Lieferung von Schul- und Verwaltungsmöbeln für den Bildungs-Campus Neuenhof, für die neu errichteten Bauteile U und V
Lieferung von Schul- und Verwaltungsmöbeln gemäß LV
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Zuschlagskriterien: Angebotspreis: 50%Qualität, Bemusterung: 50%
Am 25.8.2025 findet eine Bemusterung statt. Diejenigen Bieter, deren Angebot in die engere Auswahl gelangt ist, stellen eine Auswahl der angebotenen Fabrikate für eine Bemusterung zur Verfügung: Schülertisch, Schülerstuhl, Bürostuhl, Besprechungsstuhl, Schrank für einen Klassenraum (muss bei der Bemusterung aufgebaut werden und im Besonderen werden Scharniere, Schrankseiten, Schrankrückwand, Schrankoberboden und Schrankunterboden besonders geprüft), Sitzhocker für eine Lernzone.Die Bewertung der Leistung des Angebots wird anhand der Kriterien "Qualität", "Ergonomie", "Sicherheit", Flexibilität" und "Ästhetik" durch eine hausinterne Jury vorgenommen. Weitere Information zur Bewertung des Angebots sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.Die Einladungen mit der genauen Angabe von Ort und Uhrzeit erhalten die betroffenen Bieter rechtzeitig vorher, voraussichtlich am 19.8.2025. Die detaillierte Angebotswertung ist im Dokument Erläuterungen, Ziffer 3.5 "Zuschlagskriterien", aufgeführt.
Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 531 EU zu verwenden. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen.
fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt VHB 248) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Stichtag 01.01.2020): - Mindestkriterium Auftragswert: 500.000 EUR (netto) - Angabe von mindestens einem Referenzauftrag über vergleichbare Leistungen
siehe Ziffer 17 der Vertragsbedingungen und § 17 VOL/B
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.