Die TBR haben nach § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (StrRS) auf Gehwegen vor Grundstücken, deren Eigentümerin die Stadt Remscheid ist, den Winterdienst gem. § 4 StrRS durchzuführen. Ebenso haben die TBR nach § 4 Abs. 4 Satz 2 der StrRS an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse durch die Räumung des durch den Städtischen Winterdienst entstandenen Schneewalles zwischen Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn die Verkehrssicherheit der Zu- und Abgänge zu den Bussen zu gewährleisten.In diesem Zusammenhang werden 13 Winterdienststrecken auf Gehwegen und Überwegen sowie 16 Winterdienstpläne an Bushaltestellen, (lt. Anhang) zur Vergabe an externe Unternehmer ausgeschrieben.
Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2025 bis 30.04.2026 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien.Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst.Der Winterdienst soll- eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden,- entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder- zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern.Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS).Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich(Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist.Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel amHaltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
Die einzelnen Erfüllungsorte sind in der Losübersicht (siehe Vergabeunterlage) ersichtlich.
Angebotsfrist ist 1Tag kürzer, aber trotzdem angemessen.
nur abstumpfende Materialien mit Ausnahmen je nach klimatischen Verhältnissen oder an gefährlichen Stellen.Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst.Der Winterdienst soll- eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden,- entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder- zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimumvermindern.
Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.
a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung und können dort kostenlos heruntergeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, falls nicht schon vorhanden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.b) Die Einreichung der Angebote elektronisch in Textform erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.c) Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf anderen Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden.d) Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Remscheid www.remscheid.de wird hingewiesen.e) Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.f) Es gelten die Vergabeunterlagen. Bedingungen des Anbieters werden ausdrücklich ausgeschlossen.g) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.h) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung Fragen auftreten, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland gestellt werden. Weiterhin haben die Bewerber / Bieter die Stadt Remscheid auf evtl. bestehende Widersprüche in den Unterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Im Interesse des Bieters sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hinweise und Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass alle Bewerber / Bieter die Antwort unter anonymisierter Wiedergabe des Hinweises/ der Fragestellung bereitgestellt bekommen; die Bewerber / Bieter haben dies zu beachten, soweit Hinweise oder Fragestellungen Rückschlüsse auf ihr Konzept oder sonstige Inhalte ihres Angebotes enthalten können. Die Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.i) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.j) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen:20.08.2025 10:00 Uhr
fehlende Unterlagen werden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung nachgefordert, solange das Angebot zum engeren Kreis der Bestangebote zählt.
siehe Formular 521 EU
siehe Formular 521
Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben und Nachweis über eine Haftpflichtversicherung bzw. gleichwertiger Nachweis (nicht älter als sechs Monate am Einreichungs-/Submissionstermin). Für den Nachweis ist eine Kopie oder maschinell erstellte Bestätigung ohne Unterschrift ausreichend. Die Berufshaftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Die Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall ist anzugeben.
Unternehmensdarstellung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unternehmensdarstellung mit mindestens folgenden Angaben: Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Gründungsjahr / Unternehmensgeschichte, Kooperation mit anderen Unternehmen, Erreichbarkeit mit Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse.
Technische Ausrüstung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen hat auf Verlangen schriftlich anzugeben die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Es gelten die Bedingungen der UVgO in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Remscheid und den Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
siehe Vergabeunterlagen