Montage von Stahlblechgeländern, Handläufen (innen/ außen), Gitterwänden, Rankgittern
In der Innenstadt der Stadt Siegburg entsteht eine neue Sporthalle für den Schul- und Vereinssport. In der Sporthalle werden vier gleichzeitig nutzbare Hallenteile mit Geräteräumen, Umkleide- und Sanitärräumen, zwei Unterrichtsräumen sowie weiterer Nebenräume untergebracht. Das Bauwerk mit den Abmessungen von ca. 46 m x 30 m besteht aus zwei Geschossen mit Teilunterkellerung und erreicht eine Gebäudehöhe von über 14 m über Gelände.
Die Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses umfassen die Schlosserarbeiten in den Treppenhäusern, im Flur (EG), in den Geräteräumen, Technikräumen (HZ/ HA), sowie im Außenbereich und auf dem Dach.
Art und Umfang der Arbeiten: - 40 m Treppengeländer- 2 St Podestgeländer- 44 m Geländer-Handlauf (Treppen)- 90 m Wand-Handlauf (Treppen)- 12 m Wand-Handlauf (Flur/ Rampe)- 3 St Gitterwände- 2 St Gitterrost-Podeste- 1 St Schachtleiter- 4 St Sauberlaufzonen (innen/außen)- 11 St Bügel/ Poller für Türstopper/ Fanghaken- 21 m Außengeländer/ Handlauf für Rampe- 2 St Außengeländer/ Handlauf für Außentreppe- 1 St Leitertreppe als Dachüberstieg- 82 m Rankgitter
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Ausführungsbeginn: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 12.09.2025 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Endtermin: Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 127 Werktagen nach vorstehend genannter Frist für den Ausführungsbeginn.
Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen.
fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Angaben zur Preisermittlung( Formular VHB 221 oder VHB 222) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 521) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Formular VHB 234) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) oder EEE oder PQ-Nachweis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzbescheinigungen (VHB 444, mindestens 3) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Auf Anforderung der Vergabestelle muss der Bieter mindestens drei Referenznachweise über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: 01.01.2020); jede Referenz muss ein Auftragsvolumen von mindestens 70.000 EUR (netto) aufweisen, mit mindestens den im Formblatt VHB 124 aufgeführten Angaben vorlegen. Es kann das beigefügte Formblatt VHB 444 verwendet werden.
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular VHB 235) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen ( Formular VHB 236) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): 3 Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) geforderten Angaben. Mindestauftragswert je Referenz: 70.000 EUR netto - 3 Referenznachweise, Mindestauftragswert je 70.000 EUR netto
Auf Anforderung des Auftraggebers: - Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung. Diese Nachweise dürfen zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein entsprechender Nachweis beizufügen. Sofern Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die Nachweise nach Aufforderung auch für diese vorzulegen. - Registereintragungen
Im Auftragsfall muss der Auftragnehmer vor Baubeginn den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorlegen (Übersendung von Kopien der Policen der Versicherungsverträge oder von einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens) mit folgenden Deckungssummen: - für Personenschäden mind. 3 Mio. EUR - für Sachschäden mind. 2 Mio. EUR - für Vermögensschäden mind. 1 Mio. EUR - Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Angabe der Arbeitskräfte Auf Anforderung der Vergabestelle: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. - Angaben zu Arbeitskräften
Angabe der Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), oder durch PQ-Nachweis oder mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE) - Jahresumsätze
Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Auf Anforderung der Vergabestelle: Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde, durch Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, der Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz und der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse. Falls das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist, wird diesbezüglich um eine Mitteilung in Textform gebeten. - Nachweis zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
Zahlungen gemäß VOB/B, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt
Mängelansprüche: 3% von der Abrechnungssumme (Brutto-Schlussrechnungssumme einschl. Nachträge)
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mitBezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedernunterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Der Auftragnehmer hat binnen zwei Woche nach Vertragsschluss die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.