Der Fachdienst 1.28 - Gebäudemanagement der Stadt Remscheid vergibt einen Teil der Winterdienst-verpflichtung an einigen städtischen Gebäuden für die Winterperiode 2025 / 2026, 2026 / 2027, 2027 / 2028 und 2028 / 2029. Mit der Auftragsvergabe einher geht die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht für das jeweilige Objekt.
Die Gesamtleistung ist in 19 Lose aufgeteilt. Das Angebot kann sich erstrecken auf die Gesamtleistung, einzelne oder mehrere Lose, jedoch nicht auf einzelne Objekte. Die detaillierte Beschreibung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftragsvergabe erfolgt an verschiedenen städtischen Gebäuden im Stadtgebiet (Schulgebäude, Verwaltungsgebäude, Sporthallen, Funktionsgebäude, Theatern und Museen). Die einzelnen Standorte/Erfüllungsorte sind in der Losübersicht (siehe Vergabeunterlage) ersichtlich.
Sommer 2029
Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.
a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung und können dort kostenlos heruntergeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, falls nicht schon vorhanden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.b) Die Einreichung der Angebote elektronisch in Textform erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.c) Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf anderen Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden.d) Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Remscheid www.remscheid.de wird hingewiesen.e) Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.f) Es gelten die Vergabeunterlagen. Bedingungen des Anbieters werden ausdrücklich ausgeschlossen.g) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.h) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung Fragen auftreten, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland gestellt werden. Weiterhin haben die Bewerber / Bieter die Stadt Remscheid auf evtl. bestehende Widersprüche in den Unterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Im Interesse des Bieters sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hinweise und Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass alle Bewerber / Bieter die Antwort unter anonymisierter Wiedergabe des Hinweises/ der Fragestellung bereitgestellt bekommen; die Bewerber / Bieter haben dies zu beachten, soweit Hinweise oder Fragestellungen Rückschlüsse auf ihr Konzept oder sonstige Inhalte ihres Angebotes enthalten können. Die Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.i) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.j) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 30.06.2025
Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung nachgefordert, solange das Angebot zum engeren Kreis der Bestangebote zählt.
siehe Formular 521 EU
Haftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der künftige Auftragnehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenderDeckungssumme abzuschließen bzw. seine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung über die Übernahme des Winterdienstes zu informieren und ggf. die Deckungssummen anzupassen.Für die Dauer des Vertragsverhältnisses ist die Versicherung, mit der die vertraglich vereinbarte Haftung in ausreichendem Maße abgedeckt wird, bestehen zu lassen.Als ausreichende Versicherungssummen werden als üblich angesehen:2,5 Mio EURO für Personen- und Sachschäden500.000 EURO für Tätigkeitsschäden, inkl. Allmählichkeitsschäden100.000 EURO für SchlüsselschädenDer Nachweis erfolgt mit Vorlage der entsprechenden Versicherungsverträge und der Quittungen über diePrämienzahlungen.
Ortsbesichtigung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss im Rahmen seines Angebotes schriftlich bestätigen, dass er sich durch die Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit einen zweifelsfreien Einblick in Umfang und Besonderheiten der Winterdienstpflichten des jeweiligen Objektes verschafft hat (s. Bescheinigungen). An den Schulen wird ein Informationsgespräch mit den Ansprechpersonen erwartet.
Siehe Vergabeunterlagen