Es wird vorausgesetzt, dass der Betrieb drei prüfbare Referenzen nachweist, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Es wird vorausgesetzt, dass der Betrieb über die zur Ausführung der Leistung erforderlichen geeigneten technischen Ausrüstung verfügt.
Vorzulegende Nachweise:
3 Referenznachweise mit mindestens den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; * gem. § 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A Abschnitt 1.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als fünf Jahre zurückliegen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; * gem. § 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A Abschnitt 1; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Erklärung und Beschreibung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; * gem. § 6a Abs. 3 VOB/A Abschnitt 1; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Erklärung, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, falls zutreffend (per Formular 233, Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen); * gem. § 6a Abs. 3 VOB/A Abschnitt 1; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
von nicht präqualifizierten Unternehmen per Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Erklärungen zu Referenzen und Arbeitskräfte; eine Erklärung zu Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, sowie eine Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. * gem. § 6a Abs. 2 Nr. 2 + 3 VOB/A Abschnitt 1; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung