WLAN und Verkabelung (Elektroarbeiten) Besucherleitsystem KH BM
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126
Bergheim
Deutschland
DE 121854454
30/1 Zentrale Vergabestelle
Frau Mohr
+49 2271-8313023
+49 2271-8323010
zvs@rhein-erft-kreis.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDZEA

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDZEA/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

WLAN und Verkabelung (Elektroarbeiten) im Rahmen des neuen Besucherleitsystems für das Kreishaus Bergheim gemäß LV

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126
Bergheim

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn: unmittelbar nach Auftragserteilung,
Fertigstellung bis zum 10.10.2025

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular "Eigenerklärung Eignung" (beigefügter VD 124) vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen nach gesonderter Aufforderung durch Vorlage der in der "Eigenerklärung Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist deren Eignung spätestens zum Leistungsbeginn nachzuweisen. Hierfür können die v.g. Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abgegeben werden, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Zum Nachweis seiner Fachkunde/Leistungsfähigkeit/Zuverlässigkeit hat der Bieter folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A zu machen:

Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung inhaltlich vergleichbar sind (vgl. entsprechende Vorgaben im VD 124). Die Angabe hat mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten zu erfolgen. Als Referenzen können nur solche Objekte benannt werden, die in eigenem Namen des Bieters und auf dessen Rechnung mit eigenem Personal ausgeführt wurden.

Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenznachweise den Anforderungen entsprechen. Alternativ können auch präqualifizierte Unternehmen die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 nutzen, um die geforderten Referenzangaben zu tätigen.

Die Referenzen werden vom Auftraggeber hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Ausführung der Leistung geprüft und als Eignungskriterium festgelegt.

Angabe zu erforderlichen Arbeitskräften - NUR NACH GESONDERTER AUFFORDERUNG - (vgl. VD 124).
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (vgl. VD 124).
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. VD 124).

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

VOB/B in der jeweils aktuellen Fassung.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerische Haftung.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

13.06.2025 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

11.07.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

13.06.2025 10:00 Uhr

Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 62

Es findet nur ein Öffnungstermin hinsichtlich der ausschließlich zugelassenen elektronischen Angebote statt. Hierbei ist die Anwesenheit von Bietern nicht vorgesehen (§§ 14 und 14a VOB/A).

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.

Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.

Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 06.06.2025 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.

Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 38 Absatz 3 UVgO / §§ 11, 11a und 13 VOB/A).

Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.

Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.

Bei der Öffnung der elektronischen Angebote ist die Anwesenheit von Bietern nicht vorgesehen (vgl. § 40 Absatz 2 Satz 2 UVgO / §§ 14 und 14a VOB/A).

Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Nach § 150a Absatz 1 Gewerbeordnung kann die Vergabestelle im Rahmen einer derzeit laufenden Übergangsfrist bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer zusätzlich zur v. g. Abfrage für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anfordern.

Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich weiter vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.

Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese gemeinsam für die Auftragsausführung.

Die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften des TVgG NRW wird für Dienst- und Bauleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro netto als Bedingung an die Auftragsausführung festgelegt.
Sofern eine entsprechende Möglichkeit besteht, wird die Übersendung eines elektronischen Angebotes im GAEB-Format ausdrücklich erbeten.

Hinweis: Sollten die Preisangaben in der GAEB- und pdf-Version voneinander abweichen, gelten die Preisangaben aus der GAEB-Datei und werden zur Wertung herangezogen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
Bitte warten...