Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf Basis eines Mietvertrages ...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.09.2025
16.09.2025 10:00 Uhr
16.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kreisstadt Siegburg
05382006006-31002-18
Nogenter Platz 10
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Zentrale Vergabestelle
Vergabe@Siegburg.de
+49 2241-1021492
+49 2241-102284

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35000000-4
98310000-9
98311000-6
98312000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf Basis eines Mietvertrages für den Bereich RETTUNGS- und NOTARZTDIENSTBEKLEIDUNG mit integrierter Logistik, Reinigung, Reparatur und Austausch der bereitgestellten Dienstkleidung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Leistungszeitraum gilt vom 01.02.2026 - 31.12.2029.

Zur Leistungspflicht gehört der Ankauf von Rettungsdienstbekleidung aus der noch bestehenden Bestandsbekleidung, welche nach Vertragsende zum 31.01.2026 noch nicht abgeschrieben ist und somit einen Restankaufswert besitzt (siehe Abschnitt 6 aus dem Leistungsverzeichnis). Artikelbezeichnungen und Mengenangaben zur Bildung einer Poolwäsche werden gesondert aufgeführt.

Das Stadtwappen sowie entsprechende Beschriftungen, Bedruckungen, Bestickungen oder Kennzeichnungen sind auch auf die Kleidung anzubringen.

Nachfolgende Ausschreibung beinhaltet zwei Leistungsbereiche:

1: Rettungsdienstbekleidung Feuerwehr Stadt Siegburg

2: Notarztdienstbekleidung Rhein Sieg Kreis in Siegburg

Der Leistungsbereich Rettungsdienstbekleidung und der Leistungsbereich Notarztdienstbekleidung muss in einem Angebot abgegeben werden, jedoch mit getrennter Kostenaufteilung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.02.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neuenhof 1 f
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY0YT9JCWJCU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 531 EU zu verwenden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.

Punktebewertung:

Den Zuschlag erhält das punktbeste Angebot aus den Wertungskriterien Preis und Service wie im Leistungsverzeichnis beschrieben.

Im 5. Abschnitt des Leistungsverzeichnisses findet sich der Titel "Ausführungskriterien, Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix"

Zuschlagskriterien:
Der Angebotspreis wird mit 50 % und Ihr Service mit 50 % bewertet

Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten; für den Service können maximal 500 Punkte erlangt werden.

Punktebewertungen:
Insgesamt können maximal 1.000 Punkte erzielt werden.

Zuschlag: Den Zuschlag erhält das punktbeste Angebot aus den
Wertungskriterien Preis und Service wie oben beschrieben

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

31
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 6 Kalendertagen über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

zwingender Ausschluss gem. § 123 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

fakultativer Ausschluss gem. § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

3 Referenzen von vergleichbaren Maßnahmen mit einem Mindestauftragswert von je EUR 70.000,- netto (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Referenzen müssen sich auf Mietwäscheverträge beziehen. Diese sind aus den Bereichen Rettungsdienst oder anderen Bereichen des Gesundheitswesens vorzulegen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein (Stichtag 01.01.2020). vlg. auch weitere Details in Abschnitt 5.1 des Leistungsverzeichnisses

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Mindestens 3 gleichwertige Referenzen (Mindestauftragswert je 70.000 EUR netto, Stichtag 01.01.2020) aus dem Bereich Rettungsdienst oder anderen Bereichen des Gesundheitswesens - Mindestkriterien
Mindestauftragswert: je Referenz 70.000 EUR netto
Nicht älter als 5 Jahre, Stichtag: 01.01.2020

Finanzierung

-

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung