Der Auftraggeber ist als kommunales Beteiligungsunternehmen gebunden an den TV-N . Er will die mittels Haustarifvertrag (=Versorgungsordnung) in Anlehnung an den ATV-K Westgeregelte Zusatzversorgung neu organisieren mit Hilfe einer kongruent rückgedeckten Versicherung.
Auftraggeber (d.h. Beitragszahler) für die RDV ist ausschließlich die Bahnen der Stadt Monheim GmbH (BSM).
Leistungsempfänger für die Betriebsrente, welche über eine RDV finanziert wird, ist grundsätzlich die BSM, welche die Betriebsrenten an ihre Mitarbeitenden bzw. ehemaligen Mitarbeitenden der BSM einschließlich auszubildender Personen, sowie nach ihrem Tod ihre hinterbliebenen Personen auszahlen wird.
Die RDV muss die Zusatzversorgung über geeignete Lebens- bzw. Rentenversicherungstarife (RDV"en) mit dem Ziel einer kongruenten Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtungen gewährleisten
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Abwicklung/Verwaltung der Rentenleistungen einen eigenständigen Dienstleister zu beauftragen, mit dem der Auftragnehmer zusammenarbeiten muss.
Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Das Kriterium "Kosten" wird wie folgt gewertet: a. Für die Wertung "Past Service" werden die im Preisblatt (Anlage 5) angegebenen Kosten für die garantierte Rentenleistung im Verhältnis zu den Beiträgen und Verwaltungskosten pro Person und Jahr zu Grunde gelegt. Die Höchstpunktzahl (40 Punkte) erhält das Erstangebot mit den niedrigsten wertungsrelevanten Kosten (netto). b. Für die Wertung "Future Service" werden die im Preisblatt (Anlage 5) angegebenen Kosten für den Jahresbeitrag im Verhältnis zur garantierten Rentenleistung und Verwaltungskosten pro Person und Jahr zu Grunde gelegt. Die Höchstpunktzahl (40 Punkte) erhält das Angebot mit den niedrigsten Jahresbeitrag im Verhältnis zur garantierten Rentenleistung (netto).c. Die anderen Erstangebote erhalten umgekehrt prozentual nach ihrem Abstand zum Bestbieter jeweils entsprechend weniger Punkte.
Das Kriterium "Qualität" wird wie folgt gewertet: Der Bieter muss mit seinem Erstangebot ein Konzept einreichen, in dem die methodischen Ansätze und die jeweiligen Arbeitsschritt zur Transparenz der Kostenstruktur und der Ausnutzung von Renditepotenzial/Überschussverwendung nach Maßgabe unter Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung beschrieben werden. Das Konzept muss die folgenden Aspekte enthalten: (1) Transparente Darstellung der Kostenstruktur; (2) Erkennbarkeit und Nutzung von Renditepotenzialen (sofern solche bestehen); (3) ÜberschussverwendungDas Konzept wird entsprechend den Angaben unter Ziffer 22 Abs. 4 des Verfahrensbriefs gewertet. Dabei können die folgenden Punkte erzielt werden:a. Anforderungen in herausragendem Umfang erfüllt: 20 Punkteb. Anforderungen gut erfüllt: 15 Punktec. Anforderungen nur teilweise erfüllt: 10 Punkted. Anforderungen nicht erfüllt: 0 Punkte
Nach der Einreichung der Teilnahmeanträge soll ein Erörterungsgespräch mit den erfolgreichen Bewerbern hinsichtlich der Optimierung der Vertragsbedingungen vor Abgabe eines ersten Angebots durchgeführt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarktplatz zu stellen.Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt.Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebot per Mail oder über die offene Bieterkommunikation einzureichen.