Neubau einer Kultur- und Sporthalle (KulTurnhalle), Zimmer- und Holzbauarbeiten
Gegenstand dieses Auftrags sind die Zimmer- und Holzbauarbeiten.Unter anderem umfasst der Auftrag folgende Arbeiten:-Dachkonstruktion als Pultdach mit BSHDachbinder aus Nadelholz, ca. 40 Kubikmeter (Spannweite ca. 17,20 m).-BSH-Stützen aus Nadelholz ca. 15 Kubikmeter.-Witterungsschutz ca. 620 Quadratmeter.
Ortsteil Seelscheid, auf dem Gelände der Grundschule "Am Wenigerbach"
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Ausführungsfristen gemäß den Bestimmungen in den Besonderen Vertragsbedingungen (Formular 214 VHB-Bund)
NachhaltigkeitBei der Entwurfsplanung wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Gebäude zu entwickeln. Dies meint zum einen die Verwendung von möglichst wenigen klimaschädlichen Baustoffen, schließt aber auch die Option einer späteren Umnutzung ein. Vor allem aber ist für den Fall eines späteren Rückbaus die Verwendung von sortenrein trennbaren Baumaterialien zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wurde der Anteil von Stahlbeton so gering wie möglich gehalten. So wurde beispielsweise auf eine Stahlbeton-Bodenplatte im Bereich der Garage verzichtet und stattdessen ein Pflasterbelag vorgesehen. Ausschließlich die erdberührten Bauteile (Fundamente und Untergeschoss) und die für den Brandschutz und die Statik wesentlichen Elemente werden aus Stahlbeton erstellt. Alle anderen Bauteile sind als Holz-Hybridkonstruktion geplant. Unter der gleichen Prämisse wurden die Fassadenmaterialiengewählt: sowohl bei der Profilglas-Fassade der Sporthalle als auch bei der Holzfassade des Kulturzentrums werden die Materialien mechanisch miteinander verbunden. Einedauerhafte (also untrennbare) Verklebung von Materialien ist nicht vorgesehen. So kann ein Großteil der Fassadenmaterialien im Falle eines Rückbaus direkt wiederverwendet oder recycelt werden.Ein weiterer Aspekt, der bei der Entwurfsplanung berücksichtigt wurde, ist der Einsatz von ökologisch unbedenklichen Materialien. So sorgt beispielsweise die Karbonisierung von Holzoberflächen für eine Konservierung der Holzzellen, sodass das Holz vor Schimmelpilzen, Fäulnis und Wasser geschützt ist und auf chemische Holzschutzmittel oder Farbanstriche verzichtet werden kann.Nicht zuletzt tragen die Fassadenbegrünung wie auch die begrünten Dachflächen beider Gebäudeteile zum nachhaltigen Gesamtkonzept bei. Grüne Dächer schaffen ein angenehmes Gebäudeklima und helfen Energiekosten einzusparen. Zudem speichern sie Regenwasser, das sie in Form von Verdunstung langsam wieder an die Umgebungsluft abgeben. So können derNatur versiegelte Flächen zurückgegeben werden.
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitder Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) ist der 12.08.2025.
Die Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Rheinland https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/company/welcome.do.Bieter, die sich durch Registrierung einen passwortgeschützten Zugang zu dem für dieses Vergabeverfahren bestimmten Projektraum verschafft bzw. durch Registrierung ein Konto auf der Vergabeplattform zu diesem Vergabeverfahren anlegt haben, verfügen über ihr eigenes Postfach für die elektronische Kommunikation.Um dem in § 97 Abs. 2 GWB verankerten Gleichbehandlungsgebot zu entsprechen, verwendet die Zentrale Vergabestelle der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid diese Postfächer für die rechtswirksamen Kommunikation im Vergabeverfahren, das heißt auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen. Dies endet erst, wenn das Vergabeverfahren als solches beendet ist (Zuschlag oder Aufhebung).
Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (§ 16a EU Abs. 5 VOB/A; § 16a Abs. 5 VOB/A).
§ 6e EU VOB/A i.V.m. § 123 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
§ 6e EU VOB/A i.V.m. § 124 Abs. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): § 6a EU Nr. 3. i) VOB/A
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschl. Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): § 6a EU Nr. 3. a) VOB/A
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): § 6a EU Nr. 3. g) VOB/A
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): § 6a EU Nr. 1 VOB/A
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): § 6a EU Nr. 2. c) VOB/A
Vorlage eines Nachweises einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): § 6a EU Nr. 2. a) VOB/A
Es gelten die Bedingungen der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B" (VOB/B) in Verbindung mit den "Besonderen Vertragsbedingungen", den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" sowie die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Triftreue- und Vergabegesetztes Nordrhein Westfalen" (BVB TVgG NRW). Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 13 Abs. 4 VOB/B. Vertragsstrafe entsprechend der Besonderen Vertragsbedingungen (VHB-Bund Formular 214)
Für Mängelansprüche: 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme.Für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme, sofern diese mindestens 250.000 Euro beträgt.
Falls zutreffend: Rechtsform einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall: Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind anzugeben. Ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen. Bietergemeinschaften im Sinne des § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A müssen mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abgeben, die von allen Mitgliedern unterzeichnet oder qualifiziert signiert ist (VHB-Bund Formular 234). Gesamtschuldnerische Haftung.
Einzureichende Unterlagen:- Vorlage einer Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, bzw. des zuständigen Unfallversicherungsträgers über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen. ( mittels Dritterklärung vorzulegen): § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A- Vorlage einer Bescheinigung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. ( mittels Dritterklärung vorzulegen): § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A- Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen oder über die Endsumme (per Formular 221, Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Formular 222, Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): * gem. § 16d EU VOB/A i.V.m. § 2 VOB/B- Eigenerklärung Russland/Ukraine Krieg ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Einzelangaben zu den angebotenen Einheitspreisen (per Formular 223, Aufgliederung der Einheitspreise) ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): * gem. § 16d EU VOB/A i.V.m. § 2