Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 06.06.2025 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 38 Absatz 3 UVgO / §§ 11, 11a und 13 VOB/A).
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Bei der Öffnung der elektronischen Angebote ist die Anwesenheit von Bietern nicht vorgesehen (vgl. § 40 Absatz 2 Satz 2 UVgO / §§ 14 und 14a VOB/A).
Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Nach § 150a Absatz 1 Gewerbeordnung kann die Vergabestelle im Rahmen einer derzeit laufenden Übergangsfrist bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer zusätzlich zur v. g. Abfrage für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich weiter vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese gemeinsam für die Auftragsausführung.
Die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften des TVgG NRW wird für Dienst- und Bauleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro netto als Bedingung an die Auftragsausführung festgelegt.
Sofern eine entsprechende Möglichkeit besteht, wird die Übersendung eines elektronischen Angebotes im GAEB-Format ausdrücklich erbeten.
Hinweis: Sollten die Preisangaben in der GAEB- und pdf-Version voneinander abweichen, gelten die Preisangaben aus der GAEB-Datei und werden zur Wertung herangezogen.