Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes Teilnahmeantrags/ Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/ Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln sind (vgl. § 53 Absatz 1 VgV / § 11 Absatz 1 VOB/A EU).
Eine schriftliche Einreichung des Teilnahmeantrags/ Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Bewerbungs-/ Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Bewerbungs- bzw. bereits im Teilnahmewettbewerb übersandten Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Hinweise und Bewerberfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 13.08.2025 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Teilnahmeanträge verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Sollte es mehrere gleichwertige Teilnahmeanträge geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.