Falschfahrsignalisierung Südbrücke - Materiallieferung
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von 6 Weichen und einem Kreuz mit Zwischenschienen zur Falschfahrsignalisierung der Südbrücke für die SSB.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen.
Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Die Abgabe des Angebots wird neben der PDF-Version auch als GAEB-Datei (Orca) gewünscht, sofern Ihnen dies möglich ist.
Die Nachforderung der Unterlagen erfolgt gem. § 51 SektVO. Demnach kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formblatt 0 - Erklärungen des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formblatt 2 - Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formblatt 3 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formblatt 4 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formblatt 5 - Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formblatt 6 - Eigenerklärung Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Formblatt 7 - Eigenerklärung Russlandbezug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Gem. Besonderen Vertragsbedingungen VOL/B
Vertragserfüllungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft
Es werden keine besonderen Bedingungen bei der Ausführung des Auftrags vereinbart.