-Behälterschüttung (80 bis 1.100 Liter)- Batterieart Lithium-Eisenphosphat-Akkumulator (LFP).