Lieferung von Erdgas für die Stadt Siegburg
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.08.2025
14.08.2025 10:00 Uhr
14.08.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreisstadt Siegburg
05382006006-31002-18
Nogenter Platz 10
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Zentrale Vergabestelle
Vergabe@Siegburg.de
+49 2241-1021492
+49 2241-102284

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09123000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von Erdgas für die Stadt Siegburg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschaffung von ca. 17 Mio. kWh/a Erdgas für die ca. 102 Abnahmestellen der Stadt Siegburg. Es ist eine Formel-Beschaffung für die RLM-Anlagen und die SLP-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2027

Es ist eine zweimalige Vertragsverlängerung um je ein Jahr möglich, sofern keine der Parteien kündigt.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Siegburg
Deutschland
DEA2C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY0YT949BNWU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 531 EU zu verwenden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

21
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Vordruck "Angaben zum Bietenden" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes:
der geforderte spezifische Mindestjahresumsatz (Erdgasverkauf) beträgt: 2.900.000 EUR.

Die vorgenannten Angaben sind zu machen für die Jahre 2022, 2023 u 2024

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Vordruck "Aktuelle Referenzliste" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (Stichtag 01.01.2022), Mindestkriterium Liefermenge: 11,9 Mio. kWh. Mindestkriterium Anzahl Abnahmestellen: 70. Dies kann in zwei getrennten Referenzen nachgewiesen werden.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Angabe des Versorgerstatus nach §5 EnWG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Angabe von mindestens einer geeigneten Referenz über vergleichbare Leistungen in den vergangenen 3 Jahren (Stichtag 01.01.2022):
- Mindestkriterium Liefermenge: 11,9 Mio. kWh/a,
- Mindestkriterium Anzahl Abnahmestellen: 70.
Dies kann in zwei getrennten Referenzen nachgewiesen werden. - Angabe von mindestens einem Referenzauftrag

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung durch Vordruck "Eigenerklärung Versorgungsstatus" - Angabe des Versorgungsstatus nach § 5 EnWG

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Mindestkriterium: spezifischer Jahresumsatz aus Erdgasverkauf in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024): mindestens 2.9 Mio. EUR/Jahr - Spezifischer Jahresmindestumsatz

Finanzierung

Siehe Ziffer 6 der Besonderen Vertragsbedingungen -BVB Gas -

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung