Lieferung von 15 Stück Netzstationen in nicht-begehbarer Ausführung gemäß EN 62271-202
Mit dieser Ausschreibung wird die Lieferung von 15 Stück Netzstationen in nicht-begehbarer Ausführung gemäß EN 62271-202 vergeben. Die erste Teilieferung hat maximal 13 Monate nach Vergabe zu erfolgen. Alle weiteren Stationen müssen 8 Wochen nach der ersten Teillieferung geliefert werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen.
Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
Die Nachforderung der Unterlagen erfolgt gem. § 51 SektVO. Demnach kann der Auftraggeber den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ausgefülltes Formblatt T4 - Eigenerklärung Ausschlussgründe - Eigenerklärung zum Nicht-Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB sowie keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB.
Ausgefültes Formblatt T6 - Eigenerklärung Umsatz - Für die vorliegende Ausschreibung besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 500.000,00 Euro, betragen haben muss. Angebote, welche diese Umsatzgröße nicht nachweisen können, müssen ausgeschlossen werden.
Ausgefülltes Formblatt T7 - Antiterrorerklärung
Ausgefülltes Formblatt T 8 - Weitere Erklärungen
Ausgefülltes Formblatt T9 - Eigenerklärung Russlandbezug
Nachweis Haftpflichtversicherung - Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2,5 Mio.
Handelsregisterauszug - Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, nicht älter als sechs Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung; bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Bescheinigung
Ausgefülltes Formblatt T10 - Referenzen - Im Rahmen der Eignungsprüfung ist vom Bieter der Nachweis zu erbringen, dass er über hinreichende Erfahrung in der Lieferung von Netzstationen gemäß den Anforderungen dieser Ausschreibung verfügt.
Hierzu sind mindestens drei geeignete Referenzprojekte unterschiedlicher Netzbetreiber aus dem Zeitraum 2019 bis 2025 vorzulegen, bei denen der Bieter nicht begehbare Kompakt-Ortsnetzstationen in Betonbauweise gemäß EN 62271-202 mit einer Leistung von 630?kVA an deutsche Netzbetreiber geliefert hat.
Gemäß Vertragsbedingungen
Die erste Teilieferung hat maximal 13 Monate nach Vergabe zu erfolgen. Alle weiteren Stationen müssen 8 Wochen nach der ersten Teillieferung geliefert werden.