ÖPP-Projekt 2. Bauabschnitt Berufskolleg Bergheim inklusive Planung, Bau, Gebäudemanagement und Finanzierung.
Der Rhein-Erft-Kreis hat im Wege eines ÖPP-Verfahrens im Jahr 2019 den 1. Bauabschnitt des BerufskollegsBergheim am Standort Kentener Wiesen fertig gestellt. Derzeit sind die Räumlichkeiten des Berufskollegs Bergheimauf zwei Standorte verteilt, Ketteler Str. 2 (Altbau) und Kentener Wiesen 41 (Neubau erster BA). Der StandortKentener Wiesen wurde im Jahr 2019 im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens als Teilneubau (im nachfolgenden: 1.Bauabschnitt) fertiggestellt. Auf dem Grundstück des Teilneubaus, das sich im Eigentum des Rhein-Erft-Kreisesbefindet, soll nun auch ein 2. Bauabschnitt zur Unterbringung der derzeit noch am Standort Ketteler Straßeuntergebrachten Nutzungseinheiten des Berufskollegs errichtet werden. Der 1. Bauabschnitt wird aktuell voninsgesamt 554 Schülern und von ca. 37 Lehrkräften genutzt. Zusammen mit dem 2. Bauabschnitt ist von insgesamtca. 1.100 Schülern und ca. 90 Lehrkräften auszugehen. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringendenLeistungen umfassen insbesondere: - Die vollständige Planung (Objektplanung, TGA-Planung, Tragwerksplanung,Freianlagenplanung usw.) für den Neubau des 2. Bauabschnitts des Berufskollegs Bergheim, - die Baustellenlogistikund Baustelleneinrichtung, - den Neubau des zweiten Abschnitts des Berufskollegs Bergheim inkl. Schulhofflächenund Freianlagen, - die Erschließung und der Anschluss an die Versorgungsleitungen zu allen notwendigen Medien, -die Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme, - dasGebäudemanagement für das Gebäude und die technischen Anlagen (Objektmanagement und Instandhaltung, ohnedie Reinigung und die Pflege der Außenanlagen, die vom Auftraggeber übernommen werden) über einen Zeitraumvon ca. 17 Jahren ab Abnahme der Planungs- und Bauleistungen, - die Langzeitfinanzierung ab Abnahme über einenZeitraum von ca. 17 Jahren (Stundung der Werklohnforderung, Forfaitierung mit Einredeverzicht).
Das Qualitätskriterium Funktionalität wird mit max. 30 Punkten bewertet und geht mit 15 % in die Wertung ein.
Das Qualitätskriterium Städtebau und Architektur wird mit max. 20 Punkten bewertet und geht mit 10 % in die Wertung ein.
Das Qualitätskriterium bauliche Umsetzung wird mit max. 20 Punkten bewertet und geht mit 10 % in die Wertung ein.
Das Qualitätskriterium Betrieb wird mit max. 30 Punkten bewertet und geht mit 15 % in die Wertung ein.
Der für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgebende Quotient berechnet sich aus den erzielten und skalierten Qualitätspunkten gesamt und dem Barwert gesamt gem. Preistabelle. Die Formel zur Berechnung des Quotienten ergibt sich aus der Bewertungsmatrix Angebot (VU 0.5) und den Teilnahmebedingungen, dort Nr. 5.6. (VU 0.2). Demzufolge werden Preis und Qualität im Verhältnis 50:50 gewichtet.
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.