mobile Hebebühne (Radgreiferanlage)
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126
Bergheim
Deutschland
DE 121854454
30/1 Zentrale Vergabestelle
Frau Vith
+49 2271-8313024
+49 2271-8323010
zvs@rhein-erft-kreis.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDZSM

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDZSM/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung einer mobilen Hebebühne (Radgreiferanlage) Ausführung als 4er Anlage entsprechend der Leistungsbeschreibung

Haupterfüllungsort

Rhein-Erft-Kreis, Straßenmeisterei
Horbeller Straße 41
50858
Köln

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

unmittelbar nach Auftragsvergabe

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Dieser Nachweis ist mittels einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung zu erbringen (vgl. VD 124).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124). Die Mitteilung hat mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten zu erfolgen. Als Referenzen können nur solche Projekte benannt werden, die in eigenem Namen des Bieters und auf dessen Rechnung mit eigenem Personal ausgeführt wurden.
Die Referenzen werden vom Auftraggeber hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Ausführung der Leistung geprüft und als Eignungskriterium festgelegt.

Sonstige

Als Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die entsprechende "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (VD 521) vom Bieter und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular "Eigenerklärung Eignung" (beigefügter VD 124) vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen NACH GESONDERTER AUFFORDERUNG durch Vorlage der in der "Eigenerklärung Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).

Präqualifizierte Unternehmen haben hierbei eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Alternativ können auch präqualifizierte Unternehmen die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 nutzen, um die geforderten Angaben zu tätigen.

Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.).

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen in seinem Angebot benennen (Formular 533a).

Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten benennen (Formular 534a).

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so ist die entsprechende Haftungserklärung (Formular 534b) vom Eignungsleiher zu unterschreiben und eingescannt einzureichen

Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist deren Eignung spätestens zum Leistungsbeginn nachzuweisen. Hierfür können die o.g. Eigenerklärungen zur Eignung AUF GESONDERTES VERLANGEN auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer abgegeben werden, es sei denn, die Unterauftragnehmer sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer und des Zugangscodes für das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

VOL/B in der jeweils gültigen Fassung

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

01.07.2025 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.07.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.

Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.

Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 24.06.2025 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.

Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation (vgl. § 38 Absatz 3 UVgO / §§ 11, 11a und 13 VOB/A).

Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.

Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.

Bei der Öffnung der elektronischen Angebote ist die Anwesenheit von Bietern nicht vorgesehen (vgl. § 40 Absatz 2 Satz 2 UVgO / §§ 14 und 14a VOB/A).

Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich weiter vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.

Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese gemeinsam für die Auftragsausführung.

Die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften des TVgG NRW wird für Dienst- und Bauleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro netto als Bedingung an die Auftragsausführung festgelegt.

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