ELW 1
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.07.2025
22.07.2025 10:00 Uhr
22.07.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Rhein-Erft-Kreis
053620008008-31002-12
Willy-Brandt-Platz 1
50126
Bergheim
Deutschland
DEA27
30/1 Zentrale Vergabestelle
zvs@rhein-erft-kreis.de
+49 2271-8313024
+49 2271-8323010

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3045
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34100000-8
34144210-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung eines ELW 1 mit Kofferaufbau entsprechend des Leistungsverzeichnisses

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt die Neubeschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 zur Unterstützung der kommunalen Gefahrenabwehr bei Großeinsatzlagen und Katastrophen. Ziel der Beschaffung ist die Bereitstellung eines modernen Führungsmittels zur Einsatzleitung bei Schadenslagen im gesamten Kreisgebiet und bei überörtlicher Hilfe nach Landeskonzepten.

Einzelne in dem Leistungsverzeichnis aufgeführte Positionen sind aus Gründen der technischen Kompatibilität und Systemintegration produktscharf ausgeschrieben. Dies betrifft Komponenten, die
zwingend mit bestehender technischer Infrastruktur, Software oder Leitstellentechnik harmonieren müssen. Eine Abweichung von den genannten Produkten ist nicht zulässig, da sie die Funktionalität,
Betriebssicherheit oder Wartbarkeit des Gesamtsystems beeinträchtigen würde.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Willy-Brandt-Platz 1
50126
Bergheim
Deutschland
DEA27

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis wird mit 100% gewichtet.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

- drehbare Antennenarme (vgl. Ziff. 5.18.3 im Leistungsverzeichnis)
- SIM-Karte Produkthersteller (vgl. Ziff. 5.25.4 im Leistungsverzeichnis)

Es handelt sich hier um Optionen i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Dies Optionen kommen zum Tragen, wenn sich der Auftraggeber für das Ziehen der Option entscheidet und der angebotene Preis wirtschaftlich ist. Alleiniges Zuschlagskriterium im Falle der Option ist der Angebotspreis. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf das Ziehen der Option.

Zusätzliche Angaben

Für bestimmte oder bezeichnete Fabrikate in der Beschreibung oder in den Positionstexten können auch gleichwertige (auch gleiche Qualitätsmerkmale ) Markenfabrikate angeboten werden. Dies gilt nicht für die oben beschriebenen produktscharfen Positionen, sondern bezieht sich nur auf Positionen mit dem Zusatz "oder gleichwertig". Sie müssen den DIN-, Güte-, Maß- und Farbbestimmungen entsprechen und die Zulassung für den verwendeten Ausführungszweck besitzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch technischen Nachweis, Prospekt und Gegenüberstellung der Bewertungsmerkmale bei Angebotsabgabe zu erbringen. Sollten keine Angaben in den einzelnen Positionen eingetragen sein, so gilt das ausgeschriebene Fabrikat- es sei denn, im Leistungsverzeichnis finden sich zu dem Vorgehen explizit andere Angaben.
Die im Leistungsverzeichnis geforderten Prüfberichte, Prüfzeugnisse, Zertifikate und sonstigen Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDZ9W

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen:
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln sind (vgl. § 53 Absatz 1 VgV / § 11 Absatz 1 VOB/A EU).

Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.

Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.

Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.

Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 10.07.2025 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.

Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.

Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

48
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen wird auf § 56 VgV verwiesen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Durchschnittlicher Unternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bieters/der Bietergemeinschaft (VD 124). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, wird der Durchschnitt (nur) aus dem Geschäftsjahr mit Geschäftstätigkeit berechnet. Es wird folgender Mindestumsatz als Mindestanforderung gefordert: 650.000,00 Euro.
Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.). Die Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen. Alternativ können auch die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 genutzt werden, um die geforderten Nachweise zu tätigen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124). Die Mitteilung hat mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten zu erfolgen. Als Referenzen können nur solche Projekte benannt werden, die in eigenem Namen des Bieters und auf dessen Rechnung mit eigenem Personal ausgeführt wurden.

Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.). Die Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen. Alternativ können auch die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 genutzt werden, um die geforderten Nachweise zu tätigen.

Die Referenzen werden vom Auftraggeber hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Ausführung der Leistung geprüft und als Eignungskriterium festgelegt.

Finanzierung

VOL/B in der jeweils aktuellen Fassung.

Rechtsform des Bieters

Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese gemeinsam für die Auftragsausführung.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - VD 523 EU).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung