Für das Leibniz Gymnasium in Remscheid, Lockfinker Straße 23, wird eine Bestandserweiterung inMassivbauweise errichtet. Im südwestlichen Bereich des Bestandsgrundstücks der Schule wird ein Teil der Schulgebäude abgebaut, um Platz für diesenNeubau zu schaffen.
siehe Leistungsbeschreibung
Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.
a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung und können dort kostenlos heruntergeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, falls nicht schon vorhanden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.b) Die Einreichung der Angebote elektronisch in Textform erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.c) Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf anderen Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden.d) Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Remscheid www.remscheid.de wird hingewiesen.e) Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.f) Es gelten die Vergabeunterlagen. Bedingungen des Anbieters werden ausdrücklich ausgeschlossen.g) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.h) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung Fragen auftreten, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland gestellt werden. Weiterhin haben die Bewerber / Bieter die Stadt Remscheid auf evtl. bestehende Widersprüche in den Unterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Im Interesse des Bieters sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hinweise und Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass alle Bewerber / Bieter die Antwort unter anonymisierter Wiedergabe des Hinweises/ der Fragestellung bereitgestellt bekommen; die Bewerber / Bieter haben dies zu beachten, soweit Hinweise oder Fragestellungen Rückschlüsse auf ihr Konzept oder sonstige Inhalte ihres Angebotes enthalten können. Die Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.i) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.j) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen:29.01.2025 10:00 Uhr