Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf Basis eines Mietvertrages für den Bereich RETTUNGS- und NOTARZTDIENSTBEKLEIDUNG mit integrierter Logistik, Reinigung, Reparatur und Austausch der bereitgestellten Dienstkleidung
Der Leistungszeitraum gilt vom 01.02.2026 - 31.12.2029.
Zur Leistungspflicht gehört der Ankauf von Rettungsdienstbekleidung aus der noch bestehenden Bestandsbekleidung, welche nach Vertragsende zum 31.01.2026 noch nicht abgeschrieben ist und somit einen Restankaufswert besitzt (siehe Abschnitt 6 aus dem Leistungsverzeichnis). Artikelbezeichnungen und Mengenangaben zur Bildung einer Poolwäsche werden gesondert aufgeführt.
Das Stadtwappen sowie entsprechende Beschriftungen, Bedruckungen, Bestickungen oder Kennzeichnungen sind auch auf die Kleidung anzubringen.
Nachfolgende Ausschreibung beinhaltet zwei Leistungsbereiche:
1: Rettungsdienstbekleidung Feuerwehr Stadt Siegburg
2: Notarztdienstbekleidung Rhein Sieg Kreis in Siegburg
Der Leistungsbereich Rettungsdienstbekleidung und der Leistungsbereich Notarztdienstbekleidung muss in einem Angebot abgegeben werden, jedoch mit getrennter Kostenaufteilung.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Bietergemeinschaften: Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 531 EU zu verwenden. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Punktebewertung:
Den Zuschlag erhält das punktbeste Angebot aus den Wertungskriterien Preis und Service wie im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Im 5. Abschnitt des Leistungsverzeichnisses findet sich der Titel "Ausführungskriterien, Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix"
Zuschlagskriterien:Der Angebotspreis wird mit 50 % und Ihr Service mit 50 % bewertet
Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten; für den Service können maximal 500 Punkte erlangt werden.
Punktebewertungen: Insgesamt können maximal 1.000 Punkte erzielt werden.
Zuschlag: Den Zuschlag erhält das punktbeste Angebot aus den Wertungskriterien Preis und Service wie oben beschrieben
Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen.
fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB
zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
3 Referenzen von vergleichbaren Maßnahmen mit einem Mindestauftragswert von je EUR 70.000,- netto (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Referenzen müssen sich auf Mietwäscheverträge beziehen. Diese sind aus den Bereichen Rettungsdienst oder anderen Bereichen des Gesundheitswesens vorzulegen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein (Stichtag 01.01.2020). vlg. auch weitere Details in Abschnitt 5.1 des Leistungsverzeichnisses
Mindestens 3 gleichwertige Referenzen (Mindestauftragswert je 70.000 EUR netto, Stichtag 01.01.2020) aus dem Bereich Rettungsdienst oder anderen Bereichen des Gesundheitswesens - MindestkriterienMindestauftragswert: je Referenz 70.000 EUR nettoNicht älter als 5 Jahre, Stichtag: 01.01.2020
-
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.